Eine Erklärung zum bapt. Glaubensbekenntnis(1689) für heute.

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Jörg
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Über die Taufe

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29.Über die Taufe

1. Die Taufe ist eine Anordnung des Neuen Testaments, die von Jesus Christus eingesetzt wurde. Sie ist für den Getauften ein Zeichen für die Gemeinschaft mit ihm in seinem Tod und seiner Auferstehung, für sein Eingepfropftsein in ihn,1 für die Sündenvergebung2 und für seine Hingabe an Gott durch Jesus Christus, um in der Neuheit des Lebens zu leben und zu wandeln.3
1. Röm 6,3-5; Kol 2,12; Gal 3,27.
2. Mk 1,4; Apg 22,16.
3. Röm 6,4.

2. Diejenigen, die tatsächlich Buße zu Gott, Glauben an und Gehorsam gegenüber unserem Herrn Jesus bekennen, sind die allein zulässigen Empfänger dieser Anordnung.1
1. Mt 3,1-12; Mk 1,4-6; Lk 3,3-6; Mt 28,19-20; Mk 16,15-16; Joh 4,1-2; 1Kor 1,13-17; Apg 2,37-41; 8,12-13.36-38; 9,18; 10,47-48; 11,16; 15,9; 16,14-15.31-34; 18,8; 19,3-5; 22,16; Röm 6,3-4; Gal 3,27; Kol 2,12; 1Petr 3,21; Jer 31,31-34; Phil 3,3; Joh 1,12-13; Mt 21,43.

3. Das äußere Element, das für diese Anordnung verwendet werden soll, ist Wasser,1 in dem der Täufling im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes getauft wird.2
1. Mt 3,11; Apg 8,36.38; 22,16.
2. Mt 28,18-20.

4. Untertauchen oder Eintauchen der Person in Wasser ist für eine angemessene Durchführung dieser Anordnung notwendig.1
1. 2Kön 5,14; Ps 69,3; Jes 21,4; Mk 1,5.8-9; Joh 3,23; Apg 8,38; Röm 6,4; Kol 2,12; Mk 7,3-4; 10,38-39; Lk 12,50; 1Kor 10,1-2; Mt 3,11; Apg 1,5.8; 2,1-4.17.
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Jörg
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Gliederung des Kapitels
Thema: Taufe

Abschnitt 1-4

1 I. Ihre geistliche Bedeutung

2 II. Ihre rechtmäßigen Empfänger

3-4 III. Ihre äußerlichen Bestandteile

3a A. Unter Verwendung von Wasser
3b B. Im Namen der Dreieinigkeit
4 C. Durch Untertauchen der Person

Nachdem die Anordnungen (oder Sakramente) der Gemeinde in Kapitel 28 eingeführt worden waren, behandelt das Bekenntnis nun in besonderer Weise das Thema der Taufe, wobei es diesbezüglich drei wichtige Fragen beantwortet: Was bedeutet Taufe? Wer sollte getauft werden? Wie sollte die Taufe vollzogen werden? Diese drei Fragen entsprechen den drei oben genannten Gliederungspunkten. Die Auslegung dieses Kapitels ist eng an diese Gliederung angelehnt.

I. Ihre geistliche Bedeutung (Abschnitt 1)

A. Das Zentrum der geistlichen Bedeutung
Die Taufe wendet sich vornehmlich an „den Getauften“. Auch wenn die Taufe gewiss eine Bedeutung für die Welt und für die Gemeinde hat, so ist sie doch in erster Linie für den von Bedeutung, der selbst getauft wird. Der Grund dafür liegt darin, dass die Taufe eine Übereignung oder Bundeszeremonie zwischen Gott und dem Einzelnen darstellt. Die verschiedenen biblischen Beispiele von Taufen, die in einem privaten Zusammenhang vollzogen werden, erfordern eben dieses Verständnis (Apg 8,36-38; 9,17-19; 10,47-48; 16,31-34). Daraus ergeben sich verschiedne praktische Überlegungen. Auch wenn es andere Fälle gibt, in denen die Taufe in einem öffentlicheren Rahmen stattfand und auch wenn es angebracht ist, dass die Taufe vor der Gemeinde gespendet wird (sofern eine Gemeinde bereits existiert), ist es doch nicht zwingend notwendig, dass die Taufe in der Gemeinde vollzogen wird. In dieser Hinsicht unterscheidet sie sich vom Abendmahl. Die Taufe ist eine Anordnung für den Einzelnen, während das Abendmahl eine Anordnung für die ganze Gemeinde ist. Viele moderne Baptisten haben sich so sehr gegen den römischkatholischen Sakramentalismus gewandt, dass sie stark das Wesen der Taufe als Zeichen für die Welt und die Gemeinde betonen, wobei sie der Bedeutung für den Getauften selbst wenig Aufmerksamkeit zukommen lassen. Dies stimmt nicht mit der Lehre der Heiligen Schrift überein. Auch wenn die Taufe kein Heil vermittelt, so handelt es sich bei ihr doch um eine formelle Übereignung oder Bundeszeremonie zwischen Gott und dem Täufling. Sie ist der Körper, der durch den Glauben beseelt wird. Wir dürfen daher keinesfalls die Meinung übernehmen, dass sie unwichtig sei.
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Jörg
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B. Die verschiedenen Bedeutungsaspekte
Was bringt die Taufe für den Täufling zum Ausdruck? G. Williamson antwortet treffend: „Taufe bringt schlicht den verbalen Inhalt des Evangeliums in nonverbaler Form zum Ausdruck.“ Im Bekenntnis werden drei unterschiedliche Bedeutungsaspekte der Taufe hervorgehoben: Die Einheit mit Christus (Röm 6,3-5; Gal 3,27; Kol 2,12) — Taufe selbst beinhaltet die Vorstellung der Einheit oder Identifikation mit jemandem, der als Leiter über einen selbst gesetzt ist (Mt 28,19; 1Kor 1,13-16; 10,2). Sie beinhaltet die Reinigung von der Sünde (Eph 1,7) — Taufe als Waschung mit Wasser symbolisiert diese Vergebung (Mk 1,4; Apg 2,38; 22,16). Außerdem steht sie für die moralische Reinigung unseres Herzens. Was teilt die Taufe dem Täufling und über ihn mit? Sie besagt, dass er oder sie mit Christus eins ist und Vergebung und ein gereinigtes Herz empfangen hat. Wenn also Säuglinge getauft werden, wird ihnen und über sie gesagt, dass sie eins seien mit Christus, sie Vergebung und ein gereinigtes Herz empfangen haben. Auch wenn viele Befürworter der Säuglingstaufe vor solch weitreichenden Schlussfolgerungen zurückschrecken würden, so steht doch nur diese Schlussfolgerung im Einklang mit der biblischen Bedeutung von Taufe. Diese Schlussfolgerung sollte solche Brüder davon abhalten, die Säuglingstaufe weiter zu praktizieren. Bevor wir diese Betrachtung über die geistliche Bedeutung zum Abschluss bringen, ist noch eine letzte Frage zu beantworten: „Kennzeichnet die Taufe allein die Segnungen des Evangeliums oder auch unsere heilbringende Reaktion auf das Evangelium?“ G. Williamson sagt stellvertretend für die Vertreter der Säuglingstaufe: „Nein, sie beinhaltet keine Reaktion auf das Evangelium!“ Der Grund für diese Antwort ist natürlich darin zu suchen, dass die Säuglingstaufe überhaupt nicht durch die heilbringende Reaktion auf das Evangeliums durch den Säugling gekennzeichnet sein kann. Jedoch lehrt die Heilige Schrift, dass die Taufe für eine heilbringende Reaktion auf das Evangelium steht (Mt 3,6-8.11; Mk 1,4; Apg 2,38; 1Petr 3,21). Die Taufe steht für die Befolgung der Forderungen des Evangeliums. Es ist also falsch, solche zu taufen, die keine derartige Reaktion bekennen. Dadurch würde ein dem Evangelium entgegengesetzter Eindruck entstehen.
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Jörg
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II. Ihre rechtmäßigen Empfänger (Abschnitt 2)

Dieser Abschnitt des Bekenntnisses beantwortet die Frage: „Wer sollte getauft werden?“ Die Antwort des Bekenntnisses lautet, dass lediglich bekennende Jünger getauft werden sollten. Diese Antwort wird in zwei Schritten entfaltet.

A. Die historischen Gegebenheiten
Die biblischen Belege für die Lehre von der Gläubigentaufe müssen im Rahmen ihrer historischen Zusammenhänge betrachtet werden. Dabei sollen vier Fragen von grundlegender Bedeutung angesprochen werden.

1. Die grundlegende Unterscheidung in der Kirchengeschichte
Dieser grundlegende Unterschied besteht zwischen denjenigen, die für eine Taufwiedergeburt (Sakramentalisten) eingetreten sind, und denjenigen, die diese abgelehnt haben (Anti-Sakramentalisten). Zu den Sakramentalisten zählen die römischen Katholiken, die Lutheraner und die Anglikaner, während zu den Anti-Sakramentalisten diejenigen zählen, die zur reformierten Lehrtradition gehören, sowie die Baptisten und die Anabaptisten. In Abschnitt1 reiht sich das Bekenntnis von 1689 selbst in das Lager des antisakramentalistischen Westminster Bekenntnisses und der Savoy-Erklärung ein. Die Lehre von der Taufwiedergeburt erfordert logischerweise und aus ethischen Überlegungen heraus die Säuglingstaufe. Zur Zeit der Reformation verteidigten diejenigen, die an dieser Lehre festhielten, die Säuglingstaufe häufig mit einem Verweis auf die kirchliche Tradition.

2. Die grundlegende Spaltung innerhalb der Anti-Sakramentalisten Nach der Reformation entstanden jedoch zwei Gruppen mit antisakramentalistischen Überzeugungen: die Baptisten, die sich gegen die Säuglingstaufe wandten, und die Vertreter der Säuglingstaufe, die für sie eintraten. Die Vertreter der Säuglingstaufe, die sowohl das römischkatholische Verständnis von der Taufwiedergeburt ablehnten als auch deren Lehre, dass die Tradition Autorität besitze, waren somit gezwungen, eine biblische Rechtfertigung für die Säuglingstaufe zu entwerfen. Die grundlegende Frage in der Debatte innerhalb der Anti-Sakramentalisten besteht im Blick auf die Taufe folglich darin, ob eben diese Beweisführung tragfähig ist oder nicht. Dabei muss nachdrücklich betont werden, dass diese Debatte zwischen zwei Gruppen bekennender evangelischer Christen stattfindet. Nicht alle Vertreter der Säuglingstaufe sind Sakramentalisten.

3. Das grundlegende Argument der anti-sakramentalistischen Säuglingstäufer
John Murray bringt dieses Argument treffend auf den Punkt: „Das Argument für die Säuglingstaufe beruht darauf, dass das Heilshandeln und die Heilsoffenbarung Gottes in der Welt als Bund verstanden wird. Mit anderen Worten: Die Heilsoffenbarung ist eine Bundeshandlung und eine Bundesoffenbarung. In dieser Bundeshandlung Gottes ist das Prinzip enthalten, dass die Kleinkinder von Gläubigen zusammen mit ihren Eltern in die Bundesbeziehung und Bundesfürsorge aufgenommen sind. Diese Methode von Gottes Gnadenzuweisung in der Welt gilt es anzuerkennen. Sie gehört sowohl zum Neuen als auch zum Alten Testament. Ihr Vorhandensein und ihre Bedeutung ist die Grundlage für die Säuglingstaufe. Nur wenn wir ihre Bedeutung verstanden haben, können wir auch den Sinn dieser Anordnung erfassen.“ David Kingdon fasst das Argument von John Murray und allen reformierten Vertretern der Säuglingstaufe gekonnt zusammen: „Die Argumentation, im Grunde genommen ein reiner Syllogismus, ist klar und stringent:
1. Der Gnadenbund gilt nicht nur den Gläubigen, sondern auch ihren Kindern.
2. Das Bundeszeichen im Alten Testament war die Beschneidung, die gewöhnlich bei Kindern, in manchen Fällen aber auch bei Erwachsenen, durchgeführt wurde.
3. Das Bundeszeichen im Neuen Testament ist die Taufe, durch welche die Beschneidung ersetzt wurde. Sie sollte sowohl bei Gläubigen als auch bei deren Kindern durchgeführt werden.
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Jörg
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4. Die grundlegenden Unterschiede in der Reaktion auf diese Argumentation von Seiten der Baptisten
Zum einen gibt es die Reaktion der nicht-reformierten Baptisten. Sie werden durch die Anabaptisten und Mennoniten repräsentiert, deren Ursprünge bis in die Reformation des 16. Jahrhunderts zurückreichen, sowie durch die Dispensationalisten, die im 19. Jahrhundert ihren Ausgang nehmen. Diese beiden Gruppen leugnen die grundlegende Einheit der Bibel und das einheitliche Bundeshandeln Gottes mit seinem Volk. Daher gehen sie auch nicht auf das bundestheologische Argument seitens der Vertreter der Säuglingstaufe ein oder setzen sich damit auseinander, denn sie gehen schlicht davon aus, dass die Aussagen des Neuen Testaments in ausreichender Weise die Gläubigentaufe begründen. David Kingdon bemerkt über diese Baptisten treffend: „Die Reaktion vieler moderner Baptisten auf die hier dargelegte Art und Weise der Argumentation, begnügt sich damit, diese mit dem lapidaren Satz abzuweisen: ‚Altes Testament.‘ Dabei geht man davon aus, dass dieses keine Bedeutung für das Neue Testament hat. Wenn sie mit der Analogie von Beschneidung und Taufe konfrontiert werden, dann leugnen sie, dass es überhaupt irgendeine Beziehung zwischen diesen beiden Anordnungen gibt … Nun läuft eine derartige Reaktion seitens der nicht-reformierten Baptisten Gefahr, den Spott aller gut unterrichteter reformierter Vertreter der Säuglingstaufe auf sich zu ziehen, und dies zu Recht! Auf der anderen Seite gibt es die reformiert-baptistische Reaktion. Über sie schreibt David Kingdon: „Allerdings muss den modernen nichtreformierten Baptisten und den reformierten Vertretern der Säuglingstaufe die Tatsache klar gemacht werden, dass es, historisch gesprochen, eine mächtige Strömung in der baptistischen Apologetik gibt, die, obschon sie aus der reformierten Theologie entspringt, die Schwächen des bundestheologischen Argumentes für die Säuglingstaufe bloßstellt … Die Namen JohnBunyan, John Gill, Abraham Booth, Alexander Carson und Charles Haddon Spurgeon stehen stellvertretend für die Tradition der Particular Baptists, die mit der Bundestheologie im Einklang steht.“ Reformierte Baptisten glauben an die Einheit der biblischen Offenbarung und an Gottes Bundeshandeln mit seinem Volk. Jedoch bestehen sie darauf, dass das rechte Verständnis von Gottes Bundeshandeln tatsächlich die Gläubigentaufe erfordert. Die reformiert-baptistische Reaktion gibt zu, dass in der Einheit von Gottes Bundeshandeln eine gewisse Parallele oder Analogie zwischen der Beschneidung und der Taufe vorhanden ist (Röm 4,11; Kol 2,11-12). Beides sind Riten oder Symbole, welche die Aufnahme in das Bundesvolk Gottes kennzeichnen.
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Jörg
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B. Die biblische Beweisführung

Mit diesen historischen Überlegungen vor Augen, durch die das Wesen der Fragestellung geklärt ist, soll nun die biblische Beweisführung für die Richtigkeit der Gläubigentaufe entfaltet werden. Wenn die reformierten Vertreter der Säuglingstaufe ihr Argument nicht klar und eindeutig von der Beschneidung und vom Alten Bund her ableiten können, muss davon ausgegangen werden, dass nur bekennende Jünger getauft werden sollen. Dies ist so aus zweierlei Gründen: Vor der Reformation wurde die Säuglingstaufe auf Grund der kirchlichen Tradition und der Lehre von der Taufwiedergeburt praktiziert. Da die reformierten Protestanten beides verwarfen, hätte man von ihnen erwarten sollen, dass sie auch die Säuglingstaufe ablehnen. Ihre Reaktion bestand jedoch darin, dass sie aus dem Alten Testament heraus eine Begründung für die Säuglingstaufe aufbauten. Ohne dieses Argument gibt es keine biblische Rechtfertigung für die Säuglingstaufe. Herausragende Vertreter der Säuglingstaufe gestehen dies ein. Benjamin Warfield bemerkt: „Die Begründung für die Säuglingstaufe sollte keinesfalls im Neuen Testament, sondern im Alten Testament gesucht werden.“ Louis Berkhof bestätigt diesenn Gedanken: „Man wird feststellen, dass all diese Aussagen auf dem Befehl Gottes beruhen, die Kinder des Bundes zu beschneiden, denn letzten Endes ist dieses Gebot die Grundlage für die Säuglingstaufe.“ Die Taufe ist sowohl ein Symbol für die Segnungen des Evangeliums als auch für die heilbringende Reaktion auf das Evangelium. Sie versinnbildlicht Buße und Vergebung. Gewiss muss man dann auch davon ausgehen, dass die Taufe nur denjenigen gespendet werden darf, die Buße getan und Vergebung erlangt haben. Selbst das stärkste und deutlichste Argument, das die Beschneidung bieten kann, könnte auch nur eine Anfrage gegenüber dieser Schlussfolgerung aufwerfen. Drei Überlegungen widerlegen die Argumentation der Vertreter der Säuglingstaufe:

1. Die Argumentation von Vertretern der Säuglingstaufe geht logischerweise nicht nur von der Einheit, sondern auch von der Identität von Taufe im Neuen Bund und von Beschneidung im Alten Bund aus.
Wir gestehen zu, dass es eine gewisse Parallele oder einen Zusammenhang zwischen Beschneidung und Taufe gibt. Die Vertreter der Säuglingstaufe gehen noch weiter. Sie setzen beides gleich oder betrachten beide als identisch. Alexander Hodge beispielsweise sagt: „Die alttestamentliche Gemeinde ist dasselbe wie die christliche Gemeinde des Neuen Testaments … Diese Gemeinde ist mit der neutestamentlichen Gemeinde identisch … Die Beschneidung versinnbildlicht dasselbe und verpflichtet zu eben demselben wie die Taufe. Und da die Taufe genau die Stelle der Beschneidung übernommen hat, folgt daraus, dass die Gemeindegliedschaft von Kindern gläubiger Eltern jetzt ebenso anerkannt werden sollte, wie es vormals der Fall war, und dass sie daher getauft werden sollen.“ Berkhof spricht davon, dass die Beschneidung durch die Taufe „ersetzt“ wurde. Darf man zwischen den Alten Bund und den Neuen Bund, zwischen Beschneidung und Taufe ein Gleichheitszeichen setzen? Es bestehen bestimmte offenkundige Unterschiede zwischen Beschneidung und Taufe. Die Tatsache, dass der äußerlich vollzogene Ritus völlig anders ist, soll hier einmal beiseite gelassen werden. Die Empfänger der Anordnungen sind unterschiedlich. Es wurden nur Männer beschnitten, doch es werden sowohl Männer als auch Frauen getauft. Die klassische Schriftstelle für das Verhältnis zwischen Altem und Neuem Bund betont nicht ihre Identität, ja nicht einmal ihre Ähnlichkeit, sondern ihre Unterschiedlichkeit (Jer 31,31-34). Wenn der Neue Bund nicht mit dem Alten Bund identisch ist, wie kann man dann sagen, dass Taufe und Beschneidung identisch sind? Außerdem besteht ein Unterschied zwischen der Adoption im Alten Bund und der Adoption im Neuen Bund (Röm 9,1-5; 8,14-17). In Römer 9,4 und 8,16 wird beide Male dasselbe griechische Wort gebraucht.
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Yvonne
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Beitrag von Yvonne »

Nicht mehr alles aus dem Alten Bund kann mit dem Neuen Bund, den Christus erwirkt und vollbracht hat, zusammengebracht werden. Ich meine, wenn man die Bibelstellen aus Römer 4 und Kolosser 2 aufmerksam weiterliest, zeigt sich auch der Unterschied.

Zudem ist zu beachten, dass zu einer Taufe ein deutliches Verständnis nötig ist, wozu man nun "ja" sagt. Das kann kein Säugling tun. Auch die Ansicht, durch Taufe könne einem Kind quasi die Errettung "weitergegeben" werden, stimmt nicht mit den Aussagen des Neuen Testamentes zusammen. Im Gegensatz zum AT, wo die Juden durch Geburt alle "automatisch" zu Gottes Volk gehörten, besagt der Neue Bund, dass Jeder eine eigene, verbindliche Entscheidung zu Christus treffen muss. Das kann ebenfalls kein Säugling oder Kleinkind erfassen.

Nicht Sakramente bringen "automatisch" die Erlösung, sondern alleine der Glaube, den man bekennt und die Gnade Gottes in Christus bringen das Heil.

Unser HERR Jesus hat sich als Erwachsener ! taufen lassen, während ER die Kinder segnete. Daraus zeigt sich m.E.n. schon, wie Gott es für die Nachfolger des Neuen Bundes meint. Der HERR Jesus ist der Maßstab und hat es vorgemacht.

Und so darf auch nichts interpretiert werden, was nicht in der Schrift ausgesagt ist.

Sind meine Gedanken mal dazu.

LG, Yvonne
.. weil ich davon überzeugt bin, daß der, welcher in euch ein gutes Werk angefangen hat, es auch vollenden wird bis auf den Tag Jesu Christi.
Phil. 1,6

Jörg
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Beitrag von Jörg »

Der konkrete Unterschied zwischen Altem und Neuem Bund verbietet die Beibehaltung der Gemeindegliedschaft von Kleinkindern in diesem Bund. Dieser konkrete Unterschied besteht darin, dass das Volk Gottes im Neuen Bund den Bund nicht brechen wird, wie es Israel getan hatte, und ebenso darin, dass alle, die im Neuen Bund zum Volk Gottes gehören, den Herrn kennen (Jer 31,34). Ja, die Beschneidung ist ein Zeichen für die Teilhabe am Bund, ebenso ist es bei der Taufe. Wir stimmen dem zu, dass die Taufe all denjenigen gewährt werden sollte, die am Neuen Bund Anteil haben, all den wahren Beschnittenen des Neuen Testaments. Aber wer ist damit gemeint? Einzig und allein diejenigen, die den Herrn kennen (Jer 31,34), sind geistlich beschnitten (Phil 3,3) und aus Gott geboren (Joh 1,12-13), und nur sie haben einen Anspruch auf Gliedschaft im Neuen Bund und ein Recht auf dessen Zeichen. Das Bundesvolk ist nicht länger eine ethnische, sondern eine geistliche Nation (Mt 21,43). Daher wird weder die Gliedschaft in dieser Nation noch die Teilhabe an ihren Bundeszeichen durch leibliche Abstammung vermittelt! In der Taufe wird somit das bekannt, was bei der Beschneidung gefordert worden war. Die Beschneidung forderte in der Tat ein neues Herz, aber sie bezeugte kein neues Herz. Die Taufe bezeugt ein neues Herz. Auch wenn es ein enges Verhältnis zwischen Taufe und Beschneidung gibt, so sind sie doch nicht identisch. Die Argumentation der Säuglingstäufer, bei der die beiden Anordnungen gleichgesetzt werden, ist somit hinfällig. Vertreter der Säuglingstaufe erwidern: „Ihr werft uns vor, dass wir ungläubige Gemeindeglieder haben. Doch auch ihr habt ungläubige Gemeindeglieder. Also unterscheidet ihr euch nicht von uns, außer dass ihr inkonsequent und heuchlerisch seid.“ Wir stimmen dem zu, dass es in den besten Gemeinden ungläubige Gemeindeglieder gibt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir deshalb inkonsequent sind und uns praktisch in nichts von den Vertretern der Säuglingstaufe unterscheiden. Dieser Einwand seitens der Säuglingstäufer vermischt zwei unterschiedliche Dinge miteinander: die praktische Realität (de facto) und die rechtliche Stellung (de iure). Nehmen wir an ein russischer KGB Funktionär hätte in den Zeiten des kalten Krieges behauptet, dass es im Grunde genommen keinen Unterschied zwischen der Sowjetunion und der Bundesrepublik Deutschland gebe, weil es in beiden Ländern Leute gibt, die unschuldig hinter Gittern sind. Wie hätten Sie darauf reagiert? Sie hätten sicher gesagt, dass in der Sowjetunion unschuldige Leute auf Grund der dort gültigen Gesetze inhaftiert sind, während sie in der Bundesrepublik Deutschland trotz unserer Gesetze im Gefängnis sitzen. Es bestand einst ein riesiger rechtlicher (de iure) Unterschied zwischen der Sowjetunion und der Bundesrepublik Deutschland. In gleicher Weise dulden die Vertreter der Säuglingstaufe auf Grund ihres Gesetzes ungläubige Gemeindeglieder. Baptisten tun dies nicht. Letzten Endes führt dies zu einem weitreichenden praktischen (de facto) Unterschied zwischen den beiden Systemen.
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Jörg
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2. Die Säuglingstäufer wenden ihre Logik nicht konsequent auch auf das Abendmahl an.
Historisch betrachtet haben nahezu ausnahmslos alle reformierten Vertreter der Säuglingstaufe es weder für richtig gehalten noch praktiziert, dass getaufte Kinder am Abendmahl teilnehmen dürfen. Sie haben behauptet, dass Kinder im Bund mit eingeschlossen sind und dass sie daher die Taufe, das Zeichen des Bundes, empfangen sollen. Doch obwohl das Abendmahl eindeutig ein Zeichen des Bundes ist (1Kor 11,25), lassen sie ihre getauften Kinder nicht am Abendmahl teilnehmen. Sie fordern vor der Teilnahme am Abendmahl ein persönliches Glaubensbekenntnis. Mit anderen Worten fordern sie genau das, was die Baptisten für den Empfang der Taufe voraussetzen. Nur für den Fall, dass jemand das hiermit verbundene Problem nicht erkennt, will ich es noch einmal mit drei Aussagen logisch nachvollziehbar formulieren:
1. Wenn überhaupt, dann weisen das Abendmahl und das Passahmahl mehr Parallelen zueinander auf als die Taufe und die Beschneidung. Das Abendmahl wurde im Zusammenhang eines Passahmahles eingesetzt. Die konkreten Anordnungen sind einander viel ähnlicher, als das bei Taufe und Beschneidung der Fall ist.
2. All denjenigen, die beschnitten worden waren, wurde auch befohlen, vom Passahmahl des Herrn zu essen (2Mose 12,3-4.6.21-28.42-49).

3. Die Schlussfolgerung sollte also lauten: Alle diejenigen, die getauft wurden, sollen auch am Abendmahl teilnehmen. Doch hier sind die Vertreter der Säuglingstaufe nicht konsequent! Weshalb glauben die Vertreter der Säuglingstaufe, dass ein persönliches, verständiges Glaubensbekenntnis zur Vorbereitung auf den Tisch des Herrn notwendig ist? Häufig wird die Forderung in 1. Korinther 11,28 zur Selbstprüfung angeführt. Aber wenn das Neue Testament für das Abendmahl bindend ist, weshalb dann nicht auch für die Taufe? Und wenn das aus der Beschneidung gewonnene Argument die Forderung des Glaubens in den Schatten stellt, weshalb stellt dann das Argument aus dem Passahmahl nicht die neutestamentliche Forderung nach Selbstprüfung ebenso in den Schatten? Offensichtlich scheint hier eine Inkonsequenz vorzuliegen. Aber die Vertreter der Säuglingstaufe haben eine Reihe von Antworten auf diese Anfragen. Sie argumentieren, dass von 2. Mose 12,26-27 her Kleinkinder ohne ein klares Urteilsvermögen nicht zum Passahmahl zugelassen worden waren. Das Problem ist nur, dass die Vertreter der Säuglingstaufe von ihren Kindern mehr verlangen, wenn sie gewöhnlich ein persönliches Glaubenszeugnis fordern, bevor ihre Kinder zum Abendmahl zugelassen werden. Ein derartiges Urteilsvermögen war allerdings niemals eine Voraussetzung dafür, um am Passahmahl teilnehmen zu dürfen. Sie argumentieren auch von der körperlichen Unfähigkeit von Säuglingen her, die keine feste Speise zu sich zu nehmen können.12 Aber was bedeutet das schon? Ganz offensichtlich nahm jeder beschnittene Israelit, der alt genug war, feste Speise zu essen, daran teil. Ein persönliches Glaubensbekenntnis wurde nicht von ihnen gefordert, bevor sie davon essen durften. Offenkundig ist also die einzige Meinung, die mit der Logik von Säuglingstäufern in Einklang zu bringen ist, die, dass alle getauften Kinder am Abendmahl teilnehmen dürfen, sobald sie feste Speise zu sich nehmen können. Wenn es also keinen logischen Grund dafür gibt, dass die Vertreter der Säuglingstaufe nur Gläubige zum Abendmahl zugelassen hatten, welchen Grund gibt es dann dafür? Der Grund besteht darin, dass ihre großen christlichen Theologen und Pastoren in ihrem tiefsten Inneren wussten, dass ein derartiges Vorgehen die sichtbare Gemeinde sehr wirkungsvoll zerstören würde. Für die wahre Bekehrung gäbe es keinen äußerlichen, sinnbildlichen, sichtbaren Ausdruck mehr. Die Gemeindegliedschaft würde zu einer rein äußerlichen, ungeistlichen Sache verkommen. Dies ist letzten Endes der wichtigste und entscheidende Grund, weshalb die Vertreter der Säuglingstaufe vor der Alternative zurückschrecken, Kleinkinder auch zum Abendmahl zuzulassen.
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3. Die Säuglingstäufer können die neutestamentliche Lehre nicht erklären.

In der vorangehenden Auseinandersetzung mit der Säuglingstaufe habe ich versucht, ernsthaft auf die Argumentation, die vom Alten Testament und von der Beschneidung her entwickelt wurde, einzugehen. Dieses Argument wurde im Rahmen seiner eigenen Denkvoraussetzungen entkräftet. Nun müssen wir uns auch noch dem Neuen Testament und seinen eindeutigen Aussagen, die gegen die Säuglingstaufe sprechen, zuwenden. Bei dem vorhergehenden Argument waren wir davon ausgegangen, dass zwischen dem Alten Testament und dem Neuen Testament sowie zwischen Beschneidung und Taufe eine uneingeschränkte Kontinuität besteht. Nun muss die Wahrheit betont werden, die einen gewissen Ausgleich dazu schafft. Die Beschneidung wurde als alttestamentliche Anordnung in Christus aufgehoben (Apg 15,5.24; 1Kor 7,18-19; Gal 2,3; 5,2-6.11; 6,12-15). Welche Parallelen auch immer anerkanntermaßen zwischen der Beschneidung und der Taufe vorhanden sein mögen — die Beschneidung wurde abgeschafft. Die Taufe ist eine neutestamentliche Anordnung. Daher sprechen wir uns dafür aus, dass die neutestamentlichen Aussagen bezüglich ihrer Durchführung mit Sicherheit maßgeblich sind. Dem Alten Testament kann nur eine untergeordnete Bedeutung beigemessen werden.

Eine Betrachtung der neutestamentlichen Belege für die Taufe von Jüngern

Welche Vorschriften, welche Handhabung und welche Vorbilder finden sich im Neuen Testament im Blick auf die Anordnung der Taufe und die Täuflinge? An dieser Stelle sollen nur die Belegstellen aufgeführt werden, denn dass sie uneingeschränkt die Taufe von bekennenden Jüngern belegen, ließe sich nur in einer sehr umfangreichen Art und Weise entfalten: Matthäus 3,1-2; Markus 1,4-6; Lukas 3,3-16; Matthäus 28,19-20; Markus 16,15-16; Johannes 4,1-2; 1. Korinther 1,13-17; Apostelgeschichte 2,37-41; 8,12-13.36-38; 9,18; 10,47-48; 11,16; 15,9; 16,14-15.31-34; 18,8; 19,3-5; 22,16; Römer 6,3-4; Galater 3,27; Kolosser 2,12; 1. Petrus 3,21.
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Eine Betrachtung der angeblichen Belege für die Säuglingstaufe im Neuen Testament

Oft werden Matthäus 19,13-15; Markus 10,13-16 und Lukas 18,15-17 angeführt, um damit die Säuglingstaufe zu begründen. Aber wenn Christi Jünger für eine Säuglingstaufe eingetreten wären oder sie praktiziert hätten, ist es dann plausibel anzunehmen, dass sie verhindern wollten, dass Babys zu Jesus gebracht werden können? Ein Vertreter der Säuglingstaufe betrachtet Apostelgeschichte 2,39 als eine „durch die Vorsehung gegebene Anerkennung der Säuglingstaufe bei der Grundlegung der christlichen Gemeinde“. Eine derartige Auslegung verkennt zwei offenkundige Elemente, die in diesem Text vorhanden sind. Das erste Element ist das Wesen der „Verheißung“. Es geht hier nicht um die Verheißung äußerlicher Gemeindegliedschaft oder gar um die Verheißung des Bundes mit Abraham. Es handelt sich um die Verheißung des Heiligen Geistes (Apg 2,33.38). Das zweite Element ist die genaue Bestimmung ihrer Empfänger. Es geht hier um keine bedingungslose, uneingeschränkte Verheißung, die allen Juden, all ihren Kindern und all denen, die in der Ferne sind, gilt. Es handelt sich hierbei um eine Verheißung, die Buße voraussetzt (Apg 2,38). Daher ist es von entscheidender Bedeutung, den zweiten Teil von Vers 39 nicht einfach zu übergehen. Die Verheißung gilt nur denjenigen, die durch den Herrn, unseren Gott, hinzugerufen werden, die Buße und Vergebung empfangen. Vertreter der Säuglingstaufe führen häufig auch die neutestamentlichen Haustaufen an. Das Haus des Kornelius, das in Apostelgeschichte 10,1-2.33.44 erwähnt wird, wurde getauft. Kein Baptist hätte ein Problem damit, wenn ein ganzes Haus getauft wird, in dem jeder Gott fürchtet, auf das Wort hört und den Heiligen Geist empfangen hat. Offensichtlich ist hier nicht an Säuglinge gedacht. In Apostelgeschichte 16,13-15 wird berichtet, dass Lydias Haus getauft wird. Paul Jewett hat treffend bemerkt: „In diesem Abschnitt gibt es keinen Hinweis darauf, dass Lydia eine verheiratete Frau mit Kindern im Säuglingsalter war, denn sie reiste rund 500 km weit aus ihrer Heimatstadt hinaus und fühlte sich frei als Haupt der Familie Männer in ihr Haus einzuladen. Da Lukas davon spricht, dass ihr Haus getauft worden war, sowie von der Hartnäckigkeit, mit der sie die Apostel drängte, in ihrem Haus zu bleiben, wobei ihr Mann nirgends erwähnt wird, ist die wahrscheinlichste Hypothese die, dass sie keinen Mann hatte. Auf jeden Fall muss es andere Erwachsene in ihrem Haus gegeben haben — Dienstboten, Freunde, Geschäftspartner —, die durch ihr Beispiel dazu veranlasst worden waren, mit ihr zusammen in der Taufe ihren Glauben zu bekennen.“
Wer sich nur nach dem, was er fühlt, richtet, der verliert Christus. (Martin Luther)

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Yvonne
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Beitrag von Yvonne »

Genau so ist es.

Keine der angeführten Bibelstellen spricht von Säuglingstaufe. Die Evangelien berichten tatsächlich davon, dass der Herr Jesus den Kindern die Hände auflegte und sie segnete. Das ist etwas anderes, als Taufe. Die Segnung stellt die Kinder in die Obhut Gottes, bis sie in der Lage sind, eine eigene, verbindliche Entscheidung zu treffen.

Danke, @Jörg, für die klare und ausführliche Ausarbeitung. Steckt ja auch viel Arbeit drin. Möge unser HERR dir diesen Dienst segnen. $:)

LG, Yvonne
.. weil ich davon überzeugt bin, daß der, welcher in euch ein gutes Werk angefangen hat, es auch vollenden wird bis auf den Tag Jesu Christi.
Phil. 1,6

Jörg
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Über die Taufe

Beitrag von Jörg »

Yvonne hat geschrieben:
Danke, @Jörg, für die klare und ausführliche Ausarbeitung. Steckt ja auch viel Arbeit drin. Möge unser HERR dir diesen Dienst segnen. $:)

LG, Yvonne
Hallo Yvonne,

es ist nicht meine Ausarbeitung, sondern aus dem Buch entnommen von Samuel E. Waldron, Robert Kunstmann "Das baptistische Glaubensbekenntnis von 1689" Eine Erklärung für unseren Glauben heute"

Lieben Gruß, Jörg




In Apostelgeschichte 16,31-34 ist davon die Rede, dass das Haus des Kerkermeisters aus Philippi getauft worden war, doch dann heißt es im selben Abschnitt auch, dass sie gehört, geglaubt und gejubelt hatten. Gemäß 1. Korinther 1,16 und 16,15 war das Haus des Stephanas getauft worden. Aber in diesen Stellen ist auch davon die Rede, dass sie den Heiligen gedient haben. Auch hier ist es von der Sprachwahl her naheliegender, davon auszugehen, dass keine Säuglinge vorhanden waren. Paul Jewetts Worte sind von scharfsinniger Weisheit durchdrungen: „Über kurz oder lang lässt sich die Frage der Säuglingstaufe nicht von solchen Stellen her lösen. Tatsächlich hat die traditionelle Verwendung dieser Verse als Belegstellen seitens der Säuglingstäufer die Sache nur noch verkompliziert, indem die Frage ins Feld geführt wurde: Was ist mit den Säuglingen? Es ist falsch, diese Frage zu stellen, da diese Texte nicht von Säuglingen sprechen, sondern von der Bekehrung und Taufe von Familien, denen das Evangelium verkündigt worden war. Wenn Baptisten leugnen und Säuglingstäufer behaupten, dass es in diesen Familien Säuglinge gab, dann ist dies eine Art theologische Unverschämtheit. Wenn wir lesen, dass Jesus den Sohn des königlichen Beamten heilte ,und sein ganzes Haus‘ glaubte (Joh 4,53), dass Kornelius ein Mann war, der Gott ‚mit seinem ganzen Haus‘ fürchtete (Apg 10,2), und dass bestimmte aufsässige Leute durch ihre Lehren ‚ganze Häuser umkehren‘ (Tit 1,11), wer wird dann in spitzfindiger Weise über Säuglinge nachdenken?“ 1. Korinther 7,12-15 und insbesondere Vers 14 diente oft als Grundlage für Argumente seitens der Säuglingstäufer, dass die Kleinkinder von gläubigen Eltern eine Art Bundesheiligkeit besitzen, die ihnen das Recht zur Taufe einräumt. Hierbei wird zu viel in den Text hineingelesen. Denn da es in der Stelle auch heißt, dass die ungläubigen Ehepartner geheiligt sind, würde das in diesem Fall auch bedeuten, dass ungläubige Ehepartner ebenfalls ein Anrecht auf die Taufe haben. Diese Auslegung missachtet auch den Zusammenhang und das Thema des Abschnitts, in dem es um Mischehen und Ehescheidung geht. Manche Christen haben behauptet, es sei zulässig, sich von Ungläubigen scheiden zu lassen. Der logische Ausgangspunkt von Vers 14 ist die Reinheit und Heiligkeit von Kindern in solchen Ehen. In dem Abschnitt geht es darum, dass, wenn die Kinder einer Ehe heilig, d. h. rein oder legitim sind, dann muss die Ehe eine rechtmäßige Ehe sein. Paulus sagt den vernünftig denkenden Korinthern, dass sie, wenn sie bereit dazu sind, ihre Kinder Bastarde zu nennen, dann darüber nachdenken können, ob ihre Ehen unrechtmäßig sind. Er erklärt ihnen, dass es unlogisch ist, in einer unrechtmäßigen Ehe legitime Kinder haben zu wollen. Die Begriffe „heilig“ oder „Heiligkeit“ wurden in den jüdischen Schriften dieser Zeit dazu gebraucht, um die Rechtmäßigkeit einer Ehe und deren Nachkommen zu bezeichnen.
Wer sich nur nach dem, was er fühlt, richtet, der verliert Christus. (Martin Luther)

Jörg
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Über die Taufe

Beitrag von Jörg »

Der Bund mit Abraham und die Säuglingstaufe

Der Bund mit Abraham gehört zu den einenden Strukturen der Bibel. Daher lieben die Vertreter der Säuglingstaufe es, in ihrer Befürwortung derselben darauf zurückzugreifen. Würde man es versäumen, etwas Konkretes darüber zu sagen, könnte das so verstanden werden, als ob man eine klaffende Lücke in der Argumentation gegen die Säuglingstaufe zurückgelassen habe. Ausgehend vom abrahamitischen Bund, argumentieren die Vertreter der Säuglingstaufe folgendermaßen:
1. Obersatz: Der abrahamitische Bund wurde mit den Gläubigen und ihren Nachkommen geschlossen.
2. Untersatz: Der abrahamitische Bund ist ein Gnadenbund.
3. Ergebnis: Der Gnadenbund gilt den Gläubigen und ihren Nachkommen.
Es würde der Nachweis genügen, dass in einer der beiden Voraussetzungen dieses Syllogismus ein Fehler enthalten ist. Doch es sind sogar beide Voraussetzungen mit Fehlern behaftet. Der Obersatz ist falsch. Der abrahamitische Bund wurde mit Abraham und seinen Nachkommen geschlossen. Die Vertreter der Säuglingstaufe müssten schon einen Vers benennen, der beweist, dass der abrahamitische Bund mit den Gläubigen und ihren Nachkommen geschlossen wurde. Der Untersatz ist ebenfalls falsch. Der abrahamitische Bund war eine schattenhafte Offenbarung des Gnadenbundes, aber das ist etwas völlig anderes als, dass er in jeder Hinsicht ein Gnadenbund ist. Verheißt uns der Gnadenbund als Gläubigen allen ein wörtlich verstandenes Land Kanaan? Selbst die Vertreter der Säuglingstaufe sagen: Nein! Aber der abrahamitische Bund verheißt ein solches Kanaan (1Mose 17,8)! Folglich setzen die Säuglingstäufer an dieser Stelle selbst den abrahamitischen Bund nicht mit dem Gnadenbund gleich. Sie bestehen nicht auf einem wörtlich verstandenen Kanaan. Mit welchem Recht setzen sie dann aber an anderer Stelle den abrahamitischen Bund mit dem Gnadenbund wörtlich gleich? Der wahre „Nachkomme“ Abrahams sind nach dem Neuen Testament nicht alle Gläubigen und deren Nachkommen, sondern dieser ist Christus selbst und alle diejenigen, die im Glauben mit ihm verbunden sind (Gal 3,16.29).
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Jörg
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Über die Taufe

Beitrag von Jörg »

III. Ihre äußerlichen Bestandteile (Abschnitt 3-4)

A. Unter Verwendung von Wasser (Abschnitt 3a)

Bei der Taufe muss Wasser verwendet werden (Mt 3,11; Apg 8,36.38). Wasser kann zum Trinken oder zum Bewässern von Pflanzen benützt werden. Wenn es auf diese Weise gebraucht wird, löscht es den Durst und belebt. Auch wenn es angebracht erscheinen mag, diese Bedeutung dem Gebrauch von Wasser in der Taufe beizumessen, gibt es in der Bibel keinerlei Hinweis darauf, dass es um diesen Teil des Bedeutungsspektrums geht. Wasser wird vielmehr deshalb gebraucht, weil es zur Reinigung dient. Buße und Sündenvergebung sind die entscheidenden Kennzeichen einer geistlichen Reinigung (Apg 22,16).

B. Im Namen der Trinität (Abschnitt 3b)

Matthäus 28,18-20 spricht wörtlich von der Taufe „auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ (Vers 19). Die Bedeutung davon besteht darin, dass die Taufe die symbolische Identifikation oder Vereinigung des Täuflings mit dem kennzeichnet, in dessen Name er getauft wurde. Die Taufe versinnbildlicht, dass man sich selbst in einem Bund Gott anschließt — dass man sein Nachfolger oder Jünger wird (1Kor 1,12-15; 10,2).

C. Durch Untertauchen der Person (Abschnitt 4)

Dies ist die zweite Stelle in diesem Kapitel, an der sich das Westminster Bekenntnis und das Bekenntnis von 1689 widersprechen. Im Allgemeinen leugnen Presbyterianer nicht, dass Untertauchen eine angemessene Form der Taufe darstellt. Sie bestehen lediglich darauf, dass Besprengen oder Übergießen ebenfalls angemessen sei. Selbst wenn sie Recht hätten, würde dies dennoch praktisch kaum eine Veränderung in unserer gemeindlichen Praxis zur Folge haben. Das Bekenntnis behauptet nicht, dass jemand, der auf eine andere Art und Weise getauft wurde, nicht getauft ist. Untertauchen ist nur „für eine angemessene Durchführung“ notwendig. Es geht also um eine „passende, adäquate, gebührende“ Durchführung. Das Bekenntnis greift nicht alle denkbaren Unregelmäßigkeiten auf. Es konzentriert sich nicht mit einer starren, veräußerlichten oder abergläubischen Faszination darauf, wie viel Wasser verwendet wird. Das Bekenntnis lässt aber auch erkennen, dass die äußere Form der Taufe nicht unbedeutend ist. Es bekräftigt, dass das Untertauchen den Kern der symbolischen Handlung am besten trifft. Die Verfasser waren eindeutig davon überzeugt, dass eine genaue Befolgung von Gottes Geboten notwendig ist und dass ein solcher Gehorsam die Taufe durch Untertauchen mit einschließt. Nachdem wir diese Frage nun vor Augen haben, wollen wir eine Reihe von anderen Überlegungen betrachten, welche die Lehre des Bekenntnisses unterstützen, dass Untertauchen die einzig richtige Form der Taufe darstellt.
1. Der wörtliche Gebrauch des Wortes für „taufen“ im säkularen Griechisch bestätigt diese Bedeutung. Die Grundbedeutung ist „eintauchen, untertauchen, färben, tauchen oder baden“. Eine plastische Illustration dieser Bedeutung findet sich, wenn es für die „Taufe“ eines Schiffes verwendet wird. Das Schiff wurde während einer Seeschlacht „getauft“!
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