Eine Erklärung zum bapt. Glaubensbekenntnis(1689) für heute.

Basiert auf "Biblische Lehre" - aber damit die Praxis nicht zu kurz kommt, ein Extra-Forum

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Jörg
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2. Die Berufung ihrer Leitung (Abschnitt 9)

Die Worte „vom Heiligen Geist … befähigt und begabt“ (26,9) bringen die geistliche Voraussetzung für die Berufung in ein Amt in der Gemeinde zum Ausdruck:(vgl. Eph 4,11; 1Tim 3,1-13). Die Gemeinde hat kein Recht, einen Mann in ein Amt zu berufen, zu dem ihn Gott nicht zugerüstet hat. Es gibt zwei entscheidende Kennzeichen bei einer Ernennung: Wahl und Ordination. Das Wort „Wahl“ wird hier allerdings mit größter Zurückhaltung gebraucht. Für moderne Ohren beinhaltet das Wort „Wahl“ mehrere Dinge, die klar vom Wort Gottes abweichen. In der Heiligen Schrift gibt es keinen Fall, in dem zwei oder mehr Männer gegeneinander um Stimmen wetteifern, damit sie in der Gemeinde in ein Amt gewählt werden. Die Vorstellung, dass die Wahl eine Handlung souveräner und autonomer Autorität sei oder dass der letztendliche Grund für die Macht in der Gemeinde liege, entbehrt jeglicher Grundlage. Auch diese Ansicht steht wiederum der biblischen Vorstellung vollkommen entgegen. Wir haben von der Bibel her nicht das Recht, für den zu stimmen, für den wir gerade stimmen möchten. Der Ausdruck „Wahl“ wird nur dazu gebraucht, um auf den Punkt zu bringen, was das Bekenntnis damit meint, dass die Berufung in ein Amt der Gemeinde „durch gemeinsame Abstimmung von der Gemeinde selbst“ geschehen muss (26,9). Niemand kann in der Gemeinde ohne die Zustimmung durch die Gemeinde selbst in ein Amt berufen werden. Die Ältesten der Gemeinde können ohne die Zustimmung der Gemeinde keinen Mann zum Ältesten ernennen. Keine vermeintlich höhere Autorität kann dies tun, ob diese Autorität nun ein Bischof, eine Denomination oder ein Papst ist. Dies ergibt sich aus der Lehre in Abschnitt 7. Wenn Gott der Ortsgemeinde alle notwendige Macht verliehen hat, um die Ordnung, die er verordnet hat, auszuführen, und wenn sich diese Autorität selbst auf die Exkommunikation ihrer Gemeindeglieder erstreckt und wenn Exkommunikation nur unter Zustimmung der versammelten Gemeinde erfolgen kann (Mt 18,15-17; 1Kor 5,1-13), dann liegt es auf der Hand, dass kein Amtsträger ohne die Zustimmung der Gemeinde ernannt werden kann. Dies wird ferner durch die Darstellung der Auswahl von Diakonen in Apostelgeschichte 6 bestätigt. Dieser Bericht macht deutlich, dass sich die Autorität der Gemeinde auch auf die Wahl von Amtsträgern erstreckt. Auch die Aussage von Apostelgeschichte 14,23 könnte diese Handlung der Wahl nahe legen. Das griechische Wort, das an dieser Stelle gebraucht wird, bedeutet ursprünglich so viel wie „wählen durch Handaufhebung“. Es mag sein, dass Lukas das Wort gebraucht hat, um die „gemeinsame Abstimmung von der Gemeinde“ anzudeuten. Auch die Ordination „mit Handauflegung der Gemeindeältesten“ ist ein notwendiger Teil dieses Vorgangs (26,9). Im Neuen Testament gibt es keinen Text, der ausdrücklich berichtet, wie Älteste anderen Männern die Hand auflegen, die zum Ältestendienst ausgesondert wurden. Aber alles spricht dafür, dass dies richtig ist, denn es gibt Beispiele dafür, dass Älteste ordinieren, und Beispiele dafür, wie Älteste ordiniert werden. Es gibt also eine biblische Rechtfertigung dafür, dass Älteste durch die Handauflegung der bereits vorhandenen Ältestenschaft einer Gemeinde ausgesondert werden. Ein wichtiger Hinweis dafür findet sich darin, dass kein Mann ins Ältestenamt ordiniert werden darf, dem die Ältesten der Gemeinde nicht mit gutem Gewissen die Hände auflegen können (1Tim 5,22). Die Gemeinde muss, wenn ein neuer Amtsträger ausgesondert werden soll, mit ihren Ältesten übereinstimmen.

..........................WER ORDINIERTE? ................WER WURDE ORDINIERT?
1. Timotheus 4,14 Ältestenschaft....................... Timotheus
1. Timotheus 5,22 Timotheus .............................Älteste
Apostelgeschichte 6,6 Zwölf Apostel....................Sieben Diakone
...........................(Ältestenschaft von Jerusalem)
Apostelgeschichte 13,3 Propheten und Lehrer........Paulus und Barnabas
.........................(Ältestenschaft von Antiochia).... (als Missionare)
2. Timotheus 1,6 Paulus (Apostel)......................... Timotheus
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Jörg
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Die Hauptaufgabe ihrer Leitung: die Verkündigung des Wortes(Abschnitt 10-11)

Das Bekenntnis kommt nun bei seiner Darstellung der Gemeindeleitung zum Dienst der Wortverkündigung. Dies ist von großer Bedeutung, da die Gemeinde durch das Wort Gottes geleitet wird. Ihr höchstes bleibendes Amt beinhaltet die besondere Anforderung der Lehrfähigkeit (1Tim 3,2; 5,17). Die ersten Diakone wurden dazu eingesetzt, Diener der Diener am Wort zu sein, so dass diese entscheidende Funktion nicht vernachlässigt würde, nicht einmal für eine solch ehrwürdige Aufgabe wie die Versorgung der Witwen (Apg 6,2.4). Die Hauptaufgabe der Gemeinde besteht in der Wortverkündigung (1Tim 3,15). Daher ist der Dienst der Wortverkündigung die Hauptaufgabe ihrer Leitung.

Die amtliche Verkündigung des Wortes durch Pastoren (Abschnitt 10)

Das Hauptaugenmerk von Abschnitt 10 liegt auf der materiellen Unterstützung von Ältesten in der Ortsgemeinde. Daher möchte ich mich auf dieses Thema beschränken und die gesamte Aufmerksamkeit darauf verwenden. Diese besondere Aufmerksamkeit ist vielleicht auch gerade dadurch gerechtfertigt, dass dies der einzige Abschnitt des Kapitels ist, der sich seinem Wortlaut nach offensichtlich in keinem der früheren Bekenntnisse wiederfindet, das die Autoren des Glaubensbekenntnisses von 1689 verwendet hatten. Es gibt natürlich nicht wenige, die es abgelehnt haben, dass ein Ältester in einer Ortsgemeinde regelmäßig unterstützt werden soll. Da eine solche Haltung verheerende Folgen für die Gemeinde haben kann, ist es notwendig, dass wir diesem Punkt unsere Aufmerksamkeit widmen. Die biblische Grundlage dafür findet sich hauptsächlich in drei klassischen Schriftstellen. In 1. Timotheus 5,17-18 wird die materielle Unterstützung als „Ehre“ bezeichnet. Aber was ist mit „doppelte Ehre“ gemeint? Ehre bedeutet hier finanzielle Unterstützung! Ehre bezeichnet im Neuen Testament häufig etwas, was materiellen Wert besitzt (Mt 27,6-9; Apg 4,34; 5,2-3; 7,16). Im unmittelbaren Textzusammenhang von 1. Timotheus 5,17-18 wird Ehre für die materielle Unterstützung verwendet (vgl. 1Tim 5,3-8.16). 1. Timotheus 5,18 belegt die Aussage von Vers 17 (man beachte das „denn“) durch Verse, die sonst im Neuen Testament gebraucht werden, um materielle Unterstützung zu bezeichnen (Mt 10,10; Lk 10,7; 1Kor 9,9). Aber was ist dann mit „doppelter Ehre“ gemeint? Zwei Schlussfolgerungen eröffnen die Bedeutung dieser ungewöhnlichen Ausdrucksweise. Die erste ergibt sich aus dem Gebrauch des Wortes Ehre in Vers 3. Man beachte die Verbindung mit Vers 17. Witwen sollen (finanziell) geehrt werden. Älteste sollen (finanziell) doppelt geehrt werden. Die zweite Schlussfolgerung ergibt sich aus der Verwendung von „doppelt“ im Neuen Testament (Mt 23,15; Offb 18,6). Doppelt wird bildlich gebraucht, um eine reiche Fülle oder ein großes Ausmaß zu beschreiben. Doppelte Ehre beschreibt also ein reiches Maß an materieller oder finanzieller Unterstützung. Wer soll durch doppelte Ehre gewürdigt werden? Die Antwort lautet klar: Älteste, die gut vorstehen, aber insbesondere diejenigen, die im Wort und in der Lehre, der öffentlichen Verkündigung des Wortes, arbeiten.
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Jörg
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Paulus’ Gedankengang lässt sich mittels zweier konzentrischer Kreise veranschaulichen. Der äußere Kreis schließt alle Ältesten ein, die gut vorstehen. Der innere Kreis umschließt all diejenigen Ältesten, die sich „im Wort und in der Lehre“ mühen und dazu befähigt sind (1Tim 5,17 LÜ). Die finanzielle Unterstützung muss sich in erster Linie an den inneren Kreis wenden und je nachdem, wie es nötig ist und die Lage der Gemeinde dies zulässt nach außen strahlen. In Galater 6,6 wird die materielle Unterstützung als „Anteilgabe“ beschrieben. Auch an diesen Text müssen wieder zwei Fragen gestellt werden: Woran soll Anteil gegeben werden? „An allen Gütern.“ Die „Güter“ von Vers 10 sind eindeutig materielle Segnungen. Die Betonung, die auf „allen Gütern“ liegt, kennzeichnet eine offenherzige Freigebigkeit. Mit wem sollen diese Güter geteilt werden? Sie sollen mit dem geteilt werden, der im Wort unterweist. Von dem griechischen Wort, das in diesem Vers mit „unterweisen“ übersetzt wird, wurde das deutsche Wort „katechisieren“ abgeleitet. Es beschreibt eine formale, regelmäßige oder systematische Unterweisung (Röm 2,18). Die Folgen, die sich aus der in Galater 6,6 erwähnten Pflicht ergeben, müssen klar hervorgehoben werden. Der Umgang mit dieser Pflicht hat große geistliche Konsequenzen, sei es zum Guten oder zum Schlechten (Gal 6,7-9). Das sündhafte und schikanöse Versagen der meisten evangelikalen Gemeinden darin, ihre Pastoren reichlich zu unterstützen, ist die Ursache für einen großen Teil der Dürre und des Fluches, der auf der bekennenden Gemeinde Jesu Christi lastet. Diejenigen, welche die Arbeit des Dieners Gottes hoch schätzen, werden selbst den Segen einer höchst ehrbaren Arbeit empfangen. In 1. Korinther 9,14 wird die materielle Unterstützung als „Lebensunterhalt“ beschrieben. Wiederum helfen uns zwei Fragen, die Bedeutung dieser Aussage zu erfassen. Wer soll diesen Lebensunterhalt empfangen? Derjenige, der das Evangelium predigt (es aufrichtig verkündigt). Was soll gegeben werden? Ein „Lebensunterhalt“ oder ein „Auskommen“. Dies beschreibt ein Maß an irdischen Gütern, das ausreicht, um ein anständiges Leben führen zu können, im Gegensatz zu einer solch unzulänglichen Unterstützung, die das Leben in einen Siechtod verwandelt. Weitere Belege finden sich in Matthäus 10,10, Lukas 10,7, Philipper 4,10-20 und 2. Timotheus 2,4-6. Diener des Evangeliums sollten in dem Maß unterstützt werden, dass es für sie nicht nötig ist, in weltliche Dinge verwickelt zu sein oder von ihnen in Beschlag genommen zu werden.

1. Petrus 5,2 zeigt, dass sich die Urgemeinde durch die Gewohnheit auszeichnete, ihre Lehrer in einem so reichlichen Maße zu unterstützen, dass manche aus schäbiger Gewinnsucht eine Leitungsaufgabe übernahmen (vgl. 1Tim 6,5). Aus diesen biblischen Belegen lassen sich eine Reihe wichtiger Schlussfolgerungen ziehen. Als Erstes zeigt sich, dass bestimmte Älteste in der Ortsgemeinde materiell unterstützt werden sollen. In diesen Schriftstellen gibt es keine haarspalterischen Unterscheidungen. Die Bibel beschränkt die Unterstützung nicht allein wählerisch auf eine seltene Gruppe von Lehrern oder Reisemissionaren. Die Wortwahl ist sehr breit gefasst. 1. Korinther 9,14 spricht von „denen, die das Evangelium verkündigen“. Galater 6,6 erwähnt den regelmäßig „Unterweisenden“. 1. Timotheus 5,17 nennt die „Ältesten, die gut vorstehen, … besonders die in Wort und Lehre arbeiten.“ Die zweite Schlussfolgerung besagt, dass das Hauptaugenmerk der materiellen Unterstützung auf diejenigen Ältesten gerichtet sein sollte, die sich durch die öffentlichen Verkündigung des Wortes auszeichnen. Dies unterstreicht erneut die Vorrangstellung des Wortes in der Gemeinde. Als Drittes kann man aus all den Belegen schließen, dass die Unterstützung für die Ältesten durch die Gemeinde großzügig und reichlich bemessen sein sollte. Es sollte „ein Lebensunterhalt“, es sollte „von allen Gütern“ und „doppelte Ehre“ sein (vgl. 1Kor 9,14; Gal 6,6; 1Tim 5,17). Das Bekenntnis bringt dies in wunderbarer Weise zum Ausdruck: Gemeinden haben die Pflicht, ihren Pastoren „von all ihren eigenen Gütern etwas zukommen zu lassen, so dass sie gut versorgt sind, ohne selbst in weltliche Dinge verwikkelt zu sein, und auch fähig sind, anderen gegenüber gastfreundlich zu sein.“ (26,10).
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Die Unterstützung bei der Verkündigung des Wortes durch andere (Abschnitt 11)

Das Predigtverbot für Nichtpastoren steht gewöhnlich in enger Verbindung mit der unbiblischen Unterscheidung zwischen Pastoren (ordinierten Ältesten) und Ältesten. Es gibt allerdings kein Verbot, das es einem Christen verbieten würde, das Evangelium zu predigen, wenn er die Gelegenheit dazu hat. Es gibt Beispiele für Christen, die das Wort predigten und keine ordinierten Ältesten waren (Apg 8,5; 11,19-21; 1Petr 4,10). Es gibt allerdings Vorschriften und Prinzipien, die ihn auffordern, Stolz zu vermeiden und sich der Gemeinde und ihren Aufsehern bei der Beurteilung und Ausübung seiner Gaben unterzuordnen (Röm 12,3; Hebr 13,17).

4. Das Ausmaß ihrer Leitung (Abschnitt 12-13)

Diese Abschnitte behandeln den Aspekt der Gemeindeleitung, der mit der Gemeindezucht in der Ortsgemeinde zusammenhängt. Der Ausdruck „Gemeindezucht“ muss erklärt werden, da er in diesen Abschnitten nicht gebraucht wird. Die Bibel lehrt, dass die Ortsgemeinde weder ein lose verbundener Sozialverein ist noch ein bloßes Predigtzentrum. Die Bibel lehrt, dass die Ortsgemeinde eine Vereinigung ist, die dazu da ist, Menschen zu lehren, alles zu befolgen, was Christus geboten hat. Es handelt sich also um eine religiöse Vereinigung, die sich durch gegenseitige Verbindlichkeit auszeichnet. Gott hat geboten, dass die Gemeinde eine bestimmte Autorität oder Zucht über ihre Glieder ausüben soll, um sie zum Gehorsam gegenüber allen Geboten Christi zu bringen. Er hat der Gemeinde sogar Macht verliehen, einen öffentlichen Tadel auszusprechen, zu ermahnen und schlussendlich auch diejenigen, die unbußfertig sind oder in grober Weise Christi Gebote missachten, auszuschließen. Diese Autorität und die damit verbundenen Handlungen werden in der Ortsgemeinde üblicherweise Gemeindezucht genannt.

Abschnitt 12 und 13 konzentrieren sich hauptsächlich auf einen entscheidenden Punkt: die Pflicht, sich der Zucht in einer Ortsgemeinde zu beugen. Wie die Gliederung zeigt, erstreckt sich diese Zucht gemäß dem Bekenntnis auf alle Gemeindeglieder und auf alle gemeindlichen Nöte. Abschnitt 12 bekräftigt, dass alle Gläubigen gehalten sind, sich einer Ortsgemeinde anzuschließen („wenn und wo sie die Möglichkeit dazu haben, dies zu tun“) und dass sie sich selbst deren Zucht unterwerfen sollen, wenn sie sich ihr angeschlossen haben. Dies wird einfach vorausgesetzt, denn es wurde bereits in Abschnitt 5 festgehalten. Diese Pflicht beinhaltet, dass sich Christen unter die Leitung ihrer Gemeinde beugen sollen. Weitere biblische Belege dafür finden sich in: 1. Korinther 5,9-13; 1. Thessalonicher 5,14; 2. Thessalonicher 3,6.14-15; Hebräer 13,17. Abschnitt 13 spricht sehr pointiert eine himmelschreiende Sünde gegenüber der Gemeindeleitung an, die in unserer Zeit sehr häufig vorkommt. Die angesprochene Situation betrifft den Fall, dass bestimmte Gemeindeglieder durch ein anderes Glied der Gemeinde gekränkt wurden. Sie haben die in Matthäus 18,15-17 angesprochene Pflicht ausgeführt. Doch hat die andere Person nicht in befriedigender Weise Buße getan.
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An dieser Stelle ist das Bekenntnis allerdings nicht eindeutig. Vielleicht wurde die Angelegenheit noch nicht vor die Gemeinde gebracht. Vielleicht haben sie diesen Schritt schon vollzogen, aber die Gemeinde hat noch nichts unternommen, zumindest noch nicht in befriedigendem Maße. Das Bekenntnis geht davon aus, dass diese Leute zu einer Gemeinde gehören, die sich verpflichtet fühlt, Gemeindezucht auszuüben. Das Bekenntnis geht auch davon aus, dass die Gemeinde durch treue, wenn auch selbstverständlich fehlbare Pastoren geleitet wird. Die große Frage, die sich den Leuten nun stellt, lautet: Wie sollen wir uns nun verhalten? Das hier ausgesprochene Verbot sagt diesen Gemeindegliedern, was sie keinesfalls tun sollen! Das Verbot im Bekenntnis trägt im Wesentlichen dafür Sorge, dass keine Anarchie ausbricht, keine Auflehnung gegen die Zuchtmaßnahmen der Gemeinde. Die Ordnung in der Gemeinde darf nicht durch öffentliche Demonstrationen, Zuflüsterungen, das Verteilen von Briefen oder Tratsch gestört werden. Diese Gemeindeglieder dürfen sich selbst nicht von den Gemeindeversammlungen oder von der Durchführung der Anordnungen für die Gemeinde fernhalten. Die Anweisung, in der die Forderung genannt wird, teilt diesen Gemeindegliedern mit, was sie tun sollen! Wenn sie die Gemeinde noch nicht unterrichtet haben, dann sollen sie dies tun. Wenn sie die Gemeinde bereits unterrichtet haben, aber die Gemeinde noch nichts unternommen hat, sollten sie „im weiteren Vorgehen der Gemeinde die Hoffnung auf Christus setzen“ (26,13). Sie sollen das tun, was Leute in einer derartigen Situation sehr häufig nicht tun: Sie sollen beten. Sie sollen weiterhin daran glauben, dass es jemand höheren als die Ältesten der jeweiligen Ortsgemeinde gibt den Herrn Jesus Christus und so das ordnungsgemäße Vorgehen der Gemeinde abwarten.

In unserer Zeit, in der die in diesem Abschnitt angesprochene Situation als ein klarer Grund für eine Gemeindespaltung betrachtet wird, ist dies eine äußerst wichtige Lehre. „Was?“ fragt jemand: „Nur warten? Und was ist mit meiner Verletztheit? Sie meinen, ich hätte nicht das Recht, einfach wegzugehen, um mich einer anderen Gemeinde anzuschließen?“ Diese Haltung macht es erforderlich, die biblische Grundlage für die Aussagen des Bekenntnisses eingehender zu betrachten. Wir müssen uns daran erinnern, dass die Anweisungen Christi in Matthäus 18,15-17 den Rahmen für unser Verhalten in der Gemeinde vorgeben. Die Prinzipien, die dort gelehrt werden, werden durch Epheser 4,2-3, Kolosser 3,12-15 und 1. Johannes 2,7-11.18-19 bestätigt. Wenn jemand seinen Bruder liebt, wird er die Gemeinschaft mit ihm nicht ohne großen Schmerz, Widerwillen und langes Zögern einfach aufgeben. Wenn jemand eifrig darum bemüht ist, die Einheit des Geistes zu bewahren, wird er nicht in selbstsüchtiger Gereiztheit die Einheit der Gemeinde zerstören. Wenn jeman demütig ist, wird er nicht in arroganter Weise darauf bestehen, dass seine Sicht des Bruders und der Heiligen Schrift ohne Fehler ist. Er wird sich, wenn sich die Gemeinde weigert, Gemeindezucht auszuüben, sorgsam und langsam selbst überprüfen. Er wird sich daran erinnern, dass, selbst wenn er dieses Mal im Recht ist, er vorher selbst lange gebraucht hat, das Richtige zu erkennen. Daher wird er geduldig und langmütig warten. Wir müssen aber auch darauf achten, dass für unser Verhalten in der Gemeinde Christi Gegenwart ausschlaggebend ist (Mt 28,20). Das Bekenntnis sagt, dass man „im weiteren Vorgehen der Gemeinde die Hoffnung auf Christus setzen“ soll (26,13). Ist Christus gegenwärtig? Sind Sie in einer echten Gemeinde mit Pastoren, die den biblischen Anforderungen genügen? Wenn dann die Gemeinde vorübergehend sogar ihren Gehorsam gegenüber Christus versäumt oder gar verloren hat, sollte dann die eigene Haltung nicht darin bestehen, dass man mit Gebet darauf wartet, dass Christus für das eigene Recht eintritt?
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Über die Glaubensgemeinschaft der Heiligen

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27.Über die Glaubensgemeinschaft der Heiligen

1. Alle Heiligen, die mit Jesus Christus,1 ihrem Haupt, durch seinen Geist und durch den Glauben vereinigt sind,2 auch wenn sie dadurch nicht eine Person mit ihm geworden sind,3 haben Gemeinschaft an seinen Gnadengaben, seinen Leiden, seinem Tod, seiner Auferstehung und seiner Herrlichkeit.4 Und indem sie miteinander in Liebe verbunden sind, haben sie untereinander Gemeinschaft an den Begabungen und Gnadengaben der anderen5 und sind dazu verpflichtet, solchen Pflichten in der rechten Weise öffentlich und privat nachzukommen, die für ihr gegenseitiges Wohl sowohl am äußeren als auch am inneren Menschen förderlich sind.6
1. Eph 1,4; Joh 17,2.6; 2Kor 5,21; Röm 6,8; 8,2.17; 1Kor 6,17; 2Petr 1,4.
2. Eph 3,16-17; Gal 2,20; 2Kor 3,17-18.
3. 1Kor 8,6; Kol 1,18-19; 1Tim 6,15-16; Jes 42,8; Ps 45,8; Hebr 1,8-9.
4. 1Joh 1,3; Joh 1,16; 15,1-6; Eph 2,4-6; Röm 4,25; 6,1-6; Phil 3,10; Kol 3,3-4.
5. Joh 13,34-35; 14,15; Eph 4,15; 1Petr 4,10; Röm 14,7-8; 1Kor 3,21-23; 12,7.25-27.
6. Röm 1,12; 12,10-13; 1Thess 5,11.14; 1Petr 3,8; 1Joh 3,17-18; Gal 6,10.

2. Diejenigen, die sich als Heilige bekennen, sind dazu verpflichtet, einen heiligen Umgang und eine heilige Gemeinschaft in der Anbetung Gottes zu pflegen und derartige andere geistliche Dienste auszuüben, die auf ihre gegenseitige Erbauung ausgerichtet sind.1 Ebenso sollen sie sich auch je nach ihren unterschiedlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen gegenseitig in weltlichen Angelegenheiten unterstützen.2 Auch wenn diese Gemeinschaft nach der Anordnung des Evangeliums von ihnen hauptsächlich in ihren jeweiligen Beziehungen, sei es in der Familie oder in den Gemeinden,3 ausgeübt werden soll, so ist sie doch, so wie Gott die Gelegenheit dazu gibt, auf alle Hausgenossen des Glaubens auszudehnen, sogar auf alle diejenigen, die an jedem Ort den Namen des Herrn Jesus anrufen.4 Dennoch hebt die Gemeinschaft, die sie als Heilige miteinander haben, weder das Recht oder Eigentum, das jeder an seinen Gütern und an seinem Besitz hat, auf, noch schränkt sie es ein.5
1. Hebr 3,12-13; 10,24-25.
2. Apg 11,29-30; 2Kor 8-9; Gal 2; Röm 15.
3. 1Tim 5,8.16; Eph 6,4; 1Kor 12,27.
4. Apg 11,29-30; 2Kor 8-9; Gal 2; 6,10; Röm 15.
5. Apg 5,4; Eph 4,28; 2Mose 20,15.


Gliederung des Kapitels
Abschnitt1-2


1a I. Ihre Heilsgrundlage: Einheit mit Christus
A. Ihr Zustandekommen
1. Durch seinen Geist
2. Durch den Glauben
B. Ihre Einschränkung
C. Ihr Umfang
1b II. Ihre allgemeine Definition
A. Ihre Bande
B. Ihre Vorzüge
C. Ihre Pflichten
2a III. Ihre konkrete Gestalt
A. Ihre Art und Weise
1. Geistliche Dienste
2. Irdische Dienste
B. Ihre Empfänger
2b IV. Ihre notwendige Einschränkung1
Gemeinschaft setzt Einheit voraus und bezeichnet eine Art Teilhabe, die auf dieser Einheit beruht. Ein Synonym wäre Kameradschaft. Beispielsweise setzt das nordatlantische Verteidigungsbündnis der NATO Gemeinschaft voraus. Der Pakt schafft die Einheit, auf dessen Grundlage Gemeinschaft stattfinden kann — die gemeinsame Nutzung von Soldaten, Schiffen und Flugzeugen.
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I. Ihre Heilsgrundlage: Einheit mit Christus (Abschnitt 1a)


Die Glaubensgemeinschaft der Heiligen ist weder eine rein menschliche Allianz, noch geschieht sie unmittelbar. Denn die Heiligen haben dadurch Gemeinschaft miteinander, dass sie gemeinsam mit einem anderen, Jesus Christus, verbunden sind. Geschwister sind miteinander verbunden, weil sie gemeinsam von denselben Eltern abstammen. Ihre Einheit leitet sich mittelbar von ihren Eltern her ab. Im Gegensatz dazu ist die Einheit zwischen Ehemann und Ehefrau eine unmittelbare Einheit. Da die Glaubensgemeinschaft der Heiligen auf ihrer gemeinsamen Einheit mit Jesus Christus beruht, ist es notwendig, etwas über diese Einheit zu wissen, bevor man die Glaubensgemeinschaft der Heiligen näher erklärt. Daher beginnt das Bekenntnis damit, diese Einheit mit Christus zu beschreiben. Bevor wir zu dieser Beschreibung kommen, müssen wir uns jedoch fragen, was mit der Einheit mit Christus überhaupt gemeint ist. Drei Vorbemerkungen werden sich als hilfreich erweisen:
1. Im Ratschluss Gottes sind wir eins mit Christus (Joh 17,2.6; Eph 1,4). Gott hat uns Christus unserem Erlöser gegeben, als er sich vornahm, uns zu erretten.
2. Wir sind vor dem Gesetz Gottes eins mit Christus. Alexander Hodge sagt: „Unser rechtlicher Stand wird durch den seinen bestimmt, ebenso von seinen Rechten, seiner Ehre, seinen Beziehungen, alles ist uns zu Eigen in unser Mitteilhabe mit ihm.“2 (2Kor 5,21; Röm 6,8; 8,17).
3. Wir sind im Leben des Heiligen Geistes eins mit Christus. Wir haben ein gemeinsames geistliches Leben (Röm 8,2; 1Kor 6,17; 2Petr 1,4).
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A. Ihr Zustandekommen
Auch wenn die Erwählten im Ratschluss Gottes von aller Ewigkeit her eins mit Christus sind, so wird die lebendige, rettende Einheit mit Christus erst dadurch verwirklicht, dass sie die Innewohnung des Heiligen Geistes erfahren und Glauben haben (2Kor 3,17-18; Gal 2,20; Eph 3,16-17). Niemand ist wirklich errettet, der nicht diese beiden zusammengehörenden Tatsachen in seinem Leben erfahren hat.

B. Ihre Einschränkung
Die Aussage „auch wenn sie dadurch nicht eine Person mit ihm geworden sind“ (27,1) entspricht der Feststellung in Abschnitt 3 des Westminster Bekenntnisses: „Diese Gemeinschaft, die die Heiligen mit Christus haben, macht sie in keiner Weise des Wesens seiner Gottheit teilhaftig noch in irgendeiner Hinsicht Christus ebenbürtig, was beides zu behaupten gottlos und gotteslästerlich ist.“ (WBK 26,3). Im 17. Jahrhundert war dies eine wichtige Einschränkung. Verschiedene Sekten deuteten die Einheit mit Christus in mystischer, pantheistischer Weise. Ebenso ist es eine notwendige Klarstellung für unsere Zeit, in der fernöstliche Religionen und Sekten wie die Mormonen oder die New-Age-Bewegung an Einfluss gewinnen, deren Vertreter behaupten, dass wir Götter werden könnten. Hinzu kommt, dass selbst manche Evangelikale davon sprechen, dass wir unsere eigene persönliche Identität aufgeben müssten und passiv Christus erlauben sollten, sein Leben durch uns zu leben. Es entsteht der Eindruck, als ob wir ein kraftloses Wesen werden und in der einen großen Person Christi integriert werden und aufgehen müssten. Einheit mit Christus bedeutet nicht, dass wir, sei es wesensmäßig oder persönlich, vergöttlicht werden (Ps 45,8; Jes 42,8; 1Kor 8,6; Kol 1,18-19; 1Tim 6,15-16; Hebr 1,8-9).

C. Ihr Umfang
Alles, was Christus getan hat, und alles, was er jetzt als Mittler erworben hat, gehört auch uns (Röm 4,25; 6,1-6; Eph 2,4-6; Kol 3,3-4). Diese herrliche Einheit stellt die Grundlage für die Glaubensgemeinschaft der Heiligen dar, sie verleiht ihr die Würde und benennt ihre Grenzen. Nur wenn sie eins sind mit Christus, dann sind sie auch durch Christus untereinander eins (Joh 15,1-6).
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II. Ihre allgemeine Definition (Abschnitt 1b)

A. Ihre Bande
Wahre Liebe zu Christus beinhaltet gleichzeitig Liebe zu denjenigen, die mit ihm Gemeinschaft haben. Man kann nicht Christus lieben und seinen Leib, seine Frau, seine Braut, nicht lieben. Hinzu kommt, dass sein neues, sein großes Gebot lautet, dass wir einander lieben sollen (Joh 13,34-35). Wenn wir ihn lieben, dann werden wir gewiss auch seine Gebote halten (Joh 14,15).

B. Ihre Vorzüge
Als Glieder Christi leben wir nicht für uns selbst, sondern für Christus und füreinander (Röm 14,7-8; 1Kor 12,25-27; 1Petr 4,10).

C. Ihre Pflichten
Die Pflichten werden hier in allgemeiner und großzügiger Weise angesprochen. Wir haben sowohl Anteil am Nutzen und an den Auswirkungen der Begabungen und Gnadengaben der anderen als auch eine Verpflichtung gegenüber einander (Röm 1,12; 12,10-13; Gal 6,10; 1Thess 5,11.14; 1Petr 3,8; 1Joh 3,17-18).
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III. Ihre konkrete Gestalt (Abschnitt 2a)
A. Ihre Art und Weise
Man beachte die Betonung: „die sich als Heilige bekennen“ (27,2). Das Bekenntnis behandelt hier die etwas formaleren Ausdrucksweisen dieser Gemeinschaft in der sichtbaren Gemeinde. G. Williamson bemerkt dazu: „Das Bekenntnis stellt fest, dass ein heiliger ,Umgang und eine heilige Gemeinschaft in der Anbetung Gottes‘ wenigstens zum Teil aus dieser Einheit hervorkommt. … Jedoch behaupten einige, dass sie Gott alleine anbeten könnten oder zumindest ohne verbindliche Gliedschaft in einer sichtbaren Gemeinde. Andere scheinen sich nicht daran gebunden zu fühlen, treu und zuverlässig zu den üblichen Zeiten des Gottesdienstes am Tag des Herrn, an den Gottesdiensten in einer bestimmten Gemeinde teilzunehmen. … Der eins ist mit Christus, ist auch mit anderen Gläubigen verbunden. Und die Einheit mit Christus beinhaltet notwendigerweise auch ernstzunehmende Verpflichtungen ihnen gegenüber.“ Die Pflichten, die aus unserer Glaubensgemeinschaft mit den Heiligen erwachsen, erfordern Treue darin, mit ihnen zusammen zu sein, insbesondere in den öffentlichen Gemeindeversammlungen (Hebr 10,24-25). Die moderne Volksphilosophie hält es für besonders schick, wenn man anders ist, wenn man seine eigene Persönlichkeit hat, wenn man unabhängig, originell und einzigartig ist. Selbst in beliebten christlichen Kinderliedern bejubelt man, dass man anders sei. Während die Bibel zwar die Vielfalt von Gnadengaben und Temperamenten anerkennt, betont sie doch die Notwendigkeit, dass Christen gleich denken und handeln sollen (Röm 12,16; 2Kor 13,11; Phil 2,2; 1Petr 3,8). Die Furcht davor, dass alle Christen in dieselbe Form gepresst werden, entspricht eher der Volksmeinung als der Bibel. Wir sollten vielmehr danach streben, mit Mitchristen in einer harmonischen und einmütigen Weise zu leben.

B. Ihre Empfänger
Gemeinschaft beginnt wie Nächstenliebe zu Hause (1Kor 12,27; Eph 6,4; 1Tim 5,8.16). Aber dort darf sie nicht enden. Man beachte die biblischen Beispiele von Gaben, die für die Bedürftigen anderer Gemeinden gesammelt wurden (Apg 11,29-30; Röm 15; 2Kor 8-9; Gal 2). Bei den Bemühungen der Gemeinde, Heiligen an anderen Orten physisch oder geistlich beizustehen, hat der einzelne Christ kein Recht darauf, gleichgültig zu sein oder nichts damit zu tun haben zu wollen. Entsprechend der eigenen Möglichkeiten sollten alle Gläubigen interessiert und engagiert daran Anteil nehmen.

IV. Ihre notwendige Einschränkung (Abschnitt 2b)

In der Bibel wird eindeutig gelehrt, dass Diebstahl Sünde und das Privateigentum geschützt ist (2Mose 20,15; Apg 5,4; Eph 4,28). Dennoch muss hier auf zwei Fragen eingegangen werden: Wie steht es um die Gütergemeinschaft, von der in Apostelgeschichte 2,44 und 4,32 die Rede ist? G. Williamsons Antwort auf diese Frage ist sowohl prägnant als auch schlüssig: „Erstens gibt es keinen Hinweis darauf, dass dieses Verhalten von Gott für die Gläubigen als normativ geboten worden war. Zweitens gibt es Hinweise darauf, dass die Apostel das Recht auf Privatvermögen anerkannt haben (Apg 5,4). Und schließlich hat der Versuch der Gütergemeinschaft nicht einmal in der apostolischen Gemeinde zufriedenstellend funktioniert (Apg 6,1ff.).“ Weshalb gibt es diese Einschränkung? Wenn wir alle eins sind, warum gehört uns dann nicht alles gemeinsam? Wir müssen uns die Grundlage in Erinnerung rufen: Wir sind in und durch Christus eins. Wir sind nicht unmittelbar eins untereinander. Daher gehört unser Vermögen in erster Linie Christus und nur durch ihn auch den anderen. Daher haben wir beispielsweise nicht das Recht, von unserem Bruder sein Auto zu fordern. Vielmehr muss unsere Haltung von Demut und Dankbarkeit für all das, was wir empfangen haben, geprägt sein. Wir müssen die Tatsache eingestehen, dass unser Bruder sein Vermögen von Gott zur Verwaltung übertragen bekommen hat. Wir haben keinen direkten Anspruch auf seine Güter. Wir haben nicht das Recht, uns in seine Verwaltung einzumischen.

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Jörg
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Über die Taufe und das Abendmahl

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28.Über die Taufe und das Abendmahl

1. Taufe und Abendmahl sind Anordnungen von ausdrücklichem und oberstem Recht, die vom Herrn Jesus, dem einzigen Gesetzgeber,1 festgelegt worden sind, damit sie in seiner Gemeinde bis ans Ende der Welt durchgeführt werden.2
1. Mt 28,19-20; 1Kor 11,24-25.
2. Mt 28,18-20; Röm 6,3-4; 1Kor 1,13-17; Gal 3,27; Eph 4,5; Kol 2,12; 1Petr 3,21; 1Kor 11,26; Lk 22,14-20.

2. Diese heiligen Verordnungen dürfen nur von solchen verwaltet werden, die dafür geeignet und nach dem Befehl Christi dazu berufen worden sind.1
1. Mt 24,45-51; Lk 12,41-44; 1Kor 4,1; Tit 1,5-7.

Gliederung des Kapitels

Abschnitt 1-2

1a I. Die Einsetzung oder das besondere Wesen der Anordnungen
1b II. Die Ermächtigung oder der ausschließliche Urheber der Anordnungen
1c III. Das Fortbestehen oder die eingeschränkte Fortdauer der Anordnungen
2 IV. Die Verwaltung oder die angemessenen Verwalter der Anordnungen

Kapitel 28 des Bekenntnisses von 1689 unterscheidet sich sehr stark von dem entsprechenden Kapitel 27 im Westminster Bekenntnis. Die fünf Abschnitte des Westminster Bekenntnisses wurden im Bekenntnis von 1689 in zwei kurze Abschnitte umgewandelt. Diese Veränderungen beginnen bereits im Titel des Kapitels, das im Westminster Bekenntnis überschrieben ist mit: „Von den Sakramenten“. Sowohl im Titel als auch im Text von Kapitel 28 fehlt der Ausdruck „Sakrament“, obschon er in Kapitel 27 des Westminster Bekenntnisses achtmal verwendet wird. Der Begriff „Sakrament“ kommt von dem lateinischen Wort sacramentum, womit einfach etwas Heiliges bezeichnet wird. Es diente in der lateinischen Vulgata, der für die römisch-katholische Kirche maßgeblichen Bibelübersetzung, als Übersetzung für das griechische Wort mysterion. Die große Frage, die mit dem Fehlen dieses Wortes im Bekenntnis von 1689 verbunden ist, lautet: Ist es angemessen, diesen Begriff zu gebrauchen? Die Antwort hängt davon ab, was wir mit diesem Ausdruck verbinden. Wenn dieser Begriff für uns mit einem abergläubischen Sakramentalismus verbunden ist, der den Sakramenten heilsvermittelnde Wirksamkeit zuschreibt, dann sollten wir ihn wohl besser nicht gebrauchen. Wenn für uns Sakrament lediglich eine ehrbare und praktische Möglichkeit ist, um von den beiden Anordnungen Christi, die von materiellen Symbolen Gebrauch machen, zu sprechen, dann mag es für uns ein hilfreicher Begriff sein. Solange wir beim Gebrauch (oder beim Vermeiden) dieses Wortes die rechte Sache meinen, sollten wir uns nicht darüber streiten. Derartige Streitereien wären reine Wortzänkereien, Streit um bloße Worte, etwas, was in der Bibel verworfen wird (Apg 18,15; 1Tim 6,4; 2Tim 2,14). Folgende Dinge sind weitere Aspekte, die aus der Darstellung der Sakramente im Westminster Bekenntnis gestrichen wurden: Abschnitt 1 des Westminster Bekenntnisses wurde fallen gelassen. In diesem wird gelehrt, dass zwischen den Sakramenten und dem Gnadenbund ebenso ein Zusammenhang besteht wie zwischen den Sakramenten und der Gemeinde. Der in Abschnitt 2 des Westminster Bekenntnisses enthaltene Versuch, den Zusammenhang zwischen dem Symbol und der dadurch bezeichneten Realität zu definieren, sowie die in Abschnitt 3 enthaltene Aussage über die Wirksamkeit der Sakramente fehlen ebenfalls. Außerdem wurde der in Abschnitt 5 unternommene Versuch, den Zusammenhang zwischen den alttestamentlichen Sakramenten und denen des Neuen Testaments zu bestimmen, gestrichen. Vieles von dem, was im Westminster Bekenntnis enthalten ist, ist gut und hilfreich oder spricht zumindest Dinge an, die behandelt werden müssen. Wahrscheinlich wurden diese Dinge entweder deshalb ausgelassen, weil sie in Kapitel 29 und 30 des baptistischen Bekenntnisses von 1689 aufgegriffen werden oder weil sie im Licht der baptistischen Überzeugungen seiner Verfasser überflüssig zu sein schienen.
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Jörg
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Über die Taufe und das Abendmahl

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I. Ihre Einsetzung oder ihr besonderes Wesen (Abschnitt 1a)

Das Wesen der Taufe und des Abendmahls wird mit den Worten „Anordnungen von ausdrücklichem und oberstem Recht“ beschrieben (28,1). Eine Anordnung ist nach Webster „eine Anweisung oder ein Befehl von autoritativer Natur [und insbesondere] … ein Brauch oder eine Gewohnheit, die durch eine bevollmächtigte Person eingerichtet wurde.“ Die Taufe und das Abendmahl sind Anordnungen, die von Christus eingerichtet wurden. Aber was ist mit den Worten „ausdrücklich“ (engl. positive) und „oberstes“ (engl.sovereign) gemeint? Um diese Ausdrücke richtig zu verstehen, müssen wir ihr Gegenteil verstanden haben. Websters erste Definition von „ausdrücklich“ (engl. positive) lautet: „dem Natürlichen entgegengesetzt“.2 Was ist ein natürliches Gesetz oder das Gesetz der Natur? Römer 2,14-15 lehrt, dass es sich um das handelt, was auf Grund des Wesens Gottes und des Wesens des Menschen Gesetz ist. Es handelt sich dabei um das Gesetz, das es deshalb gibt, weil Gott ist, wer er ist, und der Mensch das ist, wozu Gott ihn erschaffen hat. Ein derartiges Gesetz muss es immer gegeben haben, und es kann sich nicht ändern. Eine ausdrückliche Anordnung oder ein ausdrückliches Gesetz kommt zum Gesetz der Natur hinzu. Es handelt sich dabei um etwas, was nicht durch die Natur gefordert wird. Im Alten Testament gab es diese Anordnungen noch nicht, doch sie entstanden im Neuen Bund. David musste noch nicht getauft werden. Von Abraham wurde noch nicht erwartet, dass er am Abendmahl teilnimmt. Wenn diese Anordnungen zum Gesetz der Natur gehört hätten, dann hätte es sie immer schon gegeben. Aber es gab sie noch nicht immer. Daher handelt es sich um ausdrückliche (engl. positive) Gesetze. Alle Gesetze Gottes sind entweder ausdrücklich verordnet worden oder von Natur aus gegeben oder eine Kombination von beidem. Das Bekenntnis spricht von Gesetzen der Natur (Kapitel 1,6; 19,1-2), ausdrücklichen Gesetzen (Kapitel 28,1) und von Gesetzen Gottes, die eine Kombination aus natürlichen und ausdrücklichen Gesetzen sind (Kapitel 22,7). Webster definiert „ausdrücklich“ (engl. positive) auch als „willkürlich festgelegt“. Ein Gesetz der Natur ist nicht willkürlich. Gottes Charakter und das Wesen des Menschen erfordern solche Gesetze. Als Gott sprach: „Du sollst nicht töten“ (2Mose 20,13), hat er etwas geboten, was sein Charakter und die Identität des Menschen als Ebenbild Gottes erforderten. Daher war es eine notwendige und keine souveräne Einrichtung. Aber als Christus sagte: „Tauft sie!“ (Mt 28,19) und „Dies tut zu meinem Gedächtnis!“ (Lk 22,19), gab es nichts in Gottes Charakter oder in der Natur des Menschen, was genau dieses Gesetz oder diese Anordnung erfordert hätte. In gewisser Weise sind derartige Anordnungen „willkürlich“. In ihnen kommt in besonderer Weise der souveräne freie Wille des Königs Christus zum Ausdruck. Die sorgsame Beachtung und der Gehorsam gegenüber Christi „Anordnungen von ausdrücklichem und oberstem Recht“ (Kapitel 28,1) offenbaren eine besondere Liebe zu und Treue gegenüber Christus, dem König. Wer seine Anordnungen vernachlässigt, beweist damit einen Mangel an Respekt gegenüber Christi Amt als König. Die Einhaltung der Gesetze der Natur mag lediglich aus einem erleuchteten Gewissen herrühren. Die angemessene Befolgung der Anordnungen Christi hingegen lässt eine Liebe zu Christi Willen, allein um des Willens Christi wegen, erkennen.
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II. Ihre Ermächtigung oder ihr ausschließlicher Urheber (Abschnitt 1b)

Der ausschließliche Urheber ist Jesus Christus (Mt 28,19; 1Kor 11,24-25). Wir werden nur dann in der rechten Weise getauft und nehmen nur dann in der rechten Weise am Abendmahl teil, wenn wir dies tun, weil er es uns so gesagt hat. Es geschieht keine Verehrung und hat keinen Nutzen, wenn diese Rituale nur der Gewohnheit halber befolgt werden oder deshalb, weil sie uns sinnvoll erscheinen. Wenn wir jedoch in unserem Herzen die Vollmacht Christi in seinem Wort verspüren und auf diese Vollmacht antworten, was für eine Verehrung geschieht dann durch diese Anordnungen! Dann gibt es einen neuen Eindruck vom lebendigen Leben, der Realität und der Gegenwart Christi in den Anordnungen. Dann gibt es auch im bewussten Gehorsam gegenüber seiner Autorität ein erfrischendes Bewusstsein unserer lebendigen Verbundenheit mit Christus.


III. Ihr Fortbestehen oder ihre eingeschränkte Fortdauer (Abschnitt 1c)

Das Bekenntnis bekräftigt, dass diese Anordnungen in einem eingeschränkten Sinne „unaufhörlich“ sind. Sie sollten in der Gemeinde fortbestehen, nachdem die Apostel gestorben sind, und sollen erst am Ende der Welt aufhören. Im Neuen Testament gibt es keinen Hinweis darauf, dass die Taufe zu einem Ende kommt, vielmehr weisen alle Dinge darauf hin, dass sie auch weiterhin Bestand hat (Mt 28,18-20; Röm 6,3-4; 1Kor 1,13-17; Gal 3,27; Eph 4,5; Kol 2,12; 1Petr 3,21). Auch das Abendmahl soll eindeutig bis zur Wiederkunft Christi gefeiert werden (Lk 22,14-20; 1Kor 11,26). Dies widerlegt Hyperdispensationalisten, die lehren, dass von der geistlichen, himmlischen Gemeinde keine physische Anordnung befolgt werden soll. Darüber hinaus lehrt dies auch, dass uns die Anordnungen nicht nur auf die lebendige Autorität Christi zurückverweisen, sondern sie uns auch nach vorn auf die Wiederkunft und die vollkommene Gegenwart Christi hinweisen. Sie erinnern uns an den lebendigen Christus und seine Macht.
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IV. Ihre Verwaltung oder ihre angemessenen Verwalter (Abschnitt 2)

Auch wenn Abschnitt 2 hauptsächlich aus dem Westminster Bekenntnis (WBK 27,4) übernommen wurde, findet sich im baptistischen Bekenntnis doch sowohl eine andere Sichtweise als im Ersten Londoner Baptistenbekenntnis von 1646 als auch eine andere als im Westminster Bekenntnis. Das Westminster Bekenntnis vertritt die Position, dass die Sakramente nur von einem ordinierten Pastor („einem rechtmäßig eingesetzten Diener“ [WBK 27,4]) gespendet werden dürfen. Dasselbe vertritt die Savoy-Erklärung (SAVOY 28,4). Das Erste Londoner Baptistenbekenntnis von 1646 (Artikel 41) hingegen verteidigt die Ansicht, dass die Sakramente von allen Jüngern gespendet werden können.
Die Aussage des baptistischen Glaubensbekenntnisses von 1689 ist weniger konkret als irgendeine dieser Aussagen. Dennoch nimmt das Bekenntnis eine allgemeine Einschränkung vor, wenn es sagt, dass nur diejenigen die Anordnungen verwalten sollen, „die dafür geeignet und nach dem Befehl Christi dazu berufen worden sind.“ (Kapitel 28,2). Warum haben die Schreiber die Sache auf diese Weise zum Ausdruck gebracht? Ganz offensichtlich wollten sie einen Mittelweg zwischen dem Klerikalismus der Presbyterianer und dem Kongregationalismus der frühen Baptisten einschlagen. Doch selbst die Einschränkungen, wie sie im Bekenntnis von 1689 erwähnt werden, mögen in unserer Zeit als klerikale, priesterliche Einschränkung betrachtet werden. Unsere Frage muss daher lauten: „Was lehrt die Bibel in dieser Frage? Wer darf gemäß der Bibel die Taufe spenden und das Abendmahl verwalten?“ Verschiedene Überlegungen können uns dabei helfen, die zugegebenermaßen unklare Ausdrucksweise des Bekenntnisses von 1689 biblisch klarer zu fassen. Sowohl das Bekenntnis von 1689 als auch das Westminster Bekenntnis zitieren 1. Korinther 4,1 als Beleg für ihre Aussage. Dabei handelt es sich um die Ermahnung des Paulus, dass man ihn und seine Mitdiener in Christus (Apollos und Kephas) „für Diener Christi und Verwalter der Geheimnisse Gottes“ halten soll. Da sich der Ausdruck „Geheimnisse“ in diesem Text nicht auf die Sakramente bezieht und da wenigstens Paulus und Kephas Apostel waren, scheint dieser Vers beim ersten Hinsehen für die vorliegende Fragestellung zunächst einmal unbedeutend zu sein. Dennoch findet sich hier ein entscheidender Hinweis. Der Text legt uns die Vorstellung nahe, dass hier etwas von einer bestimmten Person verwaltet wird. Matthäus 24,45-51 und Lukas 12,41-44 zeigen deutlich, dass nicht alle Diener Gottes auch Verwalter sind, welche die Vollmacht und Verantwortung haben, den Dienern Gottes „die Speise zu geben zur rechten Zeit“(Mt 24,45). Dies entspricht dem, was in 1. Korinther 4,1 vorausgesetzt wird. Aber sind einfache Älteste Gottes Verwalter? Ja! In Titus 1,7 wird dasselbe Wort wie in Lukas 12,42 gebraucht, um damit einen Verwalter zu bezeichnen. Auch wird in Titus 1,5 dasselbe Wort verwendet, das sowohl in Matthäus 24,45 als auch in Lukas 12,42 beschreibt, wie ein Verwalter eingesetzt oder bevollmächtigt wird. Die Wahl dieser beiden Worte in diesem Zusammenhang zeigt deutlich, dass Paulus bei seinen Anweisungen in Titus 1,5-7 an Lukas 12,42 dachte. Gott hat in dem bleibenden Amt des Ältesten auch heute noch Verwalter in seiner Gemeinde und über seine Diener eingesetzt. Die Verwalter Gottes besitzen die Vollmacht, Gottes Dienern ihre geistliche Nahrung zu geben — sie zu lehren und ihnen die Geheimnisse Gottes mitzuteilen. Dies beinhaltet selbstverständlich den öffentlichen Dienst des Wortes Gottes. Da jedoch die Taufe und das Abendmahl sichtbare Zeichen dieser geistlichen Nahrung und dieser Geheimnisse sind, ist es das Vorrecht der Verwalter Gottes, diese Anordnungen zu verwalten und zu spenden. Soll den Dienern Gottes das Abendmahl, die geistliche Wegzehrung, zugeteilt werden? Dann ist es die geistliche Verantwortung der geistlichen Leiter— der Ältesten — dies zu verwalten.
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Über die Taufe und das Abendmahl

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Eine zweite Überlegung ist folgende: Wo finden wir die grundsätzliche Bevollmächtigung dazu zu taufen? Im Missionsbefehl (Mt 28,16-20)! Heute ist eine oberflächliche Auslegung des Missionsbefehls so weit verbreitet, dass wir es völlig versäumen, gewisse Schlüsselfragen zu stellen. Eine dieser Schlüsselfragen lautet: „An wen richtet sich der Missionsbefehl?“ Die vermeintliche Antwort auf diese Frage, von der die meisten Prediger und Missionare heute ausgehen, besagt, dass er sich an jeden Christen wendet. Doch richtet sich der Missionsbefehl in Wahrheit gerade nicht an jeden einzelnen Christen. Er ist für jeden einzelnen Christen von Bedeutung, doch wendet er sich nicht an jeden einzelnen Christen. Die vier parallelen Berichte über diesen Missionsbefehl in der Bibel zeigen deutlich, dass der Missionsbefehl an die Apostel Christi gerichtet ist (Mt 28,16-20; Mk 16,14-18; Lk 24,45-49; Apg 1,1-18). Das bedeutet nicht, dass der Missionsbefehl nur den Aposteln gilt. Der Missionsbefehl umschließt die Sendung an „alle Nationen“ (Mt 28,19). Da die Apostel den Missionsbefehl nicht vollendet hatten, können wir davon ausgehen, dass er auch heute noch für die Gemeinde relevant ist. Die Gültigkeitsdauer des Missionsbefehls umfasst „alle Tage bis zur Vollendung des Zeitalters“ (Mt 28,20). Da die Apostel vor der Vollendung des Zeitalters starben, ist klar, dass Christus diesen Befehl nicht ausschließlich an die Apostel gerichtet hat. Dies bringt uns nicht wieder dahin zurück, wo wir begonnen haben. Vielmehr lautet die richtige Schlussfolgerung, dass der Missionsbefehl der Gemeinde als Ganzer und nicht jedem Christen als Einzelperson erteilt wurde. Das ist so, weil die Apostel die Grundlage der sichtbaren Gemeinde sind. Es kann nicht die Aufgabe eines jeden einzelnen Christen sein, in die ganze Welt zu gehen, Jünger zu machen, sie zu taufen und zu lehren, dass sie alle Gebote Christi befolgen sollen. Eine derartige Pflicht wäre für die meisten Christen ganz offensichtlich eine Überforderung. Christi Missionsbefehl ist also für die Gemeinde, die auf der Grundlage der Apostel errichtet wurde, als Ganzes von bleibender Bedeutung. Jeder Christ trägt als Teil der sichtbaren Gemeinde Mitverantwortung dafür, dass die Gemeinde den Missionsbefehl ausführen kann, doch werden wir in Matthäus 28,18-20 nicht als Einzelpersonen angesprochen. Wer sollte dann nach dem Missionsbefehl die Jünger taufen? Wenn die moderne individualistische Auslegung richtig wäre, wäre jeder Christ gemeint. Doch wenn unsere Auslegung stimmt, dann sollten nur diejenigen, die von der Gemeinde dazu bevollmächtigt wurden, taufen. Dies sind üblicherweise die Ältesten. Eine dritte Überlegung betrifft das Abendmahl und die Gemeinde. 1. Korinther 11,17-34 lehrt, dass das Abendmahl nur dann gefeiert werden soll, wenn die Gemeinde formal versammelt ist. Da es sich beim Abendmahl um eine Anordnung für die Gemeinde handelt, gehört die Verwaltung des Abendmahls zum Verwaltungsbereich der Ältesten, da sie der Gemeinde vorstehen sollen (1Tim 3,5). Die Ältesten können die tatsächliche Durchführung der Anordnung einem treuen Bruder übertragen, doch sie können nicht die Verantwortung übertragen. Sie bleiben die Verwalter Gottes und sind als solche für ihre Haushalterschaft verantwortlich (vgl. Kapitel 26,11). Wenn eine Ortsgemeinde keine Ältesten hat, besteht das sicherste und beste Vorgehen darin, die Aufsicht durch andere Pastoren und durch eine andere Gemeinde zu erbitten und nach ihrer Anweisung die Taufe zu spenden und das Abendmahl zu feiern. John Owen bemerkt, dass die erste Pflicht einer Gemeinde ohne Älteste darin besteht, einen oder mehrere Pastoren zu begehren und nicht in erster Linie die Verwaltung der Anordnungen.
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