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Über rechtmäßige Eide und Gelübde
Verfasst: 08.01.2014 04:52
von Jörg
2. Was verbietet Christus also, wenn er sagt: „Schwört überhaupt nicht!“ (Mt 5,34)? Er verwirft jeden nichtigen und leichtfertigen Gebrauch von Euphemismen für Gottes Namen in Eiden, um die Glaubwürdigkeit der eigenen Worte zu beteuern, wobei die Pflicht zu uneingeschränkter Aufrichtigkeit umgangen wird. William Hendriksen fasst dies so zusammen: „Hier in Matthäus 5,33-37 (vgl. Jak 5,12) wird der leichtfertige, profane, ungeforderte und oft heuchlerische Eid verworfen, der gebraucht wird, um einen Eindruck zu hinterlassen und die alltäglichen Gespräche zu würzen. Angesichts dieses Übels fordert Jesus schlichte Aufrichtigkeit in Gedanken, Worten und Taten.“3 Jesus spricht also nicht einmal darüber, dass man einen juristischen oder religiösen Eid im Namen Gottes leistet. Er spricht von informellen Eiden, bei denen Euphemismen für den Namen Gottes gebraucht werden. Folglich haben die Quäker und Anabaptisten, die sich auf Grund dieser Schriftstelle weigerten, im Gericht einen Eid zu leisten oder ein Gelübde abzulegen, diesen Text völlig aus dem Zusammenhang gerissen. Diejenigen, die aus diesen Stellen ähnliche Schlüsse ziehen, machen sich desselben Irrtums schuldig. Diese verdrehte Schriftauslegung enthält wichtige Lektionen. Sie ist eine Warnung vor der Gefahr und dem Trugschluss einer oberflächlichen, buchstäblichen Interpretation der Bibel. Wie viel sinnloses Leid für Quäker und andere wurde durch dieses beim ersten Hinsehen plausible, aber doch oberflächliche Schriftverständnis verursacht! Wir müssen daraus lernen, wie notwendig es ist, die Bibel ernsthaft zu studieren und Bibelauslegungen und Unterweisungen in der biblischen Lehre aufmerksam zuzuhören. Man sollte daraus auch lernen, wie notwendig es ist, bei jeder Frage die Bibel als Ganzes zu studieren. Ein oder zwei Abschnitte, die aus ihrem Zusammenhang herausgelöst werden, können einen völlig in die Irre leiten. Systematische Theologie und lehrmäßige Verkündigung sind absolut notwendig.
Über rechtmäßige Eide und Gelübde
Verfasst: 10.01.2014 05:10
von Jörg
Unsere Kinder müssen mehr lernen als nur einzelne, zusammenhanglose Bibelverse. Sie müssen die biblische Lehre lernen, wie sie in biblischen Katechismen knapp zusammengefasst ist. Im Westminster Bekenntnis und in der Savoy-Erklärung wird eine praktische Frage angesprochen, die nicht im baptistischen Bekenntnis von 1689 enthalten ist. (Wahrscheinlich liegt es nur daran, dass hier der Text an sich gekürzt wurde). Die Aussage lautet wie folgt: „Er [der Eid] kann nicht zur Sünde verpflichten. Wenn er aber in einer nicht sündigen Sache abgelegt worden ist, verpflichtet er zur Ausführung, auch wenn ein Mensch dadurch Nachteile hat. Er darf selbst dann nicht gebrochen werden, wenn er Häretikern und Ungläubigen gegenüber geleistet wurde.“ (WBK 22,4 / SAVOY 23,4). Diese Aussage ist sowohl richtig als auch praktisch relevant. Hier wird uns gelehrt, dass manche Eide nicht bindend sind. „Er kann nicht zur Sünde verpflichten.“ Weshalb? Es ist aus keinem Grund und unter keinen Umständen jemals richtig zu sündigen! Dass jemand sein Wort gegeben hat, berechtigt nicht dazu, Gottes Wort zu missachten (Apg 23,12). G. Williamson sagt sehr treffend: „Es war bereits falsch, einen solchen Eid zu leisten. Es wäre doppelt verkehrt, ihn einzuhalten, nachdem man erkannt hat, dass er sündig ist.“4 Alexander Hodge fügt dem noch hinzu: „Die Sünde besteht darin, dass man einen Eid geleistet hat, etwas Unrechtmäßiges zu tun, und nicht darin, dass man diesen bricht.“ Dies zeigt uns auch, dass alle Eide, die uns nicht zur Sünde verpflichten, bindend sind. Um diese Aussage zu bekräftigen und zu veranschaulichen, erwähnt das Bekenntnis zwei Begebenheiten, in denen manche Leute geneigt sind, ihren Eid als nicht bindend zu betrachten. Erstens wird gesagt, dass Eide, die für uns negative Folgen haben, dennoch bindend sind (Ps 15,4). Außerdem wird gelehrt, dass Eide gegenüber Gottlosen bindend sind (Hes 17,16-19).
Über rechtmäßige Eide und Gelübde
Verfasst: 12.01.2014 07:07
von Jörg
II. Rechtmäßige Gelübde (Abschnitt 5)
In Abschnitt 5 werden die Abschnitte 5-7 des Westminster Bekenntnisses zusammengefasst. Diese Abschnitte des Westminster Bekenntnisses behandeln die Gelübde im Unterschied zu den Eiden. Der verkürzten Behandlung dieser Frage im Bekenntnis von 1689 scheinen keine besonderen lehrmäßigen Unterschiede zu Grunde zu liegen. Die Frage, die durch die Unterscheidung von Eiden und Gelübden in den Raum gestellt wird, ist der Zusammenhang, der zwischen Eiden und Gelübden besteht. In der Bibel gibt es zwei unterschiedliche Wortgruppen, die sich in der Heiligen Schrift jeweils ausdrücklich auf Eide oder auf Gelübde beziehen. Worte aus diesen beiden Wortgruppen werden in 4. Mose 30,2 auf eine Weise gebraucht, die ihre ähnliche Bedeutung nahe legt. Beide sind ernsthafte Versprechen. Beide werden von Gott gutgeheißen. Daher lässt sich vieles von dem, was vorher gesagt wurde, auch auf Eide anwenden. Sie müssen „mit aller religiösen Sorgfalt und Treue erfüllt werden“ (Kapitel 23,5). Worin besteht dann der Unterschied zwischen einem Eid und einem Gelübde? Gelübde sind ernsthafte Versprechen gegenüber Gott. Eide sind ernsthafte Versprechen, die zwar vor dem Herrn gemacht werden, sich aber an andere Menschen richten. Mit einem Eid soll etwas bestätigt werden. Der Anlass für ein Gelübde ist Hingabe.
Über die staatliche Obrigkeit
Verfasst: 14.01.2014 05:10
von Jörg
24. Über die staatliche Obrigkeit
1. Gott, der oberste Herr und König der ganzen Welt, hat zu seiner eigenen Ehre und zum öffentlichen Wohl1 staatliche Obrigkeiten unter sich über das Volk eingesetzt.2 Zu diesem Zweck hat er sie mit der Gewalt des Schwertes ausgerüstet, um diejenigen, die Gutes tun, zu schützen und zu ermutigen und um die Übeltäter zu bestrafen.3
1. 1Mose 6,11-13 verglichen mit 9,5-6; Ps 58,2-3; 72,14; 82,1-4; Spr 21,15; 24,11-12; 29,14.26; 31,5; Hes 7,23; 45,9; Dan 4,24; Mt 22,21; Röm 13,3-4; 1Tim 2,2; 1Petr 2,14.
2. Ps 82,1; Lk 12,48; Röm 13,1-6; 1Petr 2,13-14.
3. 1Mose 9,6; Spr 16,14; 19,12; 20,2; 21,15; 28,17; Apg 25,11; Röm 13,4; 1Petr 2,14.
2. Es ist Christen erlaubt, ein obrigkeitliches Amt anzunehmen und auszuüben, wenn sie dazu berufen werden.1 Da es vor allem ihre Aufgabe ist, Gerechtigkeit und Frieden gemäß den guten Gesetzen eines jeden Staates und Gemeinwesens aufrechtzuerhalten, sind sie zu diesem Zweck auch jetzt unter dem Neuen Bund berechtigt, aus gerechten und notwendigen Anlässen Krieg zu führen.2
1. 2Mose 22,8-9.28-29; Daniel; Nehemia; Spr 14,35; 16,10.12; 20,26.28; 25,2; 28,15-16; 29,4.14; 31,4-5; Röm 13,2.4.6.
2. Lk 3,14; Röm 13,4.
3. Staatliche Obrigkeiten sind von Gott für die zuvor genannten Ziele eingesetzt worden. Wir sollen ihnen in allen rechtmäßigen Dingen, die sie befehlen,1 im Herrn untertänig sein, nicht nur um der Strafe, sondern auch um des Gewissens willen.2 Ebenso sollen wir Fürbitte tun und für Könige und alle, die Macht ausüben, beten, damit wir unter ihnen ein ruhiges und friedliches Leben in aller Gottesfurcht und Ehrbarkeit führen können.3
1. Dan 1,8; 3,4-6.16-18; 6,6-11.23; Mt 22,21; Apg 4,19-20; 5,29.
2. Spr 16,14-15; 19,12; 20,2; 24,21-22; 25,15; 28,2; Röm 13,17; Tit 3,1; 1Petr 2,13-14.
3. Jer 29,7; 1Tim 2,14.
Über die staatliche Obrigkeit
Verfasst: 16.01.2014 05:10
von Jörg
Gliederung des Kapitels
Abschnitt 1-3
1 I. Die göttliche Einsetzung des Amtes der staatlichen Obrigkeit
A. Die ihr übertragene Stellung
B. Die ihr übertragene Aufgabe
C. Die ihr übertragene Macht
2 II. Die Teilhabe eines Christen am Amt der staatlichen Obrigkeit
A. Seine ethische Angemessenheit
B. Seine konkrete Aufgabe
C. Sein besonderes Privileg
3 III. Die Unterordnung des Gläubigen unter das Amt der staatlichen Obrigkeit
A. Die Pflicht des Gehorsams gegenüber der staatlichen Obrigkeit
1. Die Grundlage für diesen Gehorsam
2. Das Ausmaß dieses Gehorsams
3. Die Art und Weise dieses Gehorsams
4. Die Beweggründe für diesen Gehorsam
B. Die Verpflichtung zum Gebet für die staatliche Obrigkeit
Überrascht es Sie vielleicht, dass das Bekenntnis ein Kapitel „Über die staatliche Obrigkeit“ enthält? Sind Sie möglicherweise geneigt zu fragen: „Was hat Politik mit Christus zu tun?“ Wenn Sie so reagieren, gehe ich dann recht in der Annahme, dass Sie aus einem religiösen Umfeld stammen, in dem man sich auf Grund einer falschen Sicht über die Trennung von Staat und Kirche aus seinen sozialen Verantwortungen zurückgezogen hat? Eine derartige Haltung leugnet tatsächlich Gottes Souveränität in allen Lebensbereichen. Wenn man das Christsein auf den „geistlichen Bereich“ beschränkt, wird man es schlussendlich zerstören.
I. Die göttliche Einsetzung des Amtes der staatlichen Obrigkeit (Abschnitt 1)
Die erste und zentrale Aussage, die in diesem Abschnitt getroffen wird, besagt, dass die staatlichen Obrigkeiten von Gott verordnet sind. Ihre Autorität leitet sich von Gott ab. Dies packt einen modernen Grundsatzfehler an der Wurzel. Alexander Hodge bemerkt treffend: „Manche haben vorgeschlagen, dass die Berechtigung oder die legitime Autorität einer menschlichen Regierung ihre Legitimation letztendlich durch die ‚Zustimmung der Regierten‘, ‚den Willen der Mehrheit‘ oder durch einen vermeintlichen ‚Gesellschaftsvertrag‘ erhält, den die Vorfahren eines Volkes am Beginn des sozialen Zusammenlebens angeblich geschlossen haben. Es liegt jedoch auf der Hand, dass der Wille Gottes der Ursprung jeglicher Regentschaft ist. Die Pflicht, diesem Willen gehorsam zu sein, der alle moralischen Wesen unterworfen sind, ist letzten Endes der Anlass für jegliche Verpflichtung dazu, menschlichen Regierungen Gehorsam zu leisten.“ Alexander Hodge macht deutlich, dass wir gehorchen, weil Gott das möchte, nicht weil wir uns freiwillig bestimmten Männern verschrieben und ihnen Autorität übertragen haben. Die Bibel vertritt, was die Regentschaft anbelangt, keine Theorie vom Gesellschaftsvertrag, so wie viele von uns es in der Schule gelernt haben. Gemäß Römer 13,1-2 waren die römischen Kaiser von Gott verordnete Herrscher, auch wenn sich ihre Autorität nicht von der „Zustimmung der Beherrschten“ ableitete. Die Theorie, die besagt, dass wir unseren Herrschern gehorchen, weil sie letzten Endes uns gehorchen, ist weder wahr noch biblisch.
Über die staatliche Obrigkeit
Verfasst: 18.01.2014 06:51
von Jörg
Dieser Abschnitt macht drei spezifische Aussagen über die göttliche Verordnung der staatlichen Obrigkeit:
A. Die ihr übertragene Stellung
Von der staatlichen Obrigkeit wird gesagt, dass Gott sie „unter sich über das Volk“ gesetzt hat (Kapitel 24,1). In Römer 13 wird ihre Autoritätsstellung unterschiedlich beschrieben, als „Anordnung Gottes“ (Vers 2), „Gottes Dienerin“ (Vers 4) und als „Gottes Beamte“ (Vers 6 ELB). Diese Bezeichnungen fassen die Aussage des Bekenntnisses zusammen. Die staatliche Gewalt ist verpflichtet, Gott darin gehorsam zu sein, wie sie regiert, geradeso wie wir dazu verpflichtet sind, ihr zu gehorchen. All die Autorität, die sie besitzt, hat Gott ihr gegeben. „Jedem aber, dem viel gegeben ist — viel wird von ihm verlangt werden.“ (Lk 12,48).
B. Die ihr übertragene Aufgabe
Das Bekenntnis sagt, dass die staatliche Obrigkeit die Aufgabe übertragen bekommen hat, „zu seiner [Gottes] eigenen Ehre und zum öffentlichen Wohl“ da zu sein, „um diejenigen, die Gutes tun, zu schützen und zu ermutigen und um die Übeltäter zu bestrafen“ (24,1). Man beachte auch die Aussage in Abschnitt 2, in dem die Pflicht, „Gerechtigkeit und Frieden … aufrechtzuerhalten“, hinzugefügt wird. Was lehrt die Bibel über die konkrete Funktion und Aufgabe von staatlichen Herrschern? Folgende Schriftstellen widmen sich diesem Thema: 1. Mose 6,11-13; 9,5-6; Psalm 58,3; 72,14; 82,1-4; Sprüche 21,15; 24,11-12; 29,14.26; 31,5; Hesekiel 7,23; 45,9; Daniel 4,24; Matthäus 22,21; Römer 13,3-4; 1. Timotheus 2,2; 1. Petrus 2,14. Diese Schriftstellen lehren, dass die Aufgabe der staatlichen Regierung darin besteht, die soziale und öffentliche Gerechtigkeit und den Frieden aufrechtzuerhalten, indem sie Gewalt und soziale Ungerechtigkeit unterdrückt und diejenigen lobt (verteidigt und fördert), die tun, was für die Gesellschaft und den Staat gut ist.
Über die staatliche Obrigkeit
Verfasst: 20.01.2014 05:07
von Jörg
C. Die ihr übertragene Macht
Das Bekenntnis sagt im Blick auf die Macht der staatlichen Obrigkeit: „Zu diesem Zweck hat er [Gott] sie mit der Gewalt des Schwertes ausgerüstet“ (24,1). Diese Aussage bestätigt, dass sich der Handlungsbereich der staatlichen Obrigkeit im staatlichen Bereich befindet. Schwerter werden nicht zur Kindererziehung oder zur Gemeindezucht für unbußfertige Christen gebraucht. Sie taugen dazu, gewalttätige Kriminelle und öffentliche Ungerechtigkeit zu unterdrücken. Die Bibel lehrt, dass Gott dieses Amt mit dem Schwert ausgestattet hat (1Mose 9,6; Spr 16,14; 19,12; 20,2; 21,15; 28,17; Apg 25,11; Röm 13,4; 1Petr 2,14). Williamson bemerkt sehr treffend: „In unserem eigenen Land gibt es heute zunehmend einen Trend dahin, die Todesstrafe abschaffen zu wollen. Auch viele liberale protestantische Vereinigungen befürworten diesen Wandel mit der Begründung, dass die Todesstrafe keinen Nutzen für die Gesellschaft habe, dass sie den Kriminellen nicht verändere und darin die menschenfreundlichen Lehren des Neuen Testaments nicht erkennbar würden. Mit anderen Worten: Man setzt sich heute aus unterschiedlichen Gründen weithin dafür ein, dass der staatlichen Regierung die Macht des Schwertes zur Bestrafung des Bösen vorenthalten wird. Eine solche Sicht der staatlichen Autorität ist zumindest höchst unbiblisch. Wir glauben nicht, dass der Nachweis erbracht werden kann, dass die Todesstrafe keinen Nutzen für die Gesellschaft hat. Wir sind der Meinung, dass gerade dies der Fall ist, selbst wenn kein anderer Grund zu finden wäre als der, dass die Bibel sagt: Die treue Ausübung der Gerechtigkeit ist ein Schrecken für böse Werke und eine Ermutigung zu guten Werken. Gegner der Todesstrafe lehnen dies ab, aber sie leugnen dies umsonst. Es mag stimmen, dass die Todesstrafe einen Kriminellen nicht verändern kann. Aber wir können uns auch nicht vorstellen, dass statt dessen der nicht vorhandene Schrecken vor dem Bösen den Kriminellen verändert. Doch vor allen Dingen glauben wir nicht, dass die staatliche Gewalt und Autorität die modernistischen Vorstellungen über die ‚menschenfreundlichen‘ Lehren des Neuen Testaments widerspiegeln soll. Gerechtigkeit ist im Neuen Testament nicht ‚menschenfreundlicher‘ als im Alten Testament. Und die staatliche Obrigkeit wurde von Gott nicht verordnet, um das Neue Testament zu lehren, sondern um das Verbrechen zu bestrafen und um diejenigen zu beschützen, die Gutes tun. Wir bezweifeln außerdem, dass der Plan der Liberalen, die sich für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzen, ‚menschenfreundlich‘ ist. Wir glauben, dass viele Verbrechen unserer Tage darauf zurückzuführen sind, dass man sich zu sehr auf unbiblische Weise um die Verbrecher kümmert und zu wenig auf biblische Weise um die Aufrichtigen besorgt ist.“
Über die staatliche Obrigkeit
Verfasst: 22.01.2014 05:42
von Jörg
II. Die Teilhabe eines Christen am Amt der staatlichen Obrigkeit (Abschnitt 2)
Die Hauptaussage dieses Abschnitts besteht eindeutig darin, dass es für einen Christen nicht unrechtmäßig ist, ein obrigkeitliches Amt zu bekleiden und die volle Bandbreite der Amtspflichten auszuüben, die Kriegsführung eingeschlossen. Die Bibel begründet diese Aussage vielfach: In Lukas 3,14 wird Soldaten, die unter der Verkündigung Johannes des Täufers Buße taten und die ein christliches Leben führen wollten, nicht gesagt, dass sie ihren Militärdienst quittieren sollen, auch wenn ihre Hauptaufgabe als Soldaten darin besteht, Krieg zu führen. In Römer 13 wird Autoritätsstellung der Obrigkeit unterschiedlich beschrieben, als „Anordnung Gottes“ (Vers 2), „Gottes Dienerin“ (Vers 4) und als „Gottes Beamte“ (Vers 6 ELB). Diese erhabenen Beschreibungen gehen klar davon aus, dass das obrigkeitliche Amt etwas Rechtschaffenes ist. Außerdem bringen sie diese Rechtschaffenheit in direkten Zusammenhang mit der Macht des Schwertes. Der Gebrauch des Schwertes in Römer 13,4 bezieht sich direkt auf das militärische Vorgehen bei der Niederwerfung eines Aufstandes. Man achte hierbei insbesondere auf die Worte, die in Vers 2 gebraucht werden. Es geht also um eine Form von Krieg. Auch wenn die Todesstrafe bei Kapitalverbrechen hier mit eingeschlossen ist, ist dies doch nicht der ursprüngliche Verwendungszusammenhang des Schwertes, um den es hier eigentlich geht.
Über die staatliche Obrigkeit
Verfasst: 24.01.2014 05:17
von Jörg
Auch das Vorbild Nehemias, Daniels und seiner drei Freunde und all der gerechten Richter in Israel unterstützen diese Aussage des Bekenntnisses. Schließlich wird in den häufigen Aussagen im Sprüchebuch die Rechtschaffenheit des obrigkeitlichen Amtes für Christen vorausgesetzt (Spr 14,35; 16,10.12; 20,26.28; 25,2; 28,15-16; 29,4.14; 31,4-5). Christliche Pazifisten jeglicher Couleur fragen: „Wie kann das sein?“ Was ist mit dem sechsten Gebot und der Lehre Jesu in Matthäus 5,38-48? Die biblische Antwort auf solche Entgegnungen besteht in einer äußerst wichtigen biblischen Unterscheidung. Die Bibel unterscheidet zwischen der persönlichen Berufung und den individuellen Pflichten auf der einen und der öffentlichen Berufung und den Pflichten der Obrigkeiten auf der anderen Seite. Während es zur persönlichen Pflicht des Einzelnen gehört, sich´nicht eigenmächtig zu rächen, ist es die strenge und öffentliche Pflicht der Obrigkeiten, Gottes Rache and Übeltätern zu vollstrecken. Man beachte, wie sich diese Unterscheidung aus einem Vergleich von Römer 12,17-21 (insb. Vers 19) mit Römer 13,3-4 ergibt. Für eine Privatperson ist es verkehrt, Rache zu üben. Für die staatliche Obrigkeit ist es rechtens. Matthäus 5,37-48 bezieht sich auf die Pflicht von Privatpersonen, nicht auf öffentliche Amtsträger. Nur mit dieser Unterscheidung vor Augen wird das mosaische Gesetz, insbesondere das sechste Gebot, von einem sonst unlösbaren Problem befreit. Wenn es falsch ist zu töten, wie kann dann Jahwe durch seinen Diener Mose in dem Kapitel das unmittelbar auf das folgt, in dem die Zehn Gebote stehen, die Richter anweisen, bestimmte Kriminelle ums Leben zu bringen, d. h. sie zu töten? Nur durch die rechtgläubige Unterscheidung zwischen einem öffentlichen und einem privaten Bereich lässt sich dies erklären.
Über die staatliche Obrigkeit
Verfasst: 26.01.2014 06:24
von Jörg
Daraus ergeben sich zwei wichtige Lektionen. Die erste ist ethischer Natur, die zweite ist historisch bedingt:
1. Die eigene Pflicht vor Gott ist stark vom eigenen Beruf oder der persönlichen Berufung abhängig. Es mag falsch sein, und in manchen Fällen ist es falsch, wenn man etwas tut, was anderen zu tun geboten ist. Weshalb? Sie sind zu etwas anderem berufen. Beispielsweise ist es für mich auf jeden Fall richtig, mein Kind unter bestimmten Umständen körperlich zu züchtigen. Aber es wäre nicht richtig, wenn ein anderer mein Kind ohne meine Zustimmung körperlich züchtigt. Weshalb? Die andere Person hat keine göttliche Berufung, Vater oder Mutter meines Kindes zu sein. Dazu bin ich berufen. Dieses Verständnis des Berufs und der damit verbundenen Berufung ist ein entscheidender Teil der biblischen Ethik, die durch die Reformation wiederentdeckt und neu betont wurde.
2. Unsere baptistischen Glaubensväter waren keine Anabaptisten. Die Anabaptisten hatten gelehrt, dass Christen das Amt der staatlichen Obrigkeit nicht bekleiden könnten, ohne dabei zu sündigen. Sie lehrten, dass dieses Amt „vom Teufel“ komme. Unsere baptistischen Glaubensväter lehnten eine derartige Sichtweise und den damit verbundenen Pazifismus rundweg ab. Sie distanzierten sich davon öffentlich in ihrem Glaubensbekenntnis. An dieser Stelle ist es angebracht, darauf hinzuweisen, dass die Hauptströmung der Baptisten in Amerika Nachfolger derjenigen Puritaner sind, die zu baptistischen Glaubensauffassungen kamen, und nicht der Anabaptisten. Die meisten Baptisten unserer Tage haben, historisch betrachtet, calvinistische und puritanische und nicht anabaptistische und arminianische Wurzeln.
Über die staatliche Obrigkeit
Verfasst: 28.01.2014 05:08
von Jörg
III. Die Unterordnung des Gläubigen unter das Amt der staatlichen Obrigkeit (Abschnitt 3)
Auch wenn dieser Abschnitt nahezu wörtlich aus dem Ersten Londoner Baptistenbekenntnis von 1644 übernommen wurde (Abschnitt 48), ist seine Lehre eng mit den vorangehenden Abschnitten verbunden. Man beachte nur die einleitenden Worte. Das Bekenntnis bekräftigt, dass aus der Tatsache, dass die staatlichen Obrigkeiten von Gott eingesetzt sind und von Gott damit betraut sind, Gerechtigkeit und Frieden zu erhalten, zwei klare Pflichten abzuleiten sind:
A.Die Pflicht des Gehorsams gegenüber der staatlichen Obrigkeit
Neben Römer 13,1-7 lehren folgende Stellen eindeutig, dass die Staatsbürger die Pflicht haben, sich den staatlichen Autoritäten unterzuordnen, sie zu ehren und ihnen dementsprechend Gehorsam zu leisten: Sprüche 16,14-15; 19,12; 20,2; 24,21-22; 25,15; 28,2; Titus 3,1; 1. Petrus 2,13-14. Diese Verpflichtung zur Unterordnung gilt natürlich nicht uneingeschränkt. Im Bekenntnis wird eine klare Einschränkung genannt: „Wir sollen ihnen in allen rechtmäßigen Dingen, die sie befehlen, im Herrn untertänig sein“ (Kapitel 24,3; vgl. Dan 1,8; 3,4-6.16-18; 6,6-11.23; Mt 22,21; Apg 4,19.20; 5,29). Gehorsam gegenüber den Herrschern ist nur „in allen rechtmäßigen Dingen“ angebracht. Es stellt sich die große Frage: „Wo ist festgelegt, was rechtmäßig ist?“ Die Antwort muss lauten: nur im Wort Gottes, nicht in unseren Meinungen, nicht in unseren Empfindungen, nicht in unseren Traditionen und nicht in unserem Eigennutzen. Das geschriebene Wort Gottes ist die einzige Autorität, die festlegt, was rechtmäßig ist. Man beachte, dass es in der Bibel kein Beispiel für einen Christen gibt, der eine aufsässige, rebellische Haltung gegenüber einer staatlichen Autorität einnimmt. Petrus reagiert in Apostelgeschichte 4,19 im Vergleich mit bestimmten christlichen Vereinigungen in unseren Tagen und ihren aggressiven Äußerungen vergleichsweise zurückhaltend. Apostelgeschichte 23,1-5 ist ein sehr lehrreiches Beispiel für solch ein aggressives Verhalten. Dort entschuldigt sich Paulus sogleich für seine voreilige Reaktion, obschon er durch einen Justizirrtum dazu provoziert worden war! Aggressives Verhalten und bewusst unnötig provokatives Benehmen sind niemals angebracht, selbst dann nicht, wenn Christen einmal den Gehorsam verweigern müssen.
Über die staatliche Obrigkeit
Verfasst: 30.01.2014 05:07
von Jörg
B. Die Pflicht des Gebets für die staatliche Obrigkeit
Der Schlüsseltext ist hier 1. Timotheus 2,1-4. Das klare Ziel in unserem Gebet für die staatlichen Autoritäten besteht darin, dass wir zur Vermehrung des Evangeliums ein ruhiges Leben führen mögen. Daher besteht der Charakter dieser Gebete darin, dass sie „Flehen, Gebete, Fürbitten, Danksagungen“ an Gott sind „für Könige und alle, die in Hoheit sind“ (1Tim 2,1-2). Wir sollen für das Wohlergehen aller Menschen beten und besonders für das Wohlergehen unserer Herrscher, damit sie erstens errettet werden mögen, und zweitens, dass ihre Herrschaft Gelingen und Bestand habe, auf dass sie uns vor denen schützen können, die unseren Frieden stören wollen. Dies bedeutet natürlich nicht, dass Verwünschungsgebete niemals angebracht sind. Es bedeutet allerdings, dass unsere Grundhaltung gegenüber unseren Herrschern, wie sie in unseren Gebeten zum Ausdruck kommt, grundsätzlich von Unterstützung geprägt sein soll. Zwei ergänzende Studien
A. Die Frage der Revolution im Blick auf Römer 13
Römer 13,1-7 ist der biblische locus classicus zur Frage des Staates. Aus diesem Grund und weil hier die wichtige, aber problematische Frage der gewalttätigen Revolution angesprochen wird, ist es angebracht, an dieser Stelle einen kurzen Überblick darüber zu geben, was dieser Text beinhaltet. Der Hintergrund für Römer 13,1-7 und der Grund dafür, dass Paulus die Frage nach der Unterordnung unter die römischen Autoritäten aufgreift, besteht in den gewaltsamen, antirömischen Erhebungen jüdischer Freiheitskämpfer des ersten Jahrhunderts nach Christus. Diese gewalttätigen und revolutionären Leute stecken hinter vielen Begebenheiten des Neuen Testaments. Rund zehn Jahre nach der Niederschrift des Römerbriefes sollten sie für die Revolution verantwortlich sein, die Jerusalem und dem Judaismus den Untergang bereitete. Die jüdische Gemeinde in Rom war sehr groß und stellte mit ihren rund 50.000 Mitgliedern etwa ein Zehntel der Stadtbevölkerung. Nicht wenige dieser Juden waren Christen geworden (vgl. Röm 14). Dies brachte die jüdischen Revolutionsvorhaben in das unmittelbare Umfeld der Gemeinde. Die Grundaussage dieses Abschnitts besagt, dass die römische Staatsgewalt von Gott errichtet wurde.
Über die staatliche Obrigkeit
Verfasst: 01.02.2014 05:47
von Jörg
In der Tat, so sagt der Apostel Paulus, gibt es keine Staatsgewalt, die nicht von Gott verordnet wurde. Eine derartige Aussage ist für den modernen Leser umso verblüffender, als die römischen Herrscher ursprünglich durch Eroberung an die Macht gekommen waren, die Regierungsform eine Diktatur darstellte und das Wesen der römischen Staatsgewalt von Korruption und bald auch von Verfolgung gekennzeichnet war. Dies galt bereits für die drei letzten Kaiser, den eingeschlossen, der zu der Zeit, als Paulus diesen Brief schrieb, an der Macht war: Caligula, Claudius und Nero! Das entscheidende Gebot, das sich in diesem Abschnitt befindet, wird oft falsch verstanden. Paulus will den römischen Christen nicht sagen, dass sie ihren Führern gehorchen sollen. Er würde nicht wollen, dass sie derartigen Führern stets Gehorsam leisten. Obwohl im Neuen Testament drei sehr passende Wörter für den Gehorsam gebraucht werden, verwendet Paulus hier keines davon. Tatsächlich sagt er den römischen Christen hier, dass sie sich „unterordnen“ sollen, dass sie sich selbst der Autorität der römischen Herrscher unterwerfen sollen, ihren Platz unter ihnen als den von Gott gegebenen Herrschern einnehmen sollen. Was er damit meint, wird durch die Worte noch präziser definiert, die er in Vers 2 gebraucht, um das Gegenteil von Unterordnung zu beschreiben. Beide Worte („widersetzen“ und „widerstehen“) beschrieben ursprünglich und streng genommen den Einsatz von Waffengewalt gegen einen militärischen Feind. Paulus will hier also sagen, dass Christen niemals mit Waffengewalt gegen ihre Staatsgewalt vorgehen sollen.
Über die staatliche Obrigkeit
Verfasst: 03.02.2014 05:03
von Jörg
Konkret sollten sich die römischen Christen nicht von der jüdischen Widerstandsbewegung vereinnahmen lassen. Sie sollten sich ihr Anliegen nicht zueigen machen oder am jüdischen Aufstand teilnehmen. Sie sollten sich der römischen Herrschaft unterordnen. Sie sollten nicht das Schwert gegen sie erheben und als Mörder enden (1Petr 4,15). Eine solche Haltung gebührt allen bestehenden Autoritäten wegen oder auf Grund der Aussagen von Vers 3 und 4. Man beachte, dass Paulus hier sagt, dass die staatlichen Gewalten ein Schrecken für das Böse „sind“, und nicht, dass sie es „sein sollen“. Die staatlichen Mächte sind dies auf Grund der für sie vorgesehenen Anordnung und Absicht, weshalb sie auch geachtet werden sollen. Eine Auslegung, die das „sind“ auf ein „sein sollen“ reduziert, zerstört Paulus’ Argumentationsgang. Die Aussagen von Vers 3 und 4 sollen zu der Pflicht ermutigen, die in Vers 1 und 2 gefordert wird, aber sie sollen nicht zu dem Schluss ermutigen, dass, wenn man das eine tut, das andere auch eintreten wird. Wenn wir zu unseren Kindern sagen würden: „Wenn du mir gehorchst, dann werde ich dir eine Kugel Eis kaufen.“, dann würden wir sie in keiner Weise ermutigen! Ebenso wäre es keine Ermutigung für die römischen Christen, wenn man ihnen sagen würde: „Ordnet euch den euch übergeordneten staatlichen Mächten unter, denn sie sollen ein Schrecken für die Übeltäter sein und ein Lob für die, die Gutes tun.“ Dies ist offenkundig überhaupt keine Ermutigung dazu, sich unterzuordnen. Wenn wir uns so gegenüber der Staatsgewalt verhalten sollen, dann darf es keinen „Steuerentzug“ und keine „innere Revolution“ ihnen gegenüber geben. Die Weigerung, Steuern zu bezahlen, ist der Anfang von Revolution. Man beachte abschließend drei Dinge: In der Bibel gibt es kein Beispiel für eine rechtmäßige Revolution gegen eine etablierte Staatsgewalt. Die klaren Pflichten, die von Christen hinsichtlich der Staatsgewalt gefordert werden, sind schon von ihrem Wesen her einer solchen Haltung völlig entgegengesetzt. Die klassische Schriftstelle lehnt systematisch revolutionäre Einstellungen und Praktiken ab.
Über die staatliche Obrigkeit
Verfasst: 05.02.2014 05:10
von Jörg
B. Die Frage nach dem fehlenden Abschnitt
Auch eine nur sehr oberflächliche Durchsicht des parallelen Kapitels im Westminster Glaubensbekenntnis (dort Kapitel 23) zeigt sofort, dass das Westminster Bekenntnis vier Abschnitte enthält, während das baptistische Glaubensbekenntnis von 1689 nur drei enthält. Eine etwas eingehendere Betrachtung wird zeigen, dass die Abschnitte 1 und 2 in beiden Bekenntnissen nahezu identisch sind. Abschnitt 3 des baptistischen Bekenntnisses entspricht, auch wenn er beträchtlich von ihm abweicht, dennoch im Großen und Ganzen Abschnitt 4 des Westminster Bekenntnisses, da beide dieselbe Frage behandeln, nämlich die Unterordnung des Christen unter die staatliche Obrigkeit.
WESTMINSTER BEKENNTNIS(W) KAPITEL 23
BAPTISTISCHES GLAUBENSBEKENNTNIS(B) VON 1689 KAPITEL 24
W=B
1 = 1
2 = 2
3 = ?
4 = 3
Wenn man Abschnitt 3 in vielen modernen amerikanischen Ausgaben des Westminster Bekenntnisses liest, scheint es wenig Grund dafür zu geben, dass er aus dem baptistischen Glaubensbekenntnis von 1689 ausgelassen wurde. Dieser Abschnitt stand jedoch nicht so im Westminster Bekenntnis, als es von den baptistischen Glaubensvätern überarbeitet wurde. Es handelt sich dabei nicht um die Originallesart des Westminster Bekenntnisses. Dieser Abschnitt entstand erst im Jahre 1788 in Amerika, als die amerikanischen Presbyterianer das Westminster Bekenntnis revidierten. Die amerikanische Lesart lautet wie folgt: „Die weltliche Obrigkeit darf sich die Verwaltung des Wortes und der Sakramente oder die Gewalt der Schlüssel des Himmelreichs nicht aneignen oder sich überhaupt irgendwie in Fragen des Glaubens einmischen. Doch als fürsorglicher Vater ist es die Pflicht der weltlichen Obrigkeit, die Kirche unseres gemeinsamen Herrn zu beschützen, ohne irgendeiner christlichen Denomination vor den anderen den Vorzug zu geben, also so, dass sich alle kirchlichen Personen der völligen, unabhängigen und nicht hinterfragbaren Freiheit erfreuen, jeden beliebigen Teil ihrer heiligen Aufgaben zu verweigern, ohne Gewalt oder Gefahr fürchten zu müssen. Und da Jesus eine reguläre Leitung und Kirchenzucht in seiner Kirche eingesetzt hat, darf sich kein Gesetz irgendeiner staatlichen Körperschaft, wenn sich freiwillige Mitglieder einer christlichen Denomination nach ihrem eigenen Bekenntnis und Glauben verwalten, darin einmischen oder diese gar behindern. Es ist die Pflicht der weltlichen Obrigkeit, die Person und den guten Namen aller Angehörigen seines Volkes in so wirksamer Weise zu beschützen, dass keine Person geduldet wird, die mit dem Schein von Religion oder Unglauben andere Personen — gleich welche auch immer — unwürdig behandelt, Gewalt antut, missbraucht oder Ungerechtigkeit zufügt. Es ist die Pflicht der weltlichen Obrigkeit sicherzustellen, dass alle religiösen und kirchlichen Versammlungen ohne Belästigungen und Störungen abgehalten werden können.“ (WBK [1788] 23,3) G. Williamson kommentiert die ursprüngliche Lesart in seiner Auslegung zum Westminster Bekenntnis mit den Worten „eine akute Schwierigkeit“ und ein „völliger Widerspruch“. Es folgt die Originallesart des Westminster Bekenntnisses: „Die weltliche Obrigkeit darf sich die Verwaltung des Wortes und der Sakramente oder die Gewalt der Schlüssel des Himmelreichs nicht aneignen. Sie hat jedoch die Autorität, und es ist ihre Pflicht, darauf zu achten, dass in der Kirche Einigkeit und Friede bewahrt werden, dass die Wahrheit Gottes rein und ganz erhalten bleibt, dass alle Gotteslästerungen und Häresien unterdrückt und aller Missbrauch in Gottesdienst und Kirchenzucht verhindert oder reformiert und alle göttlichen Ordnungen recht geregelt, verwaltet und beobachtet werden. Und um dies besser ausrichten zu können, hat sie die Macht, Synoden einzuberufen, bei ihnen anwesend zu sein und dafür zu sorgen, dass alles, was auf ihnen verhandelt wird, nach Gottes Sinn geschieht.“ (WBK [1646] 23,3)6