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Verfasst: 09.03.2012 10:46
von Der Pilgrim
IV,19,37

Nun wollten sie aber die Kirche nicht nur in einer einzigen Fraget zum Narren halten – und was für eine lange Reihe von Irrtümern, Lügen, Betrügereien und Schalkheiten haben sie deshalb an den einen Irrtum angefügt! Man möchte geradezu sagen, daß sie, indem sie aus dem Ehestand ein Sakrament machten, nichts anderes gesucht haben als einen Schlupfwinkel von Abscheulichkeiten. Sobald sie nämlich jene Lehre einmal durchgesetzt hatten, haben sie die richterliche Untersuchung der Ehesachen an sich gezogen – natürlich durfte doch die „geistliche“ Sache nicht von weltlichen Richtern angerührt werden! Alsdann haben sie Gesetze erlassen, mit denen sie ihre Tyrannei befestigten – aber die sind zum Teil offenkundig lästerlich gegen Gott, zum Teil von höchster Unbilligkeit gegen die Menschen. So haben sie zum Beispiel bestimmt, daß Ehen zwischen Jugendlichen, die ohne Einwilligung der Eltern geschlossen sind, Kraft und Gültigkeit behalten sollen. Sie haben verfügt, daß Ehen zwischen Blutsverwandten bis zum siebenten Grad nicht rechtmäßig sind und, sofern sie bereits geschlossen sind, gelöst werden sollen. Diese Grade selbst aber denken sie sich im Gegensatz zu den Rechten aller Völker und auch zur Ordnung des Mose aus (Lev. 18,6ff.). Sie setzen fest, daß ein Mann, der seine ehebrecherische Frau verstoßen hat, keine andere heiraten darf. Sie bestimmen, daß „geistliche Verwandte“ nicht ehelich verbunden werden dürfen. Sie gebieten, daß von der siebten Woche vor bis zum achten Tage nach Ostern, in den drei Wochen vor dem Geburtstag des Johannes und in der Zeit von Advent bis Epiphanias keine Hochzeiten gefeiert werden dürfen – und zahllose ähnliche Dinge, deren Aufzählung zu weit führen würde! Es ist auch an der Zeit, daß wir uns endlich aus ihrem Schmutz herausmachen, bei dem sich meine Darlegungen schon länger aufgehalten haben, als ich es gewünscht hätte. Jedoch will es mich bedünken, als ob ich doch ein wenig damit erreicht hätte, daß ich diesen Eseln in einiger Hinsicht die Löwenhaut abgestreift habe!



Zwanzigstes Kapitel: Vom bürgerlichen Regiment


IV,20,1

Wir haben oben festgestellt, daß es im Menschen ein zwiefaches Regiment gibt (vgl. Buch III, Kap. 19,15f.). Von dem einen, das in der Seele oder im inneren Menschen liegt und in Beziehung zum ewigen Leben steht, haben wir bereits an anderer Stelle genug geredet. Hier ist nun der Platz, der es mit sich bringt, daß wir auch über das andere Regiment, das allein dazu bestimmt ist, die bürgerliche und äußerliche Gerechtigkeit der Sitten zu gestalten, einige Erörterungen anstellen. Allerdings scheint dieser Gedankenkreis seiner Art nach von der geistlichen Unterweisung im Glauben, die ich zu behandeln unternommen habe, getrennt zu sein; aber wenn wir weitergehen, so wird sich doch zeigen, daß die beiden mit vollem Recht von mir verbunden werden, ja, daß die Not mich dazu drängt, diese Verbindung eintreten zu lassen, vor allem weil auf der einen Seite unsinnige und barbarische Menschen diese von Gott eingesetzte Ordnung wütend umzustoßen trachten, auf der anderen Seite aber die Schmeichler der Fürsten deren Macht ohne Maß übersteigern und sie deshalb ungescheut Gottes eigener Herrschaft entgegenstellen. Wenn man diesen beiden Übeln nicht entgegentritt, so wird die Lauterkeit des Glaubens zunichte werden. Zudem liegt für uns nicht wenig daran, zu wissen, wie gütig Gott in diesem Stück für das menschliche Geschlecht gesorgt hat, damit in uns um so mehr der fromme Eifer lebendig sei, ihm unsere Dankbarkeit zu bezeugen. Zunächst müssen wir, bevor wir in die Behandlung der Sache selbst eintreten, auf jene Unterscheidung achten, die wir oben aufgestellt haben. Das muß geschehen, damit wir nicht – was gemeinhin vielen Leuten widerfährt – diese beiden Dinge, die völlig verschieden geartet sind, unbesonnen miteinander vermengen. Denn wenn jene Leute hören, wie im Evangelium eine Freiheit verheißen wird, die unter den Menschen keinen König und keine Obrigkeit kennt, sondern allein auf Christus schaut, dann meinen sie, sie könnten von dieser Freiheit keinerlei Frucht erlangen, solange sie noch sehen, daß irgendeine Macht über ihnen steht. Deshalb sind sie der Ansicht, es könne nichts wohl stehen, wofern nicht die ganze Welt umgestaltet würde und dadurch ein neues Gesicht erhielte, so daß da weder Gerichte noch Gesetze, noch Obrigkeit mehr wären, noch irgend etwas dergleichen, was nach ihrem Wahn ihrer Freiheit im Wege steht. Wer dagegen zwischen Leib und Seele, zwischen diesem gegenwärtigen, vergänglichen Leben und jenem kommenden, ewigen zu unterscheiden weiß, der wird auch ohne Schwierigkeit begreifen, daß Christi geistliches Reich und die bürgerliche Ordnung zwei völlig verschiedene Dinge sind. Da es also ein jüdischer Wahn ist, Christi Reich unter den Elementen dieser Welt zu suchen und darin einzuschließen, so wollen wir vielmehr bedenken, was die Schrift deutlich lehrt, nämlich daß die Frucht, die wir aus Christi Wohltat empfangen, geistlich ist, und darauf bedacht sein, diese ganze Freiheit, die uns in ihm verheißen und dargeboten wird, innerhalb ihrer Grenzen zu halten. Denn wie kann es kommen, daß der nämliche Apostel, der uns gebietet, standzuhalten und uns nicht dem Joch der Knechtschaft zu unterwerfen (Gal. 5,1), doch an anderer Stelle den Knechten verbietet, über ihren Stand bekümmert zu sein (1. Kor. 7,21)? Das kann doch nur daher kommen, daß geistliche Freiheit und bürgerliche Knechtschaft sehr wohl miteinander bestehen können! Er sagt doch auch: „Im Reiche Gottes ist kein Jude noch Grieche, kein Mann noch Weib, kein Knecht noch Freier“ (Gal. 3,28; etwas ungenau), und ebenso: „Da ist nicht Grieche, Jude, Beschnittener, Unbeschnittener, Ungrieche, Scythe, Knecht, Freier, sondern alles und in allen Christus“ (Kol. 3,11). In welchem Sinne soll man diese Aussagen verstehen? Er gibt doch damit zu erkennen, daß es nichts ausmacht, in welcher Stellung man unter den Menschen ist und unter den Gesetzen welches Volkes man lebt, weil eben Christi Reich durchaus nicht in diesen Dingen besteht.



IV,20,2

Jedoch hat jene Unterscheidung nicht etwa den Sinn, daß wir die ganze Gestaltung des bürgerlichen Lebens für etwas Beflecktes halten, das einen Christenmenschen nichts anginge. Zwar schreien und pochen die Schwarmgeister, die an ungebundener Zügellosigkeit ihre Freude haben, solchermaßen: nachdem wir durch Christus den Elementen dieser Welt gestorben sind und, in Gottes Reich übergegangen, unter den Himmlischen unseren Platz haben, ist es unser unwürdig und liegt es weit unter unserer hohen Stellung, uns mit jenen unheiligen und unreinen Sorgen zu befassen, die zu Geschäften gehören, die einem Christenmenschen fremd sind. Wozu, so sagen sie, soll es denn Gesetze geben ohne Urteile und Gerichtshöfe? Was aber hat ein Christenmensch mit solchen Urteilen zu tun? Ja, wenn es nicht erlaubt ist, zu töten – was sollen uns dann Gesetze und Urteile? Aber wie wir oben darauf aufmerksam gemacht haben, daß diese (weltliche) Art des Regiments von jenem geistlichen, innerlichen Reiche Christi verschieden ist, so müssen wir auch wissen, daß diese beiden in keiner Hinsicht zueinander im Widerspruch stehen. Denn das letztere läßt zwar gewisse Anfänge des himmlischen Reiches schon jetzt auf Erden in uns beginnen und läßt in diesem sterblichen, vergänglichen Leben gewissermaßen die unsterbliche, unvergängliche Seligkeit anfangen. Das bürgerliche Regiment aber hat die Aufgabe, solange wir unter den Menschen leben, die äußere Verehrung Gottes zu fördern und zu schützen, die gesunde Lehre der Frömmigkeit und den (guten) Stand der Kirche zu verteidigen, unser Leben auf die Gemeinschaft der Menschen hin zu gestalten, unsere Sitten zur bürgerlichen Gerechtigkeit heranzubilden, uns miteinander zusammenzubringen und den gemeinen Frieden wie die öffentliche Ruhe zu erhalten. Ich gebe zu: dies alles ist überflüssig, wenn das Reich Gottes, wie es jetzt in uns beschaffen ist, das gegenwärtige Leben auslöscht. Wenn es aber Gottes Wille ist, daß wir, während wir der wahren Heimat zustreben, auf Erden wallen, und wenn unsere Pilgrimschaft ihrem Laufe nach solcher Hilfsmittel bedarf, so gilt, daß die, die sie dem Menschen wegnehmen, ihm sein Menschsein rauben. Denn wenn sie vorschützen, es müsse eben in der Kirche Gottes eine solche Vollkommenheit herrschen, daß für sie die eigene Selbstregierung an Stelle des Gesetzes ausreichend wäre, so beruht diese Vollkommenheit auf ihrer eigenen, törichten Einbildung, da sie in der Gemeinschaft der Menschen niemals zu finden ist. Denn die Frechheit der Bösen ist so groß, ihre Nichtsnutzigkeit so widerspenstig, daß sie kaum durch große Strenge der Gesetze in Schranken zu halten ist – und was würden sie dann wohl nach unserer Meinung tun, wenn sie sähen, daß man ihrer Bosheit ungestraft freien Lauf lässt? Es sind doch Menschen, die nicht einmal mit Gewalt zureichend davon abgehalten werden können, Böses zu tun!



IV,20,3

Aber von dem Nutzen der bürgerlichen Ordnung zu sprechen, wird an anderer Stelle passendere Gelegenheit sein. Jetzt wollen wir nun, daß man begreift, daß es eine entsetzliche Barbarei ist, wenn man daran denkt, sie abzuschaffen, ist doch ihr Nutzen unter den Menschen nicht geringer als der von Brot und Wasser, Sonne und Luft, ihre Würde aber noch viel hervorragender. Denn sie dient nicht nur – was jene alle bezwecken – dazu, daß die Menschen atmen, essen, trinken und erwärmt werden; allerdings schließt sie sicherlich das alles in sich, indem sie ja bewirkt, daß die Menschen miteinander leben, aber trotzdem, sage ich, dient sie nicht allein dazu, nein, sie hat auch den Zweck, daß sich Abgötterei, Frevel gegen Gottes Namen, Lästerungen gegen seine Wahrheit und andere Ärgernisse bezüglich der Religion nicht öffentlich erheben und sich unter dem Volk verbreiten, sie hat den Zweck, daß die bürgerliche Ruhe nicht erschüttert wird, daß jeder das Seine unverkürzt und unversehrt behält, daß die Menschen unbeschadet untereinander Handel treiben können und daß Ehrbarkeit und Bescheidenheit unter ihnen gepflegt werden. Kurz, sie dient dazu, daß unter den Christen die öffentliche Gestalt der Religion zutage tritt und unter den Menschen die Menschlichkeit bestehenbleibt. Es darf auch niemand stutzig werden, daß ich die Fürsorge für eine rechte Regelung der Religion der bürgerlichen Ordnung der Menschen übertrage, obwohl ich sie doch oben außerhalb des menschlichen Urteils gestellt zu haben scheine. Denn ich überlasse es den Menschen hier ebensowenig wie zuvor, über Religion und Verehrung Gottes nach ihrem eigenen Ermessen Gesetze zu erlassen, wenn ich die bürgerliche Ordnung gutheiße, die darauf dringt, daß die wahre Religion, die in Gottes Gesetz beschlossen liegt, nicht ungestraft öffentlich und mit öffentlichem Frevel geschändet und geschmäht wird. Aber was wir von der bürgerlichen Regierung im allgemeinen zu denken haben, das wird der Leser besser verstehen, wenn wir ihre einzelnen Stücke gesondert behandeln: dann wird ihm nämlich auch die Klarheit der Ordnung zu Hilfe kommen. Es handelt sich aber um folgende drei Stücke: da ist zunächst die Obrigkeit, die der Schützer und Wächter der Gesetze ist, dann die Gesetze, auf Grund deren die Obrigkeit regiert, und dann das Volk, das von den Gesetzen regiert wird und der Obrigkeit Gehorsam leistet. Wir wollen also zunächst über das Amt der Obrigkeit sprechen und zusehen ob das ein rechtmäßiger und von Gott gutgeheißener Beruf ist, was für eine Amtsaufgabe und wieviel Macht sie hat; dann wollen wir zusehen, nach welchen Gesetzen ein christliches Regiment zu gestalten ist, und dann schließlich, was für einen Nutzen das Volk von den Gesetzen hat und was für ein Gehorsam der Obrigkeit zukommt.

Verfasst: 11.03.2012 11:52
von Der Pilgrim
IV,20,4

Der Herr hat nicht nur bezeugt, daß er das Amt der Obrigkeiten billigt und daß es ihm wohlgefällig ist, sondern er hat obendrein auch seine Würde mit den ehrenvollsten Auszeichnungen versehen und sie uns dadurch wunderbar angepriesen. Wenn alle, die ein obrigkeitliches Amt tragen, als „Götter“ bezeichnet werden (Ex. 22,8; Ps. 82,1. 6), so soll niemand meinen, dieser Bezeichnung wohne nur geringe Bedeutung inne; denn durch sie wird doch angedeutet, daß diese Menschen einen Auftrag von Gott haben, mit göttlicher Autorität ausgestattet sind und überhaupt für Gottes Person eintreten, dessen Statthalterschaft sie gewissermaßen ausüben. Das habe ich mir nicht etwa selbst ausgedacht, sondern es ist Christi Auslegung. „Wenn die Schrift“, so sagt er, „die Götter nennt, zu welchen das Wort Gottes geschah …“ (Joh. 10,35; nicht ganz Luthertext). Was heißt das anders, als daß ihnen von Gott ein Auftrag zuteil geworden ist, so daß sie in ihrem Amte ihm dienen und, wie es Mose und Josaphat zu ihren damaligen Richtern sagten, die sie in den einzelnen Städten Judas einsetzten, „das Gericht nicht den Menschen, sondern Gott“ halten sollen (2. Chron. 19,6; Deut. 1,16f.)? In die gleiche Richtung gehört es auch, daß die Weisheit Gottes durch den Mund Salomos versichert, es sei ihr Werk, daß die Könige regieren und die Ratsherren das Recht bestimmen, daß die Fürsten ihre Herrschaft führen und alle Richter auf Erden gute Taten tun (Spr. 8,14-16). Denn das bedeutet genau soviel, wie wenn es hieße: es geschieht nicht aus menschlicher Verkehrtheit, daß auf Erden das Urteil über alle Dinge bei den Königen und anderen Oberen liegt, sondern aus Gottes Vorsehung und heiliger Anordnung heraus; ihr hat es gefallen, daß die Angelegenheiten der Menschen auf diese Weise geleitet werden; denn sie steht ihnen zur Seite und geht ihnen auch leitend voran, wenn sie Gesetze geben und die Billigkeit der Urteile handhaben. Das lehrt auch Paulus offen und klar, indem er (Röm. 12,8) die Ämter der Leitung unter Gottes Gaben zählt, die, nach der Verschiedenheit der Gnade verschieden verteilt, von Christi Knechten zur Auferbauung der Kirche angewendet werden sollen. Allerdings redet er an dieser Stelle im eigentlichen Sinne von dem Rate ernster Männer, die in der ursprünglichen Kirche eingesetzt wurden, um die öffentliche Zuchtübung zu leiten, ein Amt, das er im (ersten) Briefe an die Korinther mit dem Ausdruck „Regierungen“ bezeichnet (1. Kor. 12,28). Aber wir sehen doch, daß das Ziel der bürgerlichen Gewalt in der gleichen Richtung liegt, und darum ist nicht daran zu zweifeln, daß er uns an jener Stelle jegliches gerechte Amt der Leitung preist. Viel klarer aber redet er an der Stelle, an der er eine gründliche Erörterung über diesen Punkt anstellt. Denn da lehrt er, daß die Gewalt eine Ordnung Gottes ist und daß es keine Gewalten gibt als die, die von Gott geordnet sind (Röm. 13,1). Ferner lehrt er da, daß die Fürsten selbst Gottes Diener sind, denen, die da gut handeln zum Lobe gesetzt, den Bösen aber als Rächer zum Zorn (Röm. 13,3f.). Dazu kommen dann auch Beispiele heiliger Männer: manche von ihnen haben Königreiche verwaltet, so David, Josia und Hiskia, andere wieder Statthalterschaften, wie Joseph und Daniel, wieder andere sind bürgerliche Vorsteher in einem freien Volke gewesen, so Mose, Josua und die Richter, und der Herr hat erklärt, daß ihre Ämter ihm wohlgefielen. Daher darf es niemandem mehr zweifelhaft sein, daß die bürgerliche Gewalt ein Beruf ist, der nicht nur vor Gott heilig und rechtmäßig, sondern auch im höchsten Maße geweiht und im ganzen Leben der Sterblichen von allen bei weitem der ehrenvollste ist.



IV,20,5

Nun machen die Leute, die die Anarchie einzuführen trachten, einen Einwand: vorzeiten hätten wohl über das ungeschlachte Volk Könige und Richter geherrscht, heute aber wolle sich mit der Vollkommenheit, die Christus mit seinem Evangelium gebracht hat, doch jene knechtische Art von Regierung durchaus nicht mehr reimen. Damit legen sie nicht nur ihre Unwissenheit, sondern auch ihre teuflische Aufgeblasenheit an den Tag, indem sie sich stolz eine Vollkommenheit anmaßen, von der man nicht den hundertsten Teil an ihnen zu sehen bekommt. Aber sie mögen nun geartet sein, wie sie wollen, jedenfalls ist die Widerlegung leicht zu geben. David fordert an einer Stelle (Ps. 2,12) alle Könige und Oberen auf, Gottes Sohn zu „küssen“; da gebietet er ihnen aber nicht, sie sollten ihre Herrschaft beiseite legen und sich in ein amtloses Leben zurückziehen, sondern vielmehr, sie sollten Christus die Macht unterwerfen, mit der sie ausgestattet sind, damit er allein über allen stehe. Auch wenn Jesaja verheißt: „Könige sollen deine Pfleger und … Fürstinnen deine Säugammen sein“ (Jes. 49,23), so spricht er ihnen damit ihre Würde nicht ab, sondern er setzt sie vielmehr in ehrenvoller Auszeichnung zu Schutzherren für Gottes fromme Verehrer ein; denn diese Weissagung bezieht sich auf Christi Kommen. Mit Überlegung lasse ich sehr viele Zeugnisse aus, die uns immer wieder begegnen, vor allem in den Psalmen, in denen allen Oberen ihr Recht zugesprochen wird. Am herrlichsten von allen ist aber eine Stelle bei Paulus; da ermahnt er den Timotheus, man sollte in der öffentlichen Versammlung für die Könige Gebete sprechen, und dann fügt er alsbald die Ursache hinzu: „Auf daß wir unter ihnen ein stilles Leben führen mögen in aller Frömmigkeit und Ehrbarkeit“ (1. Tim. 2,2; nicht ganz Luthertext). Mit diesen Worten befiehlt er den Wohlstand der Kirche ihrem Schutz und Schirm.



IV,20,6

Diese Erwägung sollte sich die Obrigkeit selbst ständig angelegen sein lassen, weil sie ihr einen mächtigen Ansporn geben kann, um sie zu ihrer Pflicht zu ermuntern, und ihr zugleich einen einzigartigen Trost zu bringen vermag, um die Schwierigkeiten ihres Amtes, die sicherlich viele und ernste sind, zu lindern. Denn wieviel Trachten nach Lauterkeit und Vorsicht, Milde, Mäßigkeit und Unschuld müssen die von sich verlangen, die darum wissen, daß sie zu Dienern der göttlichen Gerechtigkeit eingesetzt sind! Woher sollen sie die Zuversicht nehmen, um die Unbilligkeit auf ihren Richterstuhl zu lassen, von dem sie doch hören, daß er der Thron des lebendigen Gottes ist? Wie sollen sie die Verwegenheit gewinnen, um einen ungerechten Spruch zu tun – mit dem Munde, von dem sie doch wissen, daß er zu einem Werkzeug der göttlichen Wahrheit bestimmt ist? Wie können sie es mit ihrem Gewissen verantworten, gottlose Beschlüsse zu unterschreiben – mit der Hand, die doch, wie sie wissen, dazu bestellt ist, Gottes Entscheide zu schreiben? Kurzum, wenn sie daran denken, daß sie Gottes Statthalter sind, dann müssen sie auch mit allem Eifer, aller Gründlichkeit und allem Fleiß darüber wachen, daß sie den Menschen an ihrer Person gewissermaßen ein Bild (imago) der göttlichen Vorsehung und Wacht, Güte, Freundlichkeit und Gerechtigkeit vor Augen stellen. Und immerfort sollen sie sich dies vorhalten: wenn schon alle verflucht werden, die das Werk der Rache Gottes betrüglich verrichten (Jer. 48,10), dann verfallen diejenigen noch viel ernsterem Fluche, die sich in einem gerechten Beruf unaufrichtig verhalten. Als deshalb Mose und Josaphat ihre Richter ermahnen wollten, ihre Pflicht zu tun, da hatten sie, um ihre Herzen zu bewegen, nichts Wirksameres als das eben bereits angeführte Wort: „Sehet zu, was ihr tut! Denn ihr haltet das Gericht nicht den Menschen, sondern dem Herrn, und er ist mit euch im Gericht. Darum laßt die Furcht des Herrn über euch sein. Sehet zu und tut’s; denn es ist keine Verkehrtheit bei dem Herrn, unserm Gott“ (2. Chron. 19,6f.; zum Teil nicht Luthertext; Deut. 1,16). Und an einer anderen Stelle heißt es, Gott habe in der Versammlung der „Götter“ gestanden und wirke als Richter inmitten der „Götter“ (Ps. 82,1). Dadurch sollen sie (die Träger eines obrigkeitlichen Amtes) zu ihrer Pflicht ermuntert werden, indem sie ja hören, daß sie Gottes Abgesandte sind und daß sie ihm einst über das von ihnen verwaltete Gebiet werden Rechenschaft ablegen müssen. Und diese Mahnung muß berechtigterweise bei ihnen besonders viel bedeuten; denn wenn sie sich in einer Sache vergehen, so tun sie damit nicht allein Menschen Unrecht, die sie schändlich quälen, sondern sie schmähen auch Gott selber, dessen heilige Gerichte sie besudeln (Jes. 3,14). Auf der anderen Seite aber haben sie auch Anlaß, sich herrlich zu trösten, indem sie bei sich bedenken, daß sie sich nicht mit unheiligen und einem Knechte Gottes fremden Tätigkeiten abgeben, sondern mit einem sehr heiligen Amte, da sie ja Gottes Auftrag ausrichten.



IV,20,7

Die sich aber von so vielen Zeugnissen der Schrift nicht davon abbringen lassen, daß sie es noch wagen, dies heilige Amt zu beschimpfen, als ob es eine Sache wäre, die mit Religion und christlicher Frömmigkeit nichts zu tun hätte – was tun die anders, als daß sie Gott selber lästern, dem ja unvermeidlich Schmach angetan wird, wenn man sein Amt schmäht? Und wahrlich, sie verwerfen nicht die Obrigkeit, sondern stoßen Gott beiseite, damit er nicht mehr über sie regiert! Denn wenn dies (1. Sam. 8,7) Wort, das der Herr über das Volk Israel gesprochen hat, weil es die Herrschaft des Samuel verworfen hatte, die Wahrheit war, wie soll es dann heutzutage etwa weniger wahrheitsgemäß von denen gesagt werden, die es sich gestatten, über sämtliche leitenden Ämter, die doch Gott eingesetzt hat, ihre Wut auszulassen? Aber, so werden sie einwenden, der Herr hat doch zu seinen Jüngern gesagt, die Könige der Völker führten ihre Herrschaft über sie, bei ihnen aber, den Jüngern, sei es nicht so, da müßte vielmehr der, welcher der erste sei, der letzte werden (Luk. 22,25f.) – und deshalb ist es durch dieses Wort allen Christen untersagt, sich mit dem Königtum oder mit obrigkeitlichen Ämtern abzugeben. Ach, was sind das doch für geschickte Ausleger! Es war unter den Jüngern ein Streit entstanden, welcher unter ihnen höher stünde als der andere, und da gab ihnen der Herr, um diese eitle Ehrsucht zu dämpfen, die Lehre, daß ihr Amt keine Ähnlichkeit mit dem Königtum habe, bei dem ja einer unter den anderen hervorragt. Wieso soll nun, frage ich, dieser Vergleich zu einer Entehrung der königlichen Würde führen? Ja, was beweist er überhaupt anders, als daß eben das königliche Amt kein apostolischer Dienst ist? Außerdem besteht unter den Obrigkeiten selbst, obwohl sie verschiedene Gestalt haben, doch in dem Stück kein Unterschied, daß sie alle von uns als Gottes Ordnungen anzuerkennen sind. Denn einerseits schließt sie Paulus alle miteinander ein, wenn er sagt, es sei keine Macht außer von Gott (Röm. 13,1). Und andererseits ist uns gerade die durch ein besonders herrliches Zeugnis in höherem Maße als die anderen angepriesen worden, die den Menschen von allen am wenigsten zusagte, nämlich die Macht eines einzelnen; denn diese bringt ja die öffentliche Knechtschaft aller mit sich – mit Ausnahme des einen, dessen Willkür sie alles unterwirft – und konnte deshalb in alter Zeit den heldenhaften und hervorragenden Geistern weniger gefallen. Die Schrift dagegen will solchen ungerechten Urteilen entgegentreten; deshalb betont sie ausdrücklich, es sei die Vorsehung göttlicher Weisheit, daß die Könige herrschen, und gebietet uns besonders, den König zu ehren (Spr. 8,15; 1. Petr. 2,17).

Verfasst: 12.03.2012 13:42
von Der Pilgrim
IV,20,8

Und wahrlich, es wäre sehr müßig, wenn amtlose (private) Leute darüber Erörterungen anstellen wollten, welches wohl an dem Ort, an dem sie leben, die beste Gestalt des bürgerlichen Regiments sein würde; denn solchen Leuten steht es nicht zu, über die Einrichtung dieser oder jener öffentlichen Ordnung zu beratschlagen. Zudem läßt sich hierüber auch nicht so einfach eine Entscheidung treffen, wofern man nicht unbesonnen handelt; denn ein wesentlicher Gesichtspunkt für diese Erörterung liegt in den jeweiligen Umständen. Wenn man nun die verschiedenen Gestalten des bürgerlichen Regiments abgesehen von den jeweiligen Umständen miteinander vergleicht, so dürfte es nicht leicht zu entscheiden sein, welche den größeren Nutzen bringt – so gleich sind die Bedingungen, unter denen sie miteinander im Wettbewerb stehen. Gar leicht kann das Königtum in Tyrannei abgleiten, nicht viel schwerer entartet die Macht der Vornehmsten zur Parteiherrschaft weniger, bei weitem am leichtesten aber kommt es von der Volksherrschaft zum Aufruhr. Freilich, wenn man jene drei Regierungsformen, die die Philosophen aufstellen (Monarchie, Aristokratie, Demokratie) an und für sich betrachtet, so würde ich durchaus nicht leugnen, daß die Aristokratie oder ein aus ihr und der bürgerlichen Gewalt gemischter Zustand weit über allen anderen steht, zwar nicht aus sich heraus, sondern weil es sehr selten vorkommt, daß die Könige sich so viel Maß auferlegen, daß ihr Wille niemals von Recht und Gerechtigkeit abweicht, und weil sie ferner auch sehr selten mit solchem Scharfsinn und solcher Vorsicht begabt sind, daß jeder einzelne König soviel sieht, wie es zureichend ist. So bringt es also die Gebrechlichkeit und Mangelhaftigkeit der Menschen mit sich, daß es sicherer und erträglicher ist, wenn mehrere das Steuerruder halten, so daß sie also einander gegenseitig beistehen, sich gegenseitig belehren und ermahnen, und wenn sich einer mehr als billig erhebt, mehrere Aufseher und Meister da sind, um seine Willkür im Zaume zu halten. Das hat einerseits die Erfahrung selbst allezeit bewiesen, andererseits hat es auch der Herr mit seiner Autorität bekräftigt, indem er bei den Israeliten, als er sie, bis er in David das Ebenbild Christi hervortreten ließ, in dem bestmöglichen Zustande halten wollte, eine Aristokratie einrichtete, die an die bürgerliche Regierungsform angrenzte. Und wie ich gerne zugebe, daß es keine glücklichere Art der Regierung gibt als die, wo die Freiheit die gebührende Mäßigung erfährt und in rechter Weise auf beständige Dauer eingerichtet ist, so halte ich auch die für die glücklichsten, denen es erlaubt ist, diesen Zustand zu genießen, und gebe zu, daß sie nichts tun, was ihrer Pflicht nicht entspräche, wenn sie sich wacker und beständig bemühen, ihn zu bewahren und aufrechtzuerhalten. Ja, die Obrigkeiten müssen mit höchster Anstrengung danach streben, daß sie es nicht zulassen, daß die Freiheit, zu deren Beschützern sie eingesetzt sind, in irgendeinem Stück gemindert, geschweige denn verletzt wird; wenn sie dabei zu nachlässig sind oder zu wenig Sorgfalt walten lassen, dann sind sie treulos in ihrem Amte und Verräter an ihrem Vaterlande. Wenn dies nun aber solche, denen der Herr eine andere Regierungsform zugewiesen hat, auf sich übertragen, so daß sie dadurch aufgestachelt werden, eine Änderung haben zu wollen, so ist das nicht nur eine törichte und überflüssige, sondern auch eine durchaus schädliche Überlegung. Wenn man seine Augen nicht bloß auf ein einziges Gemeinwesen richtet, sondern zugleich den ganzen Erdkreis rundherum anschaut und betrachtet oder den Blick auch nur über weiter entfernte Gebiete schweifen läßt, so wird man sicher finden, wie es die göttliche Vorsehung nicht ohne Grund so eingerichtet hat, daß die verschiedenen Gebiete nach verschiedenen bürgerlichen Ordnungen regiert werden. Denn wie die Elemente nur durch ungleiche Mischung untereinander zusammenhängen, so werden auch diese verschiedenen Gebiete gewissermaßen durch ihre Ungleichheit aufs beste zusammengehalten. Allerdings, wer an des Herrn Willen genug hat, dem ist auch all dies unnötig zu sagen. Denn wenn es ihm gefallen hat, Könige über die Königreiche, Rate und Ratsherren über die freien Gemeinwesen zu stellen, so ist es unsere Pflicht, uns allen denen gegenüber, die er über die Orte gesetzt hat, an denen wir leben, gehorsam und untertänig zu erweisen.



IV,20,9

Nun haben wir an dieser Stelle noch kurz darzulegen, was für eine Amtspflicht die Obrigkeit nach der Beschreibung des Wortes Gottes hat und in welchen Dingen diese besteht. Daß sich diese Amtspflicht auf beide Tafeln des Gesetzes erstreckt, das könnte man, wenn es die Schrift nicht lehrte, bei den weltlichen Schriftstellern erfahren. Denn keiner hat über die Amtspflicht der Obrigkeiten, über die Gesetzgebung und die öffentliche Ordnung Erörterungen angestellt, der nicht mit der Religion und der Gottesverehrung den Anfang machte. Und so haben sie alle bekannt, daß keine bürgerliche Ordnung glücklich eingerichtet werden kann, wenn nicht an erster Stelle die Sorge für die Frömmigkeit steht, und daß alle Gesetze verkehrt sind, die Gottes Recht beiseite lassen und allein für die Menschen sorgen. Da also bei allen Philosophen die Religion auf der höchsten Stufe steht und man das auch allezeit bei allen Völkern in allgemeiner Übereinstimmung so gehalten hat, so sollten sich christliche Fürsten und Obrigkeiten ihrer Trägheit schämen, wenn sie sich dieser Fürsorge nicht mit Eifer widmen wollten. Auch haben wir bereits gezeigt, daß ihnen diese Aufgabe von Gott in besonderer Weise auferlegt wird, wie es ja auch billig ist, daß sie ihre Mühe daran wenden, die Ehre dessen zu schützen und zu verteidigen, dessen Statthalter sie sind und durch dessen Wohltat sie ihre Herrschaft innehaben. Deshalb werden auch die heiligen Könige in der Schrift ausdrücklich deshalb aufs höchste gepriesen, weil sie die verderbte oder hinfällig gewordene Verehrung Gottes wiederhergestellt oder für die Religion Sorge getragen haben, damit sie unter ihnen rein und unbeeinträchtigt blühte. Auf der anderen Seite aber zählt es die heilige Geschichte zu den Schäden der Anarchie, daß (öfters in der Richterzeit) kein König in Israel war und deshalb „ein jeglicher tat, was ihn recht deuchte“ (Richt. 21,25). Von da aus wird auch die Torheit derer widerlegt, die da wünschten, die Obrigkeit sollte unter Vernachlässigung der Sorge für Gott allein darin tätig sein, unter den Menschen Recht zu sprechen. Als ob Gott in seinem Namen Obere eingesetzt hätte, um irdische Streitigkeiten zu schlichten, dabei aber ausgelassen hätte, was doch von weit ernsterer Bedeutung ist, nämlich daß er selbst auf Grund der Vorschrift seines Gesetzes rein verehrt werde. Aber die Begierde, alles ungestraft neu zu machen, treibt unruhesüchtige Menschen so weit, daß sie wohl möchten, es würden alle Rächer der geschändeten Frömmigkeit aus dem Wege geräumt werden. Was nun die zweite Tafel (des Gesetzes) angeht, so tut Jeremia den Königen kund: „Haltet Recht und Gerechtigkeit und errettet den Beraubten von des Frevlers Hand und schindet nicht die Fremdlinge, Witwen und Waisen und tut niemand Gewalt und vergießt nicht unschuldig Blut …“ (Jer. 22,3). In der gleichen Richtung geht die Ermahnung, die man im 82. Psalm liest: die Könige sollen dem Armen und Elenden Recht verschaffen, „den Geringen und Armen erretten“ und den Armen und Elenden aus der Hand des Bedrückers herausreißen (Ps. 82,3f.). Und Mose gab den Oberen, die er zu seiner Stellvertretung eingesetzt hatte, die Weisung mit: „Verhöret eure Brüder und richtet recht zwischen jedermann und seinem Bruder und dem Fremdlinge. Keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern sollt den Kleinen hören wie den Großen und vor niemandes Person euch scheuen; denn das Gerichtamt ist Gottes“ (Deut. 1,16f.). Dabei lasse ich noch jene Worte aus, nach denen die Könige nicht viel Rosse halten, auch ihr Herz nicht an die Habgier hängen, sich nicht über ihre Brüder erheben, sondern alle Tage ihres Lebens fleißig dabei sein sollen, das Gesetz des Herrn zu überdenken (Deut. 17,16-20), die Richter sich nach keiner Seite neigen und keine Geschenke annehmen sollen (Deut. 16,19), und viel Ähnliches, das wir immer wieder in der Schrift zu lesen bekommen. Ich übergehe das, weil ich hier, bei der Darlegung der Amtspflicht der Obrigkeiten, nicht so sehr die Absicht habe, die Obrigkeiten selbst zu unterweisen, als vielmehr andere zu lehren, was Obrigkeiten sind und zu welchem Zweck sie Gott eingesetzt hat. Wir sehen also, daß sie zu Schützern und Verteidigern der öffentlichen Unschuld, Bescheidenheit, Ehrbarkeit und Ruhe bestellt werden, die nur ein einziges Streben haben sollen, nämlich für das gemeinsame Wohlergehen und den gemeinsamen Frieden aller zu sorgen. Ein Vorbild in solchen Tugenden gelobt David sein zu wollen, sobald er einmal den königlichen Thron bestiegen hat: er will nämlich in keine Schandtaten willigen, sondern die Übertreter, die Lästerer und Hoffärtigen verabscheuen, dagegen rechtschaffene und getreue Ratgeber von allen Seiten herbeiholen (Ps. 101). Da die Obrigkeiten dies aber nicht zu leisten vermögen, wenn sie nicht die guten Leute gegen die Ungerechtigkeiten der Bösen schützen und den Bedrückten mit Hilfe und Schutz zur Seite stehen, so sind sie auch mit Macht gewappnet, um die offenkundigen Verbrecher und Übeltäter, durch deren Schlechtigkeit die öffentliche Ruhe gestört und in Aufruhr versetzt wird, streng in Schranken zu halten. Denn wir erfahren es durchaus, was Solon einst sagte, nämlich daß alle Gemeinwesen ihren Bestand durch Lohn und Strafe erhalten und daß bei deren Aufhebung die ganze Zucht in den Städten zusammenbricht und zunichte wird. Denn in den Herzen vieler Menschen wird die Sorge um Billigkeit und Recht erkalten, wenn für die Tugend nicht ihre Ehre bereitsteht, und die Willkür verbrecherischer Menschen kann nur durch Strenge und strafende Ahndung in Schranken gehalten werden. Diese beiden Stücke hat nun der Prophet zusammengefaßt, indem er den Königen und anderen Oberen gebietet, Recht und Gerechtigkeit zu tun (Jer. 21,12; 22,3). „Gerechtigkeit“ bedeutet dabei, die Unschuldigen in seine Hut zu nehmen, sie zu schirmen, zu schützen, zu verteidigen und frei zu machen. „Recht“ aber (oder Rechtsübung) bedeutet, sich der Vermessenheit der Gottlosen entgegenzustellen, ihre Gewalt zu dämpfen und ihre Verbrechen zu bestrafen.

Verfasst: 13.03.2012 12:18
von Der Pilgrim
IV,20,10

Aber hier entsteht, wie es scheint, eine schwierige und umständliche Frage: wenn im Gesetze Gottes allen Christen verboten wird zu töten (Ex. 20,13; Deut. 5,17; Matth. 5,21) und wenn der Prophet von dem heiligen Berge Gottes, das heißt von der Kirche, weissagt, da werde man keinem mehr Leid noch Schaden tun (Jes. 11,9; 65,25) – wie kann dann die Obrigkeit zugleich fromm sein und Blut vergießen? Aber wenn wir begreifen, daß die Obrigkeit bei der Ausübung der Strafe nichts von sich selbst aus tut, sondern vielmehr Gottes eigenste Urteile vollstreckt, dann wird uns dies Bedenken keinerlei Hinderung bereiten. Das Gesetz des Herrn verbietet das Töten; aber damit der Mord nicht ungestraft bleibt, so gibt der Gesetzgeber selbst seinen Dienern das Schwert in die Hand, damit sie es gegen alle Mörder brauchen! Leid und Schaden zu tun ziemt den Frommen nicht, aber das heißt nicht Schaden noch Leid tun, wenn man die Bedrängnis der Frommen auf des Herrn Befehl rächt. Ach, wenn es uns doch immerfort vor der Seele stehen wollte, daß hier nichts aus der unbesonnenen Vermessenheit des Menschen, sondern alles aus der Autorität Gottes heraus geschieht, der dabei befiehlt; wenn diese Autorität dem Menschen vorangeht, dann kann er nie und nimmer vom rechten Wege abweichen. Sonst müßte schon der göttlichen Gerechtigkeit ein Zügel angelegt sein, daß sie für die Verbrechen keine Strafe üben könnte. Wenn es aber nicht erlaubt ist, ihr ein Gesetz aufzuerlegen, warum sollen wir dann ihre Diener mit falscher Anklage beschweren? „Sie tragen das Schwert nicht umsonst; denn sie sind Gottes Diener, Rächer zur Strafe über die, die da Böses tun“, sagt Paulus (Röm. 13,4; Luthertext Einzahl). Wenn also die Fürsten und andere Obere wissen, daß dem Herrn nichts wohlgefälliger sein wird als ihr Gehorsam, so sollen sie sich diesem Dienste hingeben, wofern sie danach trachten, Gott ihre Frömmigkeit, Gerechtigkeit und Lauterkeit zu beweisen. Dies war sicherlich das Empfinden, das den Mose beseelte als er in dem Bewußtsein, daß er durch die Kraft des Herrn zum Befreier seines Volkes bestimmt war, an den Ägypter Hand anlegte (Ex. 2,12; Apg. 7,24). Und das gleiche Empfinden beseelte ihn dann auch, als er, indem er an einem einzigen Tage dreitausend Mann erwürgen ließ, den Frevel des Volkes bestrafte (Ex. 32,27f.). Nicht anders war es auch mit David, als er gegen Ende seines Lebens seinem Sohne Salomo gebot, Joab und Simei zu Tode zu bringen (1. Kön. 2,5f.8f.). Daher erwähnt er unter den königlichen Tugenden auch die, daß er alle Gottlosen im Lande vertilge, damit alle Übeltäter ausgerottet würden aus der Stadt Gottes (Ps. 101,8). Dahin gehört auch das Lob, das dem Salomo gezollt wird. „Du liebest Gerechtigkeit und hassest gottlos Wesen“ (Ps. 45,8). Wie kommt es denn, daß das milde, freundliche Wesen des Mose zu solcher unwirschen Art entflammt wird, daß er, vom Blute seiner Brüder bespritzt und triefend, durch das Lager rennt zu neuem Schlagen? Wie kommt es, daß David, der sein Leben lang ein Mann von solcher Milde war, in seinen letzten Zügen jenes blutige Testament machte, nach dem sein Sohn die grauen Haare des Joab und des Simei nicht im Frieden in die Grube fahren lassen sollte? Aber sie haben beide ihre Hände, die sie durch Schonung (der Übeltäter) besudelt hätten, durch solches Wüten geheiligt, indem sie die Rache übten, die ihnen von Gott aufgetragen war! „Den Königen“, sagt Salomo, „ist Unrecht tun ein Greuel; denn durch Gerechtigkeit wird der Thron befestigt“ (Spr. 16,12). Und wiederum: „Ein König, der auf dem Stuhl sitzt, zu richten, zerstreut das Arge mit seinen Augen“ (Spr. 20,8). Oder ebenso: „Ein weiser König zerstreut die Gottlosen und bringt das Rad über sie“ (Spr. 20,26). Oder: „Man tue den Schaum vom Silber, und wird dem Töpfer ein Gefäß daraus kommen; man tue den Gottlosen hinweg vor dem König, so wird sein Thron mit Gerechtigkeit befestigt“ (Spr. 25,4f.; nicht ganz Luthertext). Oder: „Wer den Gottlosen gerecht spricht und den Gerechten verdammt, die sind beide dem Herrn ein Greuel“ (Spr. 17,15). Oder: „Der Widerspenstige sucht sich das Böse, aber es wird ein schrecklicher Bote über ihn kommen“ (Spr. 17,11; nicht Luthertext). Oder endlich: „Wer zum Gottlosen spricht: du bist gerecht, dem fluchen die Völker und Nationen“ (Spr. 24,24; nicht Luthertext). Wenn es nun ihre wahre Gerechtigkeit ist, die Schuldigen und Gottlosen mit gezücktem Schwerte zu verfolgen, und wenn sie dann doch das Schwert in die Scheide stecken und ihre Hände vom Blute rein halten, während unterdessen verlorene Leute ruchlos mit Mord und Gemetzel wüten, so machen sie sich der äußersten Unfrömmigkeit schuldig, geschweige denn, daß sie dafür das Lob der Güte und Gerechtigkeit ernteten! Fort jedoch mit der schroffen, wütigen Härte, fort mit jenem Richterstuhl, der mit Recht eine Klippe für den Angeklagten heißen könnte – ich erinnere an den Richterstuhl des Cassius! Denn ich bin nicht der, der einer unangebrachten Härte das Wort reden wollte, bin auch nicht der Meinung, daß ein billiges Urteil gesprochen werden kann, wenn nicht stets jene beste und sicherste Ratgeberin der Könige den Beisitz hat, jene Erhalterin des königlichen Thrones, wie Salomo sagt: die Milde (vgl. Spr. 20,28)! Vorzeiten hat mit Recht jemand (Seneca) gesagt, daß sie die erste Gabe der Fürsten sei. Auf diese beiden Dinge aber muß die Obrigkeit sehen: einmal darauf, daß sie nicht in gar zu großer Strenge mehr verwundet als heilt, zum andern aber auch darauf, daß sie nicht durch ein abergläubisches Haschen nach Milde auf eine höchst grausame „Menschlichkeit“ verfällt, wenn sie nämlich zu vieler Menschen Schaden in einer weichlichen, haltlosen Nachsicht zergeht. Es war nämlich auch der Spruch nicht ohne Grund, den einst einer unter der Herrschaft des Nerva tat: es sei zwar übel, unter einem Fürsten zu leben, unter dem nichts erlaubt sei, noch viel übler aber unter einem, unter dem alles erlaubt sei!



IV,20,11

Da es nun die Könige und Völker zuweilen nötig haben, zur Vollstreckung solcher öffentlichen Strafe zu den Waffen zu greifen, so läßt sich aus dieser Überlegung zugleich das Urteil entnehmen, daß dergestalt unternommene Kriege rechtmäßig sind. Denn wenn ihnen die Macht übertragen ist, um damit die Ruhe des unter ihrer Botmäßigkeit stehenden Gebiets zu schützen, die aufrührerischen Bewegungen unruhiger Leute zu unterdrücken, den Bedrängten mit Gewalt zu Hilfe zu kommen und die Freveltaten zu ahnden – können sie diese Macht dann mit größerem Nutzen in Wirksamkeit setzen als zur Dämpfung der Wut dessen, der nicht nur die Ruhe des einzelnen Menschen insonderheit, sondern den gemeinsamen Frieden aller stört, der aufrührerisch wühlt und von dem gewaltsame Bedrückungen und unwürdige Freveltaten ausgehen? Wenn sie die Hüter und Wahrer der Gesetze sein sollen, so müssen sie gleichermaßen die Anschläge aller zunichte machen, durch deren Mutwillen die Ordnung der Gesetze zerstört wird. Ja, wenn sie mit Recht solche Räuber strafen, deren ungerechtes Tun bloß wenige betroffen hat – sollen sie es dann zulassen, daß das ganze Land ungestraft durch Räubereien in Not gebracht und verwüstet wird? Denn es macht nichts aus, ob es ein König ist oder einer aus dem niedrigsten Volke, der in ein fremdes Land, auf das er kein Anrecht hat, einbricht und es feindselig quält – sie müssen alle gleicherweise für Räuber gehalten und als solche bestraft werden. Die natürliche Billigkeit und der Sinn des Amtes gebietet es also, daß die Fürsten nicht nur dazu bewaffnet sind, um die Missetaten von Einzelmenschen mit richterlichen Strafen im Zwang zu halten, sondern auch, um die Herrschaftsgebiete, die ihrer Obhut anvertraut sind, im Wege des Krieges zu verteidigen, wenn sie feindselig angetastet werden. Und der Heilige Geist gibt durch viele Zeugnisse der Schrift zu erkennen, daß derartige Kriege rechtmäßig sind.



IV,20,12

Wenn man mir entgegenhält, im Neuen Testament gebe es weder ein Zeugnis noch ein Beispiel, das uns lehren könnte, daß der Krieg eine Sache sei, die dem Christen erlaubt ist, so antworte ich zunächst: die Begründung für das Führen von Kriegen, die einstmals bestand, dauert auch heute noch fort, und es gibt im Gegenteil keine Ursache, die die Obrigkeit davon abhalten könnte, ihre Untertanen zu verteidigen. Zweitens entgegne ich, daß man in den apostolischen Schriften eine ausdrückliche Behandlung dieser Dinge nicht suchen darf, weil ja in ihnen nicht die Absicht besteht, die bürgerliche Regierung zu gestalten, sondern Christi geistliches Reich aufzurichten. Und schließlich weise ich darauf hin, daß auch in diesen Schriften beiläufig angedeutet wird, daß Christus durch sein Kommen in diesem Stück keinerlei Veränderung gebracht hat. Denn „wenn die christliche Zucht“ – um mit den Worten Augustins zu sprechen – „alle Kriege verdammte, dann würde doch jenen Kriegsknechten, die einen Rat zum Heil begehrten, besser gesagt worden sein, sie sollten die Waffen von sich tun und sich voll und ganz dem Kriegsdienst entziehen. Tatsächlich aber wurde ihnen gesagt: ‚Tut niemand Gewalt noch Unrecht und lasset euch genügen an eurem Solde’ (Luk. 3,14). Wenn Johannes diesen Kriegsknechten gebot, sie sollten sich an ihrem eigenen Solde genug sein lassen, so hat er ihnen sicherlich nicht verboten, Kriegsdienst zu leisten“ (Brief 133, an Marcellinus). Alle Obrigkeiten aber müßten sich mit höchstem Fleiß davor hüten, auch nur im allermindesten ihren Begierden zu gehorchen. Nein, sie dürfen sich vielmehr, wenn Strafen geübt werden müssen, nicht von jähem Zorn treiben, nicht vom Haß hinreißen lassen, dürfen nicht in unversöhnlicher Härte glühen, sondern sollen sich, wie Augustin sagt, in dem Menschen, dessen eigene Missetat sie strafen, doch auch der gemeinsamen (menschlichen) Natur erbarmen. Oder wenn es gilt, gegen einen Feind, das heißt gegen einen bewaffneten Räuber, zu den Waffen zu greifen, so sollen sie nicht eine geringfügige Sache zum Anlaß nehmen, ja, auch einen gebotenen Anlaß nicht annehmen, wofern sie nicht die äußerste Not dazu zwingt. Denn wenn wir doch viel mehr leisten müssen, als jener Heide (Cicero) gefordert hat, der da verlangte, der Krieg sollte als das Suchen nach Frieden erscheinen (Von den Pflichten I,23), so müssen wir sicherlich zuvor alles versuchen, ehe wir die Entscheidung mit den Waffen herbeiführen. In beiderlei Hinsicht aber sollen sich die obrigkeitlichen Personen von keiner privaten Regung fortreißen, sondern ausschließlich von dem Empfinden für die öffentlichen Erfordernisse führen lassen. Im anderen Falle treiben sie mit ihrer Macht übelsten Mißbrauch; denn diese ist ihnen ja nicht zu ihrem eigenen Vorteil, sondern zum Nutzen und Dienst der anderen gegeben. Auf dem gleichen Rechte zur Kriegführung beruht ferner auch die Berechtigung zu Schutzbesatzungen, Bündnissen und bürgerlichen Rüstungen. Unter Schutzbesatzungen verstehe ich solche, die zum Schutz der Grenzen eines Landes über die einzelnen Städte verteilt werden. „Bündnisse“ nenne ich jene Verträge, die von benachbarten Fürsten mit der Bestimmung geschossen werden, daß sie sich, wenn in ihren Gebieten Wirren eintreten sollten, gegenseitig Hilfe leisten und ihre Kräfte gemeinsam daran wenden, um die gemeinsamen Feinde des Menschengeschlechts niederzukämpfen. „Bürgerliche Rüstungen“ sind die, die in der Kriegskunst gebräuchlich sind.



IV,20,13

Ich möchte zum Schluß noch hinzufügen, daß die Abgaben und Steuern rechtmäßige Einkünfte der Fürsten sind. Diese sollen sie zwar vor allem dazu verwenden, um die öffentlichen Lasten ihres Amtes zu bestreiten, sie können sie aber gleichfalls für den Glanz ihres Hofes brauchen, wie er mit der Würde der Herrschaft, die sie führen, einigermaßen verbunden ist. So sehen wir, daß David, Hiskia, Josia, Josaphat und andere heilige Könige, dazu auch Joseph und Daniel aus öffentlichen Einkünften, je nach dem Maße des Amtes, das sie bekleideten, ohne Beeinträchtigung ihrer Frömmigkeit ein kostspieliges Leben geführt haben, und wir lesen bei Ezechiel, wie den Königen ein sehr großes Stück Land zugewiesen wird (Ez. 48,21). Er beschreibt zwar an dieser Stelle Christi geistliches Reich, aber er nimmt das Muster zu seinem Bilde doch von dem rechtmäßigen Königtum der Menschen. Freilich gilt das dergestalt, daß die Fürsten selbst wiederum bedenken müssen, daß ihre Geldmittel nicht so sehr persönliches Eigentum sind als vielmehr Besitztümer des ganzen Volkes – so bezeugt es nämlich Paulus (Röm. 13,6) –, die sie nicht ohne offenkundiges Unrecht vergeuden oder verschleudern können. Oder besser, daß dieser Besitz geradezu das Blut des Volkes darstellt, wobei es doch die härteste Unmenschlichkeit wäre, das nicht zu schonen! Auch sollen sie sich vergegenwärtigen, daß ihre Schätzungen und Steuern und alle Abgaben anderer Art nur Hilfsmittel für die öffentliche Notdurft darstellen, und daß es eine tyrannische Raubgier wäre, das arme Volk ohne Ursache damit zu plagen. Diese Erwägungen machen den Fürsten nicht etwa Mut zu Verschwendung und ausschweifender Verwendung ihrer Ausgaben – wie es denn wahrlich nicht vonnöten ist, ihren Begierden, die von selbst schon mehr als billig entbrannt sind, noch Feuer zuzulegen! –, nein, da es in höchstem Maße darauf ankommt, daß sie das, was sie wagen, auch mit reinem Gewissen vor Gott wagen, so müssen sie gelehrt werden, wieviel ihnen erlaubt ist, damit sie nicht aus unfrommem Selbstvertrauen heraus zur Verachtung Gottes gelangen. Aber auch für amtlose Leute ist diese Unterweisung nicht überflüssig, damit sie es sich nicht herausnehmen, alle und jegliche Ausgaben der Fürsten, auch wenn sie das gewöhnliche, bürgerliche Maß überschreiten, unbesonnen und frech zu verdammen.

Verfasst: 14.03.2012 11:24
von Der Pilgrim
IV,20,14

Auf die Obrigkeit folgen in der bürgerlichen Regierung die Gesetze, die kräftigsten Sehnen der Gemeinwesen oder auch, wie sie nach dem Vorgang des Platon von Cicero genannt werden, die Seelen, ohne welche die Obrigkeit nicht bestehen kann, wie die Gesetze auf der anderen Seite auch selbst ohne die Obrigkeit keine Kraft haben. Deshalb konnte nichts mehr der Wahrheit entsprechen, als wenn man gesagt hat, das Gesetz sei eine stumme Obrigkeit und die Obrigkeit ein lebendiges Gesetz (Cicero). Wenn ich es aber auf mich genommen habe, darüber zu sprechen, nach welchen Gesetzen ein christliches Regiment einzurichten sei, so besteht doch kein Anlaß, daß hier jemand eine lange Erörterung über die beste Art von Gesetzen erwartet; denn eine solche würde kein Ende finden und weder in den hier verhandelten Gedankenkreis noch an diesen Ort gehören. Ich will nur mit wenigen Worten und gleichsam im Vorbeigehen angeben, welche Gesetze ein christliches Regiment in Frömmigkeit vor Gott gebrauchen und nach welchen es unter den Menschen recht verwaltet werden kann. Auch diesen Punkt hätte ich lieber voll und ganz mit Stillschweigen übergangen, wenn ich nicht bemerkte, daß hier viele Leute in gefährlicher Weise abirren. Es gibt nämlich solche, die behaupten, ein Gemeinwesen, das unter Außerachtlassung der bürgerlichen Ordnungen des Mose nach den allgemeinen Gesetzen der Völker regiert wird, sei nicht recht eingerichtet. Wie gefährlich und aufrührerisch diese Meinung ist, mögen andere untersuchen; mir wird es genug sein, wenn ich nachgewiesen habe, daß sie falsch und sinnlos ist. Wir müssen dabei aber jene gewohnte Einteilung ins Auge fassen, die das gesamte Gesetz Gottes, wie es Mose verkündigt hat, in „sittliche Weisungen“ (mores), „Zeremonien“ und „Rechtssatzungen“ teilt. Hier müssen wir nun die einzelnen Stücke untersuchen, um festzustellen, was von ihnen auch uns angeht und was weniger. Indessen darf sich hier niemand von dem Anstoß stutzig machen lassen, daß doch auch Rechtssatzungen und Zeremonien zu den „Sitten“ gehören. Denn die Alten, die diese Einteilung überliefert haben, wußten auch durchaus, daß jene beiden letzteren Stücke (Zeremonien, Rechtssatzungen) mit den „Sitten“ zu tun haben; aber weil man sie doch ohne Beeinträchtigung der Sitten abändern oder abschaffen konnte, so behaupteten die Alten, sie seien nicht „sittlich“. Als „sittlich“ bezeichneten sie vielmehr jenes erste Stück besonders, weil ohne dies die wahre Heiligkeit der Sitten und eine unveränderliche Richtschnur zu rechtem Lebenswandel nicht bestehen kann.



IV,20,15

Das sittliche Gesetz also – um damit zunächst den Anfang zu machen – besteht aus zwei Hauptstücken: das eine gebietet einfach, Gott in reinem Glauben und reiner Frömmigkeit zu verehren, das andere, die Menschen in aufrichtiger Liebe zu umfangen. Dieses sittliche Gesetz ist die wahre und ewige Richtschnur der Gerechtigkeit, die den Menschen aller Völker und aller Zeiten vorgeschrieben ist, wenn sie ihr Leben nach Gottes Willen gestalten wollen. Denn das ist sein ewiger, unwandelbarer Wille, daß er selbst von uns allen verehrt werde, und daß wir uns andererseits untereinander gegenseitig lieben. Das Zeremonialgesetz war eine unterweisende Erziehung der Juden, die nach des Herrn Wohlgefallen dazu diente, den gleichsam kindlichen Stand dieses Volkes zu üben, bis jene Zeit der Fülle käme (Gal. 4,4), zu der er der Erde seine Weisheit völlig offenbaren und die Wahrheit jener Dinge ans Licht bringen wollte, die damals noch mit Bildern schattenhaft umrissen waren. Das Gesetz im Sinne der Rechtssatzungen war ihnen als bürgerliche Ordnung gegeben; es überlieferte ihnen bestimmte Regeln für Billigkeit und Gerechtigkeit, nach denen sie unschuldig und friedlich miteinander umgehen sollten. Nun gehörte jene Übung unter den Zeremonien zwar im eigentlichen Sinne zur Lehre der Frömmigkeit, weil sie ja die Kirche der Juden bei der Verehrung Gottes und der Religion erhielt; trotzdem aber konnte sie von der Frömmigkeit selbst unterschieden werden. Ganz ebenso verhielt es sich mit der hier vorliegenden Form der Rechtssatzungen, diese hatte freilich keinen anderen Zweck, als daß eben jene Liebe, die in Gottes ewigem Gesetz geboten wird, auf die bestmögliche Weise gewahrt würde, aber trotzdem hatte sie etwas, das von dem Gebot der Liebe selbst verschieden war. Wie also die Zeremonien abgeschafft werden konnten, ohne daß dadurch die Frömmigkeit verkürzt oder angetastet wurde, so können auch bei Aufhebung dieser rechtlichen Ordnungen die dauernden Pflichten und Gebote der Liebe bestehen bleiben. Ist das aber wahr, dann ist auf jeden Fall den einzelnen Völkern die Freiheit gelassen, die Gesetze zu machen, von denen sie voraussehen, daß sie ihnen Nutzen bringen, aber sie müssen nach jener dauernden Regel der Liebe gerichtet werden, so daß sie zwar in ihrer Form verschieden sind, aber den gleichen Sinn haben. Denn ich bin in keiner Weise der Meinung, daß man jene barbarischen, rohen Gesetze, wie etwa jene, die die Spitzbuben in Ehren hielten, die ohne Unterschied die fleischliche Gemeinschaft erlaubten, und andere, die noch viel abscheulicher und widersinniger waren, überhaupt für Gesetze zu halten hat. Denn sie stehen ja im Gegensatz nicht nur zu aller Gerechtigkeit, sondern auch zur Menschlichkeit und Milde.



IV,20,16

Was ich gesagt habe, wird deutlich werden, wenn wir, wie es sich gehört, bei allen Gesetzen folgende beide Eigentümlichkeiten betrachten: die festgelegte Gestalt (constitutio) des Gesetzes und die Billigkeit (aequitas), auf die sich die festgelegte Gestalt sinngemäß gründet und stützt. Die Billigkeit ist etwas Natürliches (naturalis) und kann deshalb bei allen nur eine (und dieselbe) sein; sie muß deshalb für alle Gesetze, freilich je nach der Art der von ihnen geregelten Angelegenheit, das gleiche Ziel darstellen. Die festgelegten Gestaltungen der Gesetze dagegen stehen unter dem Einfluß bestimmter Umstände, von denen sie teilweise abhängig sind, und deshalb steht ihrer Verschiedenartigkeit nichts im Wege, wenn sie nur allesamt gleichermaßen nach dem gleichen Ziel, nämlich der Billigkeit ausgerichtet sind. Nun steht es aber fest, daß Gottes Gesetz, das wir das „sittliche“ nennen, nicht etwas anderes ist als das Zeugnis des natürlichen Gesetzes und jenes Gewissens, das den Menschen von Gott ins Herz eingegraben ist, und deshalb ist diese Billigkeit, von der wir hier reden, ihrem Sinne nach voll und ganz in diesem Gesetz vorgeschrieben. Deshalb muß es auch allein Richtpunkt, Regel und Grenze für alle Gesetze sein. Sofern nun also Gesetze nach dieser Regel gestaltet, auf diesen Richtpunkt eingestellt und von dieser Grenze umzogen sind, besteht bei ihnen allen kein Grund, weshalb sie von uns nicht gutgeheißen werden sollten, so verschieden sie auch von dem jüdischen Gesetz oder auch untereinander sein mögen.
(Beispiele:) Das Gesetz Gottes verbietet das Stehlen. Was für eine Strafe in der bürgerlichen Ordnung der Juden auf Diebstahl gesetzt war, das läßt sich aus dem Buche Exodus ersehen (Ex. 21,37; 22,1-3). Sehr alte Gesetze anderer Völker bestraften den Diebstahl mit der Auflage doppelter Erstattung (des Gestohlenen). Die später nachfolgenden Gesetze haben dann zwischen unmittelbar handgreiflichem (manifestus) und nicht unmittelbar handgreiflichem Diebstahl einen Unterschied gemacht. Andere sind weitergegangen und haben die Landesverweisung verhängt, wieder andere die Geißelung und andere schließlich die Todesstrafe. Falsches Zeugnis wurde unter den Juden mit der Strafe der genauen Vergeltung belegt (poena talionis: „so sollet ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun“ Deut. 19,19); anderen Orts wurde es allein mit scharfer Entehrung, wieder anderswo mit dem Strick oder wieder anderswo mit Kreuzigung bestraft. Den Mord ahnden alle Gesetze gleichermaßen mit Blut, freilich mit verschiedenen Arten der Todesstrafe. Gegen Ehebrecher hat man am einen Ort strengere, am anderen leichtere Strafen verhängt. Aber wir sehen doch, wie alle diese Gesetze in solcher Verschiedenartigkeit einem und demselben Ziele zustreben. Denn es ist doch so, daß sie alle zugleich mit einem Munde gegen jene Missetaten Strafe verhängen, die in Gottes ewigem Gesetz verurteilt werden, nämlich gegen Mord, Diebstahl, Ehebruch und falsches Zeugnis. Dagegen kommen sie im Maß der Strafe nicht überein; das ist aber auch nicht notwendig, ja, es ist nicht einmal von Nutzen. Es gibt Länder, die sofort durch Bluttaten und Räubereien zugrunde gerichtet würden, wenn sie nicht mit furchtbaren Maßregeln gegen die Mörder vorgingen. Es gibt Zeiten, die es erfordern, daß die Härte der Strafen vergrößert wird. Sind im öffentlichen Leben Wirren vorgekommen, so muß man gegen die Übel, die daraus zu erwachsen pflegen, mit neuen Verordnungen Abhilfe schaffen. Zu Kriegszeiten, unter dem Lärm der Waffen, würde alle Menschlichkeit zunichte werden, wenn man den Leuten nicht eine ungewöhnliche Furcht vor Strafen einflößte. Bei Dürre oder Pestilenz muß alles übel abgehn, wenn nicht größere Strenge angewendet wird. Es gibt manches Volk, das eine recht üble Neigung zum Laster hat, wenn es nicht mit äußerster Schärfe zurückgehalten wird. Was wäre es da für eine Schalkheit und was für ein böser Wille gegenüber dem öffentlichen Wohl, wenn einer an solch einer Verschiedenheit Anstoß nähme, die doch ganz besonders dazu angetan ist, die Wahrung des Gesetzes Gottes aufrechtzuerhalten! Einige Leute machen hier den Einwand, man tue dem Gesetz Gottes, wie es Mose gegeben hat, Schmach an, wenn man es abschaffte und damit anderen, neuen Gesetzen vor ihm den Vorzug gäbe. Aber das ist völlig unbegründet. Denn wenn diese anderen Gesetze mehr Billigung finden, und zwar nicht aus einfacher Gegenüberstellung, sondern in Anbetracht der Verhältnisse, die Zeit, Ort und Volk mit sich bringen, so erhalten sie damit nicht etwa vor jenem Gesetz den Vorzug. Und dann kann von der Abschaffung jenes Gesetzes auch keine Rede sein; denn es ist uns nie gegeben worden. Denn der Herr hat es nicht durch die Hand des Mose überliefern lassen, damit es bei allen Völkern verkündet würde und allenthalben in Geltung stünde; nein, da er das jüdische Volk in seine Treue, seine Hut und seinen Schutz aufgenommen hatte, so wollte er für dies Volk auch im besonderen Sinne der Gesetzgeber sein und trug ihm auch, wie es einem weisen Gesetzgeber geziemt, bei der Gesetzgebung in besonderem Maße Rechnung.

Verfasst: 15.03.2012 14:09
von Der Pilgrim
IV,20,17

Jetzt bleibt uns noch übrig zu untersuchen, was wir uns an letzter Stelle vorgenommen hatten, nämlich, was der allgemeinen Gemeinschaft der Christen aus Gesetzen, Gerichten und Obrigkeiten für ein Nutzen erwächst. Damit hängt dann auch eine weitere Frage zusammen, nämlich was amtlose Leute der Obrigkeit zu leisten schuldig sind und wie weit der Gehorsam gehen soll. Sehr viele Leute haben den Eindruck, unter Christen sei das Amt der Obrigkeit überflüssig, weil sie ihre Hilfe ja doch nicht in Frömmigkeit anrufen könnten, da ihnen eben verboten sei, Rache zu nehmen, ein Gericht anzurufen und Prozesse zu führen. Demgegenüber bezeugt nun aber Paulus klar und deutlich, daß die Obrigkeit „Gottes Dienerin“ ist, uns zu gut (Röm. 13,4), und daraus ersehen wir, daß es von Gott aus so angeordnet ist, daß wir durch ihre Hand und ihre Hilfe gegen die Bosheit und die Ungerechtigkeit frevelhafter Menschen verteidigt werden und so ein friedliches und sicheres Leben führen (1. Tim. 2,2). Nun ist uns die Obrigkeit aber vergebens vom Herrn zum Schutze gegeben, wenn es uns nicht freisteht, von solcher Wohltat Gebrauch zu machen, und daraus ergibt sich deutlich, daß wir sie auch um Hilfe bitten und anrufen können, ohne damit unfromm zu sein. Hier muß ich mich nun mit einer doppelten Art von Menschen befassen.

(1) Es gibt nämlich viele, die von einer solch wilden Lust zum prozessieren entbrannt sind, daß sie keine Ruhe bei sich haben, wenn sie nicht mit anderen im Streite liegen. Ihre Prozesse aber führen sie mit tödlich bitterem Haß und mit wahnwitziger Gier, Rache zu nehmen und Schaden zu tun, und treiben sie in unversöhnlicher Halsstarrigkeit bis zum Untergang ihres Widersachers. Um nun den Eindruck zu erwecken, als täten sie nichts anderes, als was sie mit Recht tun dürften, so verteidigen sie solche Verdrehtheit mit dem Vorwand, sie suchten ihr Recht. Aber wenn es erlaubt ist, mit dem Bruder vor Gericht zu gehen, so darf man ihn doch nicht gleich hassen, darf sich nicht von wütender Schadgier gegen ihn hinreißen lassen und ihn nicht halsstarrig verfolgen!



IV,20,18

Solche Leute sollen also wissen: gerichtliches Vorgehen ist recht, wenn man den rechten Gebrauch davon macht. Der Kläger aber wird bei seiner Klage und ebenso der Angeklagte bei seiner Verteidigung den rechten Gebrauch innehalten, wenn beide folgendes beachten: ist der Beschuldigte vor Gericht gefordert, so soll er sich an dem festgesetzten Tage einstellen und seine Sache ohne Bitterkeit mit den ihm möglichen Entschuldigungsgründen verteidigen, aber stets allein in der Gesinnung, das, was sein ist, kraft des Rechtes zu schützen; der Kläger aber, der unbillig an Leben oder Gut bedrängt wird, soll sich in die Obhut der Obrigkeit begeben, seine Klage darlegen und das, was billig und gut ist, fordern, aber völlig ohne die Gier, zu schaden oder Rache zu nehmen, ohne Schärfe und Haß, ja, viel eher bereit, auf das Seine zu verzichten und alles Mögliche zu erdulden, als sich etwa von feindseliger Gesinnung gegen seinen Widersacher leiten zu lassen. Wo die Herzen dagegen vom Übelwollen übergossen, vom Neid verderbt sind, wo sie vor Zorn brennen und Rache schnauben oder wo sie schließlich dermaßen von der Kampfeshitze entflammt sind, daß sie der Liebe vergessen, da kann die gerichtliche Austragung auch der gerechtesten Sache nicht anders als gottlos sein. Denn bei allen Christenmenschen muß der Grundsatz feststehn: niemals kann jemand einen noch so billigen Rechtsstreit in gerechter Weise durchfechten, wenn er seinen Gegner nicht mit der gleichen Liebe und Freundlichkeit behandelt, wie wenn der strittige Fall bereits freundschaftlich erledigt und geschlichtet wäre. Vielleicht mag jemand einwerfen, eine solche Mäßigung käme vor Gericht so selten zum Vorschein, daß es geradezu ein Wunder wäre, wenn sie sich einmal fände. Ich gebe gewiß zu, daß, wie die Sitten dieser Zeiten nun einmal sind, selten ein Beispiel eines solchen Menschen, der seinen Prozeß recht führt, zu finden ist, aber trotzdem hört die Sache selbst, die durch kein hinzutretendes Übel verunreinigt wird, nicht auf, gut und rein zu sein. Wenn wir übrigens hören, daß die Hilfe der Obrigkeit eine heilige Gabe Gottes ist, so müssen wir uns um so eifriger davor hüten, daß sie durch unsere Schuld befleckt wird.


IV,20,19

(2) Es gibt aber andere, die alle gerichtlichen Streitigkeiten rundweg verdammen. Die sollen nun wissen, daß sie damit zugleich heilige Anordnung Gottes verwerfen und eine Gabe von der Art, die dem Reinen rein sein können (Tit. 1,15). Sie müßten sonst schon den Paulus einer Missetat beschuldigen, der die Schmähungen seiner Ankläger von sich wies und dabei auch ihre Verschlagenheit und Bosheit darlegte, der vor Gericht auf das Vorrecht Anspruch erhob, das ihm der Besitz des römischen Bürgerrechts gewährte, und der sich, als es nötig war, von einem unbilligen Statthalter auf den Richterstuhl des Kaisers berief (Apg. 22,1.25; 24,12; 25,10f.). Es steht auch nicht im Wege, daß allen Christen die Rachgier untersagt ist (Lev. 19,18; Matth. 5,39; Deut. 32,35; Röm. 12,19). Die wollen auch wir von christlichen Gerichtshöfen ganz weit fernhalten! Denn wenn ein bürgerlicher Rechtsstreit zur Verhandlung steht, so geht nur der auf dem rechten Weg, der seine Sache in unschuldiger Einfalt dem Richter als dem öffentlichen Beschützer anbefiehlt und dabei an nichts weniger denkt, als Böses mit Bösem zu vergelten – denn das wäre eben rachgieriger Sinn. Oder wenn die Anklage auf Tod und Leben geht oder sonst einen ernsteren Fall betrifft, so verlangen wir einen Ankläger, der vor Gericht tritt, ohne daß er sich von hitziger Lust zur Strafe hat hinreißen oder von irgendeiner Verärgerung über persönliches Unrecht hat berühren lassen, sondern ausschließlich den Willen hat, die Anschläge eines gefährlichen Menschen zu verhindern, damit sie dem Gemeinwesen keinen Schaden tun. Denn wenn man den rachgierigen Sinn wegnimmt, dann gibt es keine Verfehlung gegen jenes Gebot, in dem den Christen die Rache untersagt wird. Aber, so wird man einwenden, es wird den Christen doch nicht nur verboten, Rache zu begehren, sondern auch die Anweisung gegeben, auf die Hand des Herrn zu warten, der da verheißt, er wolle den Bedrückten und Angefochtenen als Rächer zur Seite stehen – wenn nun aber jemand für sich oder andere verlangt, die Obrigkeit solle ihnen zu Hilfe kommen, so kommt er jener ganzen Rache des himmlischen Schirmherrn zuvor. Tatsächlich aber ist es keineswegs so. Denn wir müssen daran denken, daß die Rache der Obrigkeit nicht die eines Menschen ist, sondern Gottes Rache, die er durch den Dienst eines Menschen – uns zugut, wie Paulus sagt (Röm. 13,4) – wirksam macht und ausübt.



IV,20,20

Ebensowenig stehen wir mit Christi Worten im Widerspruch, wenn er uns da gebietet, dem Übel nicht zu widerstreben, wenn er uns anweist, dem, der uns einen Schlag auf die linke (!) Backe gegeben hat, auch die rechte (!) hinzuhalten, und wenn er uns sagt, wir sollten dem, der uns den Rock nimmt, auch den Mantel lassen (Matth. 5,39f., zum Teil ungenau). Er will freilich an dieser Stelle die Herzen der Seinigen so stark von der Gier nach Wiedervergeltung abschrecken, daß sie es bereitwilliger ertragen würden, wenn das Unrecht an ihnen verdoppelt würde, als daß sie danach strebten, es zu vergelten. Von dieser Geduld aber führen auch wir sie nicht weg. Denn die Christen müssen in Wahrheit eine Art von Menschen sein, die dazu geboren ist, Schmähungen und Beleidigungen zu ertragen, die der Bosheit, dem Betrug und dem Gespött der übelsten Menschen ausgesetzt ist; ja, nicht nur dies, sondern sie müssen all dies Übel geduldig ertragen, das heißt von ganzem Herzen so geartet sein, daß sie sich, wenn sie gerade die eine Widerwärtigkeit erfahren haben, sogleich auf die nächste rüsten, sie müssen Leute sein, die sich für das ganze Leben nichts anderes versprechen als das Tragen eines dauernden Kreuzes. Unterdessen sollen sie denen, die ihnen Unrecht widerfahren lassen, Gutes tun, sollen segnen, die ihnen fluchen (Matth. 5,44), und, was ihr einziger Sieg ist, danach trachten, das Böse mit Gutem zu überwinden (Röm. 12,21). Kraft dieser Gesinnung sollen sie nicht „Aug’ um Auge, Zahn um Zahn“ begehren – so unterwiesen die Pharisäer ihre Jünger zum Begehren nach Rache –, nein, sie sollen es, wie wir von Christus erzogen werden, ertragen, daß ihnen der Leib zerstückelt und Hab und Gut hinterlistig entrissen wird, und zwar dergestalt ertragen, daß sie dergleichen Unrecht sogleich verzeihen und gern vergeben, wenn es ihnen soeben angetan worden ist (Matth. 5,39). Aber diese Billigkeit und Mäßigung, die sie in ihrem Herzen tragen, wird sie doch nicht daran hindern, unbeschadet ihrer Freundlichkeit gegen ihre Widersacher die Hilfe der Obrigkeit zur Bewahrung ihrer Güter in Anspruch zu nehmen oder aus Eifer um das öffentliche Wohl die Bestrafung eines schuldigen und verderbenbringenden Menschen zu verlangen, von dem sie wissen, daß er nur durch den Tod gebessert werden kann. Es ist nämlich eine der Wahrheit entsprechende Auslegung, wenn Augustin erklärt, daß alle diese Weisungen das Ziel haben, daß der gerechte und fromme Mensch bereit ist, geduldig die Bosheit derer zu tragen, von denen er wünscht, daß sie gut würden, und zwar, damit die Zahl der Guten wachse, nicht aber der Gute sich durch gleiche Bosheit zur Zahl der Bösen hinzuzähle, – und wenn er weiterhin sagt, diese Gebote bezögen sich mehr auf die im Inneren sich vollziehende Zurüstung des Herzens als auf das Werk, das in der Öffentlichkeit geschieht, so daß also im Verborgenen des Herzens die Geduld samt dem Wohlwollen festgehalten würde, in der Öffentlichkeit aber das geschähe, das nach unserer Einsicht denen nutzen könnte, denen wir wohlwollen sollten (Brief 138, an Marcellinus).



IV,20,21

Falsch ist aber auch der weitere Einwand, den man hier zu machen pflegt, nämlich Paulus habe allgemein jegliche gerichtliche Streitigkeiten verurteilt (1. Kor. 6,5-8). Denn aus seinen Worten läßt sich leicht ersehen, daß in der Kirche der Korinther eine maßlose Prozeßwut herrschte, die so weit ging, daß sie Christi Evangelium und die ganze Religion, die sie bekannten, dem Spott und den Schmähworten der Gottlosen aussetzten. In erster Linie tadelt Paulus an ihnen dies, daß sie durch die Maßlosigkeit ihrer Streitereien das Evangelium bei den Ungläubigen in Verruf brachten. Und dann auch dies, daß Brüder mit Brüdern auf diese Weise miteinander im Streite lagen. Denn sie waren so weit davon entfernt, ein ihnen vom anderen widerfahrenes Unrecht zu ertragen, daß die einen gierig nach dem Besitz der anderen lauerten und sie sich noch dazu gegenseitig herausforderten und Schaden zufügten. Gegen diese wahnwitzige Prozeßsucht fährt also der Apostel los, nicht aber einfach gegen jegliche Streitigkeiten. Ja (wird man sagen), aber er erklärt doch, daß es überhaupt schon ein Laster oder eine Schwäche sei, daß sie nicht lieber an ihren Gütern Schaden litten, als sich bis zu Streitereien hin darum zu bemühen, sie zu behalten. Gewiß, aber es war doch so: sie ließen sich durch irgendwelche Schädigungen dermaßen leicht erregen, daß sie aus den geringsten Ursachen vor Gericht liefen und einen Prozeß anfingen, und Paulus sagt nun, das sei eben ein Anzeichen dafür, daß sie eine allzu erregbare und zur Geduld wenig bereite Gesinnung in sich trügen. Sicherlich müssen sich die Christen darum bemühen, allezeit lieber von ihrem Rechte Abstand zu nehmen, als vor Gericht zu gehen – denn da können sie schwerlich herauskommen, ohne daß ihr Herz recht erregt und zum Haß gegen den Bruder entbrannt ist. Wo dagegen jemand sieht, daß er seine Sache ohne Beeinträchtigung der Liebe schützen kann, während ihm deren Verlust einen schweren Schaden zufügen würde, da vergeht er sich, wenn er das tut, nicht gegen diesen Spruch des Paulus. Und schließlich: jedem wird, wie wir zu Beginn dargelegt haben, die Liebe den besten Rat geben, und wir stellen ohne Erörterung fest, daß alle Streitigkeiten, die ohne sie unternommen werden und über sie hinausgehen, ungerecht und gottlos sind.

Verfasst: 18.03.2012 12:31
von Der Pilgrim
IV,20,22

Die erste Pflicht der Untertanen gegenüber ihrer Obrigkeit besteht darin, daß sie von ihrem Amt eine höchst ehrerbietige Meinung haben – denn sie erkennen ja, daß es eine von Gott auf die Obrigkeit übertragene Rechtsgewalt ist – und sie daraufhin als Gottes Dienerin und Abgesandte aufnehmen und ehren. Denn man kann Leute finden, die sich ihrer Obrigkeit durchaus gehorsam erweisen und die nicht möchten, es wäre keine da, der man gehorchen könnte, weil sie eben wissen, daß es so dem öffentlichen Wohl nützlich ist – die aber von den Obrigkeiten selber die Ansicht haben, als seien sie notwendige Übel. Petrus aber verlangt etwas mehr von uns, wenn er uns gebietet, den König zu ehren (1. Petr. 2,17), auch Salomo, wenn er die Weisung gibt, Gott und den König zu fürchten. Denn der erstere versteht unter dem Wörtlein „Ehren“ eine aufrichtige und lautere Hochschätzung, und wenn Salomo den König mit Gott zusammen nennt, so zeigt er damit, daß er von einer heiligen Ehrwürdigkeit und Hoheit erfüllt ist. Herrlich ist auch der Spruch bei Paulus: „Darum ist’s not, Untertan zu sein, nicht allein um der Strafe willen, sondern auch um des Gewissens willen“ (Röm. 13,5). Damit meint er: die Untertanen sollen nicht allein von der Angst vor den Fürsten und Oberen dazu gebracht werden, sich ihnen gegenüber in der Unterwerfung zu erhalten – so wie man sich einem bewaffneten Feinde zu unterwerfen pflegt, wenn man sieht, daß im Falle des Widerstandes die Vergeltung unmittelbar bereitsteht –, nein, sie sollen es tun, weil sie Gott selbst den Gehorsam leisten, den sie ihnen erweisen, weil ja ihre Gewalt von Gott kommt. Ich rede dabei nicht von Personen, als ob die Maske der Würde die Torheit oder die Faulheit oder die Grausamkeit oder einen nichtsnutzigen und von Schandtaten erfüllten Lebenswandel verdeckte und dadurch den Lastern das Lob von Tugenden verschaffte. Nein, ich behaupte, daß der Stand selbst auf Werthaltung und Ehrerbietung gebührenden Anspruch hat, so daß also alle, die ein obrigkeitliches Amt haben, mit Rücksicht auf ihre vorgesetzte Stellung bei uns in Wert stehen und Verehrung erhalten sollen.



IV,20,23

Daraus ergibt sich dann weiter auch das zweite, nämlich, daß die Untertanen aus einer Gesinnung heraus, die bereit ist, der Obrigkeit gegenüber ihre Pflicht zu tun, ihr auch den schuldigen Gehorsam zu beweisen haben, ob es nun gilt, ihren Erlassen zu gehorchen oder die Abgaben zu entrichten oder die öffentlichen Dienste und Lasten zu übernehmen, die zur gemeinsamen Verteidigung dienen, oder irgendwelche sonstigen Anordnungen auszuführen. „Jede Seele“, sagt Paulus, „sei den übergeordneten Gewalten untertan … Denn wer der Gewalt widerstrebt, der leistet Widerstand gegen Gottes Ordnung …“ (Röm. 13,1f.; nicht Luthertext). „Erinnere sie“, schreibt der nämliche Paulus an Titus, „daß sie den Fürsten und der Obrigkeit untertan und gehorsam seien, zu allem guten Werk bereit seien …“ (Tit. 3,1). Und Petrus sagt: „Seid untertan aller menschlichen Schöpfung“ – oder besser, wie ich jedenfalls übersetze: „jeder menschlichen Ordnung“ – „um des Herrn willen, es sei dem König, als dem Obersten, oder den Hauptleuten, als die von ihm gesandt sind zur Rache über die Übeltäter und zu Lobe den Frommen“ (1. Petr. 2,13f.). Und damit weiterhin die Untertanen ein Zeugnis dafür geben, daß sie nicht Untertänigkeit heucheln, sondern aufrichtig und von Herzen untertänig sind, so fügt Paulus noch hinzu, sie sollten Gott das Heil und Wohlergehen derer anbefehlen, unter denen sie leben. „So ermahne ich nun“, sagt er, „daß man vor allen Dingen zuerst tue Bitte, Gebet, Fürbitte und Danksagung für alle Menschen, für die Könige und für alle Obrigkeit, auf daß wir ein ruhiges und stilles Leben führen mögen in aller Gottseligkeit und Ehrbarkeit“ (1. Tim. 2,1f.). Und hier soll sich auch niemand täuschen. Wenn man nämlich der Obrigkeit nicht widerstreben kann, ohne sich zugleich Gott zu widersetzen, so ist, selbst wenn es den Anschein hat, als könnte man die waffenlose Obrigkeit ungestraft verachten, doch Gott gewappnet, um die ihm widerfahrene Verachtung nachdrücklich zu bestrafen. In diesen Gehorsam begreife ich außerdem auch die Mäßigung mit ein, die sich amtlose („private“) Leute im öffentlichen Leben auferlegen müssen, damit sie sich nicht unberufen in öffentliche Dinge einmischen oder der Obrigkeit unüberlegt ins Amt greifen und auch sonst öffentlich durchaus nichts ins Werk setzen. Wenn an der öffentlichen Ordnung etwas gebessert werden muß, so sollen sie nicht selbst Lärm machen, auch nicht die Hand ans Werk legen, die ihnen allen in diesem Stück geziemenderweise gebunden sein muß, nein, sie sollen die Sache der Obrigkeit zur Kenntnis bringen, die hier allein ungebundene Hände hat. Ich verstehe das aber so: sie sollen nichts wagen, ohne einen Auftrag dazu zu haben; denn sobald der Befehl des Oberen hinzukommt, sind auch sie mit öffentlicher Autorität ausgerüstet. Wie man nämlich im allgemeinen die Ratgeber des Fürsten als seine Ohren und Augen zu bezeichnen pflegt, so wäre es auch nicht abwegig, wenn jemand behauptete, des Fürsten Hände seien die, die er durch seinen Auftrag eingesetzt hat, um seine Angelegenheiten zu besorgen.



IV,20,24

Da wir nun bisher einen im obrigkeitlichen Amt stehenden Menschen beschrieben haben, der in Wahrheit ist, was er heißt, nämlich „Vater des Vaterlandes“ und, wie der Dichter sagt, „Hirte des Volkes“, „Wächter des Friedens“, „Beschützer der Gerechtigkeit“ und „Wahrer der Unschuld“, so wäre der, dem solche Herrschaft nicht paßte, verdientermaßen für wahnwitzig zu achten. Nun bieten aber fast alle Jahrhunderte Beispiele dafür, daß es auch andere Fürsten gibt. Die einen setzen sich unbekümmert über alles hinweg, für das sie eigentlich mit Fleiß sorgen sollten, und leben fern von aller Sorge schlaff ihrem Vergnügen. Andere sind auf ihren eigenen Vorteil aus und geben deshalb alle Rechte, Vorrechte, Urteile und Rechtsurkunden als feile Ware in Verkauf. Andere rauben dem armen Volk alles Geld, das sie dann hernach in sinnloser Freigebigkeit verschwenden. Wieder andere plündern die Häuser aus, schänden Jungfrauen und Eheweiber, schlachten die Unschuldigen hin und betreiben damit also reine Räuberei. Daß man nun aber solche Leute als Fürsten anerkennen soll, deren Befehl man, soweit es erlaubt ist, gehorchen muß, davon kann man viele Leute nicht überzeugen. Denn in solcher Würdelosigkeit und inmitten solcher Schandtaten, die nicht nur mit der Pflicht der Obrigkeit, sondern auch mit der eines Menschen so gar nichts zu tun haben, sehen sie keinerlei Erscheinung des Ebenbildes Gottes, das doch an der Obrigkeit aufleuchten sollte. Sie bekommen keine Spur von jener „Dienerin Gottes“ zu sehen, die den Guten zu Lobe und den Bösen zur Strafe gegeben war (Röm. 13,4). Und weil es so ist, deshalb erkennen sie in einem solchen Fürsten auch nicht jenen Oberen, dessen Würde und Autorität uns die Schrift anbefiehlt. Sicherlich ist dem Menschenherzen allezeit das Empfinden angeboren gewesen, daß man gegen die Tyrannen mit ebensoviel Haß und Verabscheuung vorgehen muß, wie man den rechtmäßigen Königen mit Liebe und Verehrung begegnen soll.



IV,20,25

Wenn wir aber auf Gottes Wort schauen, so wird es uns weiter führen, so daß wir nicht nur der Herrschaft solcher Fürsten untertänig sind, die ihr Amt gegen uns rechtschaffen und mit gebührender Treue wahrnehmen, sondern vielmehr aller, die im Regiments sitzen, sie mögen es nun führen, wie sie wollen, ja selbst, wenn sie nichts weniger leisten, als was die Pflicht der Fürsten gebietet. Denn obwohl der Herr bezeugt, daß die Obrigkeit die höchste Gabe seiner Freundlichkeit ist, um die Wohlfahrt der Menschen zu erhalten, und obwohl er den Obrigkeiten selbst ihr Gebiet vorschreibt, so erklärt er doch zugleich, daß sie alle, mögen sie nun geartet sein, wie sie wollen, ihre Herrschaft allein von ihm haben. Die nun, die ihre Herrschaft zum öffentlichen Wohl führen, so sagt er uns weiter, die sind die wahren Beispiele und Beweise seiner Freundlichkeit, die aber ungerecht und zügellos herrschen, die sind von ihm erweckt worden, um die Ungerechtigkeit des Volkes zu strafen – alle aber sind gleichermaßen mit jener heiligen Majestät ausgerüstet, mit der er die rechtmäßige Gewalt ausgestattet hat. Ich will nicht weitergehen, ehe ich dafür einige sichere Zeugnisse vorgebracht habe. Es geht nun aber bei unserer Bemühung nicht um den Beweis dafür, daß ein gottloser König des Herrn Zorn über das Land ist (Hiob 34,30 nach der lateinischen Übersetzung, der Vulgata; Hos. 13,11; Jes. 3,4; 10,5; Deut. 28,29). Denn ich glaube nicht, daß jemand dasein wird, der das bestreitet, und außerdem wäre auf diese Weise von solchem König nicht mehr gesagt als von einem Räuber, der einem Hab und Gut nimmt, von einem Ehebrecher, der einem das Ehebett befleckt, oder von einem Meuchelmörder, der einen umbringen will; denn alle derartigen Nöte rechnet die Schrift zu Gottes Fluch. Nein, wir wollen uns vielmehr bemühen, etwas nachzuweisen, was dem menschlichen Verstande nicht gar so schnell eingeht, nämlich daß in einem ganz üblen und jeglicher Ehre völlig unwürdigen Menschen, der nur die öffentliche Gewalt innehat, doch jene herrliche, göttliche Macht liegt, die der Herr in seinem Wort den Dienern seiner Gerechtigkeit und seines Gerichts übertragen hat, und daß dieser deshalb auch – soweit es dem öffentlichen Gehorsam anbetrifft – von den Untertanen die gleiche Ehrerbietung und Wertschätzung erfahren soll, die sie dem besten König erweisen würden, wenn er ihnen gegeben würde.



IV,20,26

In erster Linie möchte ich, daß die Leser die Vorsehung Gottes beachteten und fleißig im Auge behielten, die uns in der Schrift nicht ohne Ursache so oft ins Gedächtnis gerufen wird, und seine besondere Wirksamkeit, kraft deren er die Königreiche verteilt und die Könige einsetzt, die er will. Bei Daniel lesen wir: „Der Herr ändert die Zeiten und den Wechsel der Zeiten; er setzt Könige ab und setzt Könige ein“ (Dan. 2,21; nicht ganz Luthertext). Und ebenso: „Auf daß die Lebendigen erkennen, daß der Höchste Gewalt hat über der Menschen Königreiche und gibt sie, wem er will“ (Dan. 4,14). Und obgleich die Schrift immer wieder von vergleichen Sprüchen übervoll ist, sprudelt sie doch die Prophetie des Daniel in besonderem Maße aus sich hervor. Nun weiß man genugsam, was für ein König Nebukadnezar gewesen ist, der Jerusalem erobert hat, nämlich ein wackerer Eroberer und Verwüster von anderer Leute Land. Trotzdem versichert der Herr bei Ezechiel, daß er ihm das Land Ägypten gegeben habe für den Gehorsam, den er ihm bei der Verwüstung jenes Landes erwiesen hatte (Ez. 29,19). Und zu diesem König sprach Daniel: „Du, König, bist ein König aller Könige, dem der Gott des Himmels ein mächtiges und starkes und herrliches Reich gegeben hat; dir, sage ich, hat er es gegeben, dazu auch alle Länder, in denen die Menschenkinder wohnen, die Tiere auf dem Felde und die Vögel unter dem Himmel, die hat er dir in die Hand gegeben und dich zum Herrscher über sie gemacht“ (Dan. 2,37f.; nicht Luthertext). Und wiederum sagt er zu seinem Sohne Belsazar: „Gott der Höchste hat deinem Vater Nebukadnezar Königreich, Macht, Ehre und Herrlichkeit gegeben. Und bei solcher Macht, die ihm gegeben war, fürchteten und scheuten sich vor seinem Anblick alle Völker, Stämme und Zungen“ (Dan. 5,18f.; nicht ganz Luthertext). Wenn wir hören, daß solch ein König von Gott eingesetzt ist, so wollen wir uns zugleich auch jene himmlischen Weisungen wieder vor die Seele stellen, die uns gebieten, den König zu ehren und zu fürchten – und dann werden wir uns nicht scheuen, auch dem nichtsnutzigsten Tyrannen den Rang zugute zu halten, dessen ihn der Herr gewürdigt hat. Als Samuel dem Volke Israel ankündigte, was es sich von seinen Königen gefallen lassen müßte, da sagte er: „Das wird des Königs Recht sein, der über euch herrschen wird: eure Söhne wird er fortnehmen und sie an seinen Wagen stellen und sie als seine Reiter verwenden, er wird sie seinen Acker bauen, seine Ernte einholen und seine Waffen schmieden lassen. Eure Töchter aber wird er nehmen, daß sie Salbenbereiterinnen, Köchinnen und Bäckerinnen seien. Eure besten Äcker und Weinberge und Ölgärten schließlich wird er nehmen und seinen Knechten geben. Dazu von eurer Saat und euren Weinbergen wird er den Zehnten nehmen und seinen Kämmerern und Knechten geben. Und eure Knechte und Mägde und Esel wird er nehmen und seine Geschäfte damit ausrichten. Von euren Herden wird er den Zehnten nehmen, und ihr müßt seine Knechte sein“ (1. Sam. 8,11-17; nicht durchweg Luthertext). Sicherlich würden die Könige das nicht mit Recht getan haben, wo sie doch das Gesetz aufs beste zu aller Mäßigkeit unterwies (Deut. 17,16ff.); aber es heißt doch ein „Recht über das Volk“, das nun solchem „Recht“ gehorchen mußte und sich ihm nicht widersetzen durfte. Es ist, wie wenn Samuel gesagt hätte: die Willkür der Könige wird wohl bis zu solcher Ungebundenheit kommen – und es wird nicht in eurer Macht stehen, sie in Schranken zu halten; euch wird vielmehr nur das eine übrigbleiben, ihre Befehle zu empfangen und ihnen aufs Wort zu gehorchen!

Verfasst: 20.03.2012 10:14
von Der Pilgrim
IV,20,27

Besonders bedeutungsvoll und denkwürdig aber ist eine Stelle bei Jeremia, und ich will es mich, obwohl sie einigermaßen ausführlich ist, doch nicht verdrießen lassen, sie hier wiederzugeben, weil sie diese ganze Frage mit höchster Deutlichkeit klarmacht: „Ich habe die Erde gemacht, spricht der Herr, und Menschen und Vieh, so auf Erden sind, durch meine große Kraft und meinen ausgestreckten Arm und gebe sie, an wen es gut scheint in meinen Augen. Nun aber habe ich alle diese Lande gegeben in die Hand meines Knechtes Nebukadnezar, und sollen ihm dienen alle Völker und großen Könige, bis daß die Zeit seines Landes auch komme. Welches Volk aber und Königreich dem König zu Babel nicht dienen will, solch Volk will ich heimsuchen mit Schwert, Hunger und Pestilenz. Darum so dienet dem König zu Babel, so werdet ihr lebendig bleiben“ (Jer. 27,5-6.17; nicht ganz Luthertext). Da sehen wir, mit welchem Gehorsam der Herr jenen garstigen, wilden Tyrannen verehrt wissen wollte, und zwar aus keinem anderen Grunde, als weil er die Königswürde innehatte. Eben dies aber bedeutete: er war durch himmlischen Beschluß auf den Königsthron gesetzt und zu königlicher Majestät erhoben, die zu verletzen ein Frevel wäre. Wenn uns das aber beständig vor Seele und Augen steht, daß durch den nämlichen Ratschluß (Gottes), kraft dessen die Autorität der Könige (allgemein) aufgerichtet wird, auch die aller übelsten Könige eingesetzt werden, dann werden uns nie und nimmer solche aufrührerischen Gedanken in den Sinn kommen, man müsse den König nach seinen Verdiensten behandeln und es sei nicht billig, daß wir uns einem Menschen gegenüber als Untertanen erwiesen, der sich uns gegegenüber nicht als König erwiese.



IV,20,28

Es wäre vergebens, wenn hier jemand den Einwand machte, jenes Gebot sei den Israeliten eigentümlich gewesen. Denn es ist zu beachten, welchen Grund der Herr nennt, um es zu bekräftigen. „Ich habe dem Nebukadnezar das Reich übergeben“, sagt er, „darum dienet ihm und lebet“ (Jer. 27,17; vgl. Vers 6; nicht Luthertext, ungenau). Wenn es also feststeht, daß das Königtum jemandem übertragen ist, so wollen wir nicht daran zweifeln, daß wir ihm dienen sollen, er mag sein, wer er will. Und sobald der Herr jemanden zu königlicher Hoheit erhebt, bezeugt er uns damit seinen Willen: er will, daß er königlich regiert! Darüber nämlich bestehen allgemeine Zeugnisse der Schrift. So sagt Salomo im achtundzwanzigsten Kapitel (der Sprüche): „Um der Ungerechtigkeit des Landes willen sind der Fürsten viele“ (Spr. 28,2; nicht Luthertext). Und ebenso sagt Hiob im zwölften Kapitel: „Er löst auf der Könige Zwang und bindet wiederum mit einem Gurt ihre Lenden“ (Hiob 12,18; nicht ganz Luthertext). Ist das aber ausgemacht, so bleibt nichts übrig, als daß wir „dienen und leben“ (Jer. 27,17). Es steht bei dem Propheten Jeremia auch noch eine weitere Weisung des Herrn, in der er seinem Volke befiehlt, es solle „den Frieden“ Babels suchen, der Stadt, nach der es gefangen weggeführt worden war, und es sollte zu ihm für sie beten, weil ja in ihrem Frieden auch sein eigener Friede liegen würde (Jer. 29,7). Sieh da, die Israeliten, denen man all ihr Hab und Gut weggenommen hatte, die man aus ihren Häusern herausgerissen, in die Verbannung weggeführt und in elende Knechtschaft geworfen hatte – die bekommen also die Weisung, für das Wohlergehen des Siegers zu beten! Und das nicht in der Weise, wie uns sonst befohlen wird, für unsere Verfolger im guten Sinne zu beten (vgl. Matth. 5,44), sondern damit ihm das Reich unversehrt und friedlich bewahrt werde, damit sie auch selbst unter ihm glücklich lebten! So hielt auch David, als er bereits durch Gottes Anordnung zum König bestimmt und mit seinem heiligen Öle gesalbt war und obwohl er ohne seine Schuld von Saul unwürdig verfolgt wurde, trotzdem das Haupt seines Verfolgers für unantastbar, weil der Herr es durch die Königswürde geheiligt hatte. „Das sei ferne von mir“, sprach er, „daß ich im Angesicht des Herrn an meinem Herrn, dem Gesalbten des Herrn, das tun sollte, daß ich meine Hand an ihn legte; denn er ist der Gesalbte des Herrn“ (1. Sam. 24,7; nicht Luthertext). Und ebenso: „Meine Seele hat dich verschont; denn ich sprach: ich will meine Hand nicht an meinen Herrn legen; denn er ist der Gesalbte des Herrn“ (1. Sam. 24,11; Anfang nicht Luthertext). Oder ebenso: „Wer will die Hand an den Gesalbten des Herrn legen und ungestraft bleiben? … So wahr der Herr lebt, wo der Herr nicht ihn schlägt oder seine Zeit kommt, daß er sterbe oder in einen Streit ziehe und komme um, so lasse der Herr ferne von mir sein, daß ich meine Hand sollte an den Gesalbten des Herrn legen“ (1. Sam. 26,9-11).



IV,20,29

Diese ehrerbietige und geradezu fromme Gesinnung sind wir allen unseren Oberen, bis zum letzten hin, schuldig, sie mögen nun schließlich geartet sein, wie sie wollen. Das wiederhole ich deshalb öfters, damit wir es lernen, nicht die Menschen selbst zu untersuchen, sondern uns daran genug sein zu lassen, daß sie nach dem Willen des Herrn jene Stellung einnehmen, der er selbst eine unverletzliche Majestät aufgeprägt und eingegraben hat. Ja, wird man sagen, aber die Oberen haben auch ihren Untertanen gegenüber entsprechende Verpflichtungen. Das habe ich bereits zugegeben. Aber wenn man von da aus zu der Ansicht kommt, man brauche nur einer gerechten Herrschaft untertänig zu sein, so vollzieht man eine törichte Beweisführung. Denn durch gegenseitige Verpflichtungen sind auch Mann und Frau, Eltern und Kinder aneinander gebunden. Wenn nun die Eltern und Ehegatten ihre Pflicht vernachlässigen, wenn sich also die Eltern ihren Kindern gegenüber, die sie doch nicht „zum Zorn reizen“ dürfen (Eph. 6,4), als dermaßen hart und abstoßend erweisen, daß sie sie durch ihr eigensinniges Wesen über alle Maßen quälen, und wenn die Männer ihre Ehefrauen, die sie doch liebhaben und als zerbrechliche Gefäße schonen sollen (Eph. 5,25; 1. Petr. 3,7), auf die schmählichste Weise behandeln – sollen dann die Kinder ihren Eltern oder die Frauen ihren Männern etwa weniger untertan sein? Nein, sie werden ihnen auch dann unterstellt, wenn sie böse und pflichtvergessen sind. Ja, es sollen doch alle lieber danach trachten, daß sie nicht etwa „nach dem Sack schauen, den der andere auf dem Rücken trägt“ (nach Catull), das heißt: daß sich nicht die einen um die Pflichten der andern bekümmern, sondern jeder sich allein das angelegen sein läßt, was seines eigenen Amtes ist. Gilt das aber, so muß es vor allem bei denen in Kraft stehen, die unter die Gewalt anderer gestellt sind. Wenn wir also von einem harten Fürsten grausam gemartert, von einem habgierigen und ausschweifenden raubgierig ausgeplündert, von einem faulen vernachlässigt oder schließlich von einem gottlosen und frevlerischen um unserer Frömmigkeit willen gequält werden, so soll uns zunächst die Erinnerung an unsere Missetaten ins Gedächtnis kommen, die unzweifelhaft durch dergleichen Geißeln des Herrn gezüchtigt werden (Dan. 9,7). Dann wird die Demut unsere Ungeduld zügeln. Danach soll uns auch der Gedanke kommen, daß es nicht bei uns steht, gegen derartige Übel Abhilfe zu schaffen, sondern daß uns nichts anderes übrigbleibt, als die Hilfe des Herrn anzurufen, in dessen Hand die Herzen der Könige sind und die Wechsel der Reiche (Spr. 21,1). Er ist der Gott, der da stehn wird in der Versammlung der Götter und wird Richter sein unter den Göttern (Ps. 82,1). Er ist der Gott, vor dessen Angesicht alle Könige und alle Richter der Erde dahinfallen und vergehen, die nicht seinen Gesalbten geküßt haben (Ps. 2,10.12), die unbillige Gesetze erlassen haben, um die Armen im Gericht zu unterdrücken, der Sache der Geringen Gewalt anzutun, um die Witwen zum Raube zu nehmen und die Waisen zur Beute (Jes. 10,1f.).



IV,20,30

Hier offenbart sich nun Gottes wunderbare Güte, Macht und Vorsehung. Denn bald erweckt er aus seinen Knechten öffentliche Erretter und rüstet sie mit seinem Auftrag aus, um eine mit Schandtaten beladene Herrschaft zur Strafe zu ziehen und das auf manch ungerechte Weise unterdrückte Volk aus seiner elenden Qual zu befreien, bald bestimmt er dazu auch die Wut von Menschen, die bei solcher Rettungstat etwas anderes im Schilde führen und etwas anderes ins Werk setzen. So hat er das Volk Israel aus der Tyrannei des Pharao durch Mose (Ex. 3,7-10), aus der Gewaltherrschaft Kusans, des Königs von Syrien, durch Othniel (Richter 3,9) und aus manch anderer Knechtschaft durch andere Könige oder Richter zur Freiheit führen lassen. So dämpfte er die Hoffart von Tyrus durch die Ägypter, die Frechheit der Ägypter durch die Assyrer, die Roheit der Assyrer durch die Chaldäer, das Selbstvertrauen Babylons durch die Meder und, als Cyrus die Meder bereits unterworfen hatte, durch die Perser. Die Undankbarkeit und die gottlose Halsstarrigkeit der Könige von Juda und Israel aber, die sie angesichts der vielen Wohltaten bewiesen, die er ihnen gewährt hatte, die hat er bald durch die Assyrer, bald durch die Babylonier gebändigt und niedergeschlagen. Freilich geschah das nicht alles in der gleichen Weise. Denn jene ersteren (Mose, die Richter usw.) waren durch eine rechtmäßige Berufung Gottes zur Ausrichtung solcher Taten herbeigerufen worden, und wenn sie also gegen Könige zu den Waffen griffen, so verletzten sie damit in keiner Weise jene Majestät, die den Königen durch Gottes Anordnung beigegeben ist, sondern sie hielten, da sie vom Himmel herab gewappnet waren, die geringere Gewalt kraft der größeren im Zaum, so wie auch die Könige das Recht haben, gegen ihre Statthalter vorzugehen. Die letzteren aber wurden zwar durch Gottes Hand zu dem bestimmt, was ihm gefallen hatte, und richteten, ohne es zu wissen, sein Werk aus, aber in ihrem Herzen lebte doch kein anderer Gedanke als der, eine Freveltat zu tun.

Verfasst: 22.03.2012 10:10
von Der Pilgrim
IV,20,31

Aber wie man auch die Taten der Menschen selbst beurteilen mag, so führte der Herr doch durch diese Taten gleichermaßen sein Werk aus, indem er das blutige Zepter schamloser Könige zerbrach und manch unerträgliche Herrschaft stürzte. Das sollen die Fürsten hören – und darob erschrecken! Wir aber sollen uns unterdessen nachdrücklichst hüten, diese Autorität der Obrigkeit, die mit verehrungswürdiger Majestät erfüllt ist und die Gott durch die ernstesten Gebote bekräftigt hat, zu verachten oder zu schänden – selbst wenn sie bei ganz unwürdigen Menschen liegt und bei solchen, die sie durch ihre Bosheit, soviel an ihnen ist, mit Schmutz bewerfen! Denn wenn auch die Züchtigung einer zügellosen Herrschaft Gottes Rache ist, so sollen wir deshalb doch nicht gleich meinen, solche göttliche Rache sei uns aufgetragen – denn wir haben keine andere Weisung, als zu gehorchen und zu leiden. Dabei rede ich aber stets von amtlosen Leuten. Anders steht nun die Sache, wo Volksbehörden eingesetzt sind, um die Willkür der Könige zu mäßigen; von dieser Art waren z.B. vorzeiten die „Ephoren“, die den lakedämonischen Königen, oder die Volkstribunen, die den römischen Konsuln, oder auch die „Demarchen“, die dem Senat der Athener gegenübergestellt waren; diese Gewalt besitzen, wie die Dinge heute liegen, vielleicht auch die drei Stände in den einzelnen Königreichen, wenn sie ihre wichtigsten Versammlungen halten. Wo das also so ist, da verbiete ich diesen Männern nicht etwa, der wilden Ungebundenheit der Könige pflichtgemäß entgegenzutreten, nein, ich behaupte geradezu: wenn sie Königen, die maßlos wüten und das niedrige Volk quälen, durch die Finger sehen, so ist solch ihr absichtliches übersehen immerhin nicht frei von schändlicher Treulosigkeit; denn sie verraten ja in schnödem Betrug die Freiheit des Volkes, zu deren Hütern sie, wie sie wohl wissen, durch Gottes Anordnung eingesetzt sind!



IV,20,32

Aber bei diesem Gehorsam, der, wie wir festgestellt haben, den Weisungen der Oberen zukommt, ist stets eine Ausnahme zu machen, ja, es ist vor allem anderen auf eines zu achten, nämlich daß er uns nicht von dem Gehorsam gegen den wegführt, dessen Willen billigerweise aller Könige Begehren untertan sein muß, dessen Ratschlüssen ihre Befehle weichen und vor dessen Majestät ihre Zepter niedergelegt werden müssen. Und wahrlich, was wäre das für eine Torheit, wenn man, um den Menschen Genüge zu tun, den zu beleidigen unternähme, um des willen man eben den Menschen gehorcht? Der Herr also ist der König der Könige, und wo er seinen heiligen Mund aufgetan hat, da muß er allein vor allen und über alle gehört werden; dann sind wir auch den Menschen unterstellt, die uns vorgesetzt sind, aber allein in ihm. Wenn sie etwas gegen ihn befehlen, so ist dem kein Raum zu gönnen und zählt es nicht. Und hier dürfen wir auch auf jene ganze Würde, die die Obrigkeit besitzt, durchaus keine Rücksicht nehmen; denn dieser geschieht keinerlei Unrecht, wenn sie im Vergleich mit dieser einzigartigen und wahrhaftig höchsten Gewalt Gottes auf den ihr zustehenden Platz genötigt wird. In diesem Sinne behauptete Daniel, er habe sich, als er der Verordnung des Königs nicht gehorchte, in keiner Weise gegen den König vergangen (Dan. 6,23). Denn der König war über seine Grenzen hinausgegangen und hatte nicht nur den Menschen Unrecht getan, sondern gar die Hörner gegen Gott erhoben und sich dadurch selbst seiner Gewalt entsetzt. Auf der anderen Seite werden die Israeliten verdammt, weil sie gegenüber einem gottlosen Gebot des Königs gar zu folgsam gewesen waren (Hos. 5,13). Denn als Jerobeam goldene Kälber gegossen hatte, da hatte das Volk den Tempel Gottes verlassen und war dem König zuliebe auf neue abergläubische Dinge verfallen (1. Kön. 12,30). Mit der gleichen Leichtfertigkeit hatten sich auch die Nachfahren nach den Meinungen ihrer Könige gedreht, und der Prophet macht es ihnen mit Strenge zum Vorwurf, daß sie die Verordnungen des Königs befolgt hätten (Hos. 5,11). So wenig kommt es in Frage, daß der Vorwand der Bescheidenheit etwa Lob verdiente, mit dem sich die Hofschmeichler bedecken und kraft dessen sie schlichte Leute täuschen, indem sie behaupten, es sei ihnen nicht erlaubt, etwas abzulehnen, was ihnen von ihren Königen aufgetragen wäre. Als ob Gott, indem er sterblichen Menschen die Führung des Menschengeschlechts übertrug, zu ihren Gunsten auf sein Recht verzichtet hätte! Oder als ob die irdische Gewalt eine Beeinträchtigung erführe, wenn sie ihrem Geber unterstellt wird, vor dessen Angesicht auch die himmlischen Fürstentümer demütig erschrecken! Ich weiß, was für eine große und unmittelbare Gefahr dieser Beständigkeit droht. Denn die Könige lassen sich nur unter höchster Entrüstung geringschätzen – und „des Königs Grimm ist ein Bote des Todes“, sagt Salomo (Spr. 16,14)! Aber da der himmlische Herold, Petrus, das Gebot kundgemacht hat: „Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen“ (Apg. 5,29), so wollen wir uns mit der Erwägung trösten, daß wir jenen Gehorsam, den der Herr verlangt, dann leisten, wenn wir lieber alles Erdenkliche leiden als von der Frömmigkeit weichen. Und damit uns der Mut nicht ins Wanken gerät, so setzt uns Paulus noch einen anderen Sporn in die Seite, indem er uns ermahnt: Christus hat uns dazu um jenen hohen Preis erkauft, den unsere Erlösung ihn zu stehen kam, daß wir uns nicht an die bösen Begierden der Menschen verknechten, um ihnen untertan zu sein, und uns noch viel weniger der Gottlosigkeit unterwerfen (1. Kor. 7,23).


Ehre sei Gott!