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Über die staatliche Obrigkeit

Verfasst: 07.02.2014 05:13
von Jörg
Weshalb haben die Baptisten diesen Abschnitt weggelassen? Worum geht es hier? Es geht hier um die religiöse Freiheit oder um das, was man oft als „persönliche Glaubensfreiheit“ bezeichnet. Dies deutet bereits die Auslassung in Abschnitt 2 des baptistischen Glaubensbekenntnisses von 1689 an, wo im Westminster Bekenntnis ursprünglich auch noch die „Frömmigkeit“ (WBK 23,2) genannt wurde. Die Baptisten waren die ersten reformierten Christen, die sich für die Religionsfreiheit einsetzten. Auch nahezu alle anderen reformierten Konfessionen in den Vereinigten Staaten sind im Lauf der Zeit dazu übergegangen, für die Religionsfreiheit einzutreten, aber sie mussten das Westminster Bekenntnis und das Niederländische Bekenntnis (Confessio Belgica, 1561) abändern, um dies tun zu können. Die Baptisten mussten ihre Ansicht nicht ändern, um diesen wichtigen Punkt zu verteidigen. Sie hatten diesen immer schon hochgehalten. Zur Verteidigung der Religionsfreiheit oder der persönlichen Glaubensfreiheit ließen sich viele Argumente vorbringen. Es sollen hier nur zwei erwähnt werden: Die Aufgabe oder Funktion des Staates besteht nicht darin, religiösen Glauben und Gottesdienst vorzuschreiben. Dies befindet sich außerhalb des Bereichs der Staatsgewalt. Die breite biblische Grundlage wurde bereits vorgestellt, womit die Behauptung untermauert wird, dass die Aufgabe des Staates darin besteht, die öffentliche Gerechtigkeit und den Frieden zu bewahren und die Menschen vor Gewalt gegen den eigenen Leib und Besitz zu schützen. Die entscheidende Sache, die hier angefügt werden muss, besteht darin, dass sich die Menschen in ihren religiösen Auffassungen stark voneinander unterscheiden können und unterscheiden, ohne dabei den öffentlichen Frieden anderer zu stören oder deren Leib und Besitz Gewalt zuzufügen. Zudem ist das Mittel, das der Staatsgewalt anvertraut ist, um damit den ihr eigens zugedachten Auftrag auszuführen, wie wir weiter oben bemerkt hatten, das Schwert. Es ist eine Tatsache, dass Schwerter kein gutes Mittel sind (in Wahrheit sind es sogar sehr schlechte Mittel), um damit das Gewissen von Menschen zu prägen oder zu beherrschen.

Über die staatliche Obrigkeit

Verfasst: 09.02.2014 06:37
von Jörg
Nehemia 9,37 redet von der Tatsache, dass die Staatsgewalt die Leiber der Menschen beherrscht. Damit scheint sehr klar angedeutet zu sein, dass die Staatsgewalt nicht dazu gedacht ist, die Seelen oder Gewissen von Menschen zu beherrschen. Wenn außerdem ein Staat den religiösen Glauben oder Gottesdienst vorschreiben will, bedeutet dies notwendigerweise, dass entweder der Staat die Kirche beherrscht oder dass die Kirche den Staat beherrscht. Das erste System ist unter dem Namen Erastianismus bekannt. Das zweite ist der Papismus. Auch wenn in der reformierten Tradition die eigenen Anschauungen nicht immer widerspruchsfrei zur Geltung kommen, so hat man doch stets, angefangen bei Calvin selbst, diese beiden Systeme verworfen und gelehrt, dass die Kirche und der Staat zwei unterschiedliche Sphären der Autorität besitzen, die ihnen direkt von Gott übertragen und nicht durch den jeweils anderen vermittelt worden sind. Dieses System ist eindeutig das biblische, da Gott unterschiedliche Herrschaften in Gemeinde und Staat und für beide unterschiedliche Aufgaben bestimmt hat (Mt 22,21). Es geht hier also um die Tatsache, dass, wenn der Staat den religiösen Glauben und Gottesdienst vorschreiben soll, diese biblische Trennung verletzt werden muss. Das beste Beispiel dafür, wie die religiöse Freiheit durch ein derartiges System verletzt wird, ist die Originallesart des Westminster Bekenntnisses von 1646, wie sie oben zitiert wurde. Wie könnte der Staat die Dinge tun, die er demnach tun soll, ohne ernsthaft die Eigenständigkeit der Gemeinde unter Gott zu beschneiden und ohne die Gemeinde zum Sklaven des Menschen zu machen? Wie die Nachfahren der Verfasser des Westminster Bekenntnisses zu ihrem eigenen Leid feststellen mussten, zeigt sich, dass der Staat diese Dinge nicht tun kann, ohne dabei die Freiheit der Gemeinde zu gefährden.

Über die staatliche Obrigkeit

Verfasst: 11.02.2014 04:49
von Jörg
Ein ernstzunehmender Einwand gegen die Trennung von Staat und Kirche ist in der Tatsache begründet, dass die Staatsgewalt dem Worte Gottes gemäß herrschen soll. Wenn sie so herrschen soll, wie kann sie dann Religionsfreiheit zusichern? Beispielsweise verbietet das zweite Gebot den Götzendienst. Gehört es dann nicht zur Pflicht der Staatsgewalt, den Götzendienst zu verbieten? Hier muss eine wichtige Unterscheidung getroffen werden. Es ist sicher richtig, dass die Staatsgewalt dem Wort Gottes unterworfen ist, aber das bedeutet nicht, dass es die Pflicht der Staatsgewalt ist, jeden Teil von Gottes Wort mit ihrer eigenen Macht durchzusetzen. Verschiedene Veranschaulichungen machen dies deutlich: In Epheser 6,4 heißt es: „Und ihr Väter, reizt eure Kinder nicht zum Zorn, sondern zieht sie auf in der Zucht und Ermahnung des Herrn!“ Die staatliche Obrigkeit sollte es sich nicht zur Aufgabe machen, Kinder zu erziehen. Nicht, weil sie nicht unter der Autorität des Wortes Gottes stünden, sondern weil die Obrigkeit kein Vater ist. Die Ermahnungen an Pastoren in 1. Petrus 5,2 sollen aus demselben Grund nicht durch die staatliche Obrigkeit erfüllt werden. Die staatliche Obrigkeit ist kein Pastor. John Murray sagt auf treffliche Weise: „Da die staatliche Obrigkeit von Gott mit dieser Autorität versehen wurde und durch die göttliche Anordnung dazu verpflichtet ist, diese Funktion auszuüben, ist sie Gott gegenüber Rechenschaft schuldig, dem einen lebendigen und wahren Gott, der allein sie eingesetzt hat. Die Obrigkeit unterliegt daher der Pflicht, das ihr übertragene Amt im Einklang mit dem geoffenbarten Willen Gottes auszuführen. Die Bibel ist die oberste und unfehlbare Offenbarung von Gottes Willen, und sie ist daher der oberste und unfehlbare Maßstab in allen Lebensbereichen. Die staatliche Obrigkeit ist dazu verpflichtet, sie als den unfehlbaren Maßstab zur Ausübung der staatlichen Herrschaft anzuerkennen.

Über die staatliche Obrigkeit

Verfasst: 13.02.2014 05:06
von Jörg
Allerdings ist zu beachten, dass die staatliche Obrigkeit nur innerhalb des eigenen eingeschränkten Autoritätsbereiches in ihrer Eigenschaft als staatliche Obrigkeit Gottes Offenbarung, wie sie sich in der Heiligen Schrift vorfindet, anwenden soll. Nur in dem Maß, wie die Offenbarung der Heiligen Schrift etwas über die Funktionen, die durch den Staat wahrgenommen werden, und über die Ausübung des Amtes der staatlichen Obrigkeit, sagt, ist sie in der Ausübung dieser Funktionen daran gebunden, die Forderungen der Heiligen Schrift umzusetzen. Sollte die staatliche Obrigkeit den Versuch unternehmen, in ihrer Eigenschaft als Obrigkeit Forderungen der Heiligen Schrift durchzusetzen, die ihr in anderen Eigenschaften auferlegt sind, oder Forderungen der Heiligen Schrift an andere Institutionen darstellen, würde sie damit sofort daran schuldig werden, die eigenen Privilegien zu missbrauchen und den Forderungen der Heiligen Schrift zuwiderzuhandeln. Der Bereich der Gemeinde unterscheidet sich von dem der staatlichen Obrigkeit. Ihr Wirkungsbereich wurde im ersten Teil dieses Aufsatzes definiert. Nun ist die Tatsache zu würdigen, dass ihr Bereich dem des Staates ebenbürtig beigeordnet ist. Die Gemeinde ist dem Staat nicht untergeordnet, noch ist der Staat der Gemeinde untergeordnet. Sie sind beide Gott und Christus in seinem vermittelnden Herrscheramt als dem Haupt über alle Dinge und dem Haupt der Gemeinde als seinem Leib unterworfen. Sowohl die Gemeinde als auch der Staat sind dazu verpflichtet, diese Unterordnung und die entsprechende Beiordnung ihrer jeweiligen Wirkungsbereiche im Rahmen der göttlichen Institution anzuerkennen. Beide müssen ihre Eigenständigkeit im Blick auf den anderen wahren und verteidigen und ihre Freiheit vor der Einmischung des anderen Teils schützen."

Über die staatliche Obrigkeit

Verfasst: 15.02.2014 06:38
von Jörg
Weshalb soll nun die staatliche Obrigkeit nicht die „erste Tafel des Gesetzes“ einfordern? Weil sie nicht dem Wort Gottes unterworfen ist? Nein! Weil es nicht ihre Aufgabe ist! Natürlich gibt es Grenzen für die Religionsfreiheit. Wenn eine Religion das öffentliche Recht oder den öffentlichen Frieden stört oder anderen Gewalt androht, dann muss sie unterbunden werden. Die Verehrung des Moloch, die Weigerung der Zeugen Jehovas, an ihren Kindern Bluttransfusionen durchführen zu lassen, und das vermeintliche Recht auf Abtreibung sind verschiedene Beispiele für „Rechte“, die manche aus religiösen Gründen zu haben meinen, die aber nicht zugestanden werden sollten. Man könnte argumentieren, dass Römer 13,3-4 von staatlichen Herrschern fordert, dass sie das Böse bestrafen, und, da das Böse durch Gottes Gesetz definiert wird, dass auch die Verletzungen der „ersten Tafel des Gesetzes“ durch die Staatsgewalt bestraft werden sollten. Über das bereits Gesagte hinaus sind hier drei Bemerkungen angebracht: 1. Man muss von einer gewissen Einschränkung des Ausdrucks „böse“ in Römer 13,3-4 ausgehen, da der weltliche Herrscher offensichtlich nicht private Bosheiten oder die Bosheit des Herzens bestrafen soll. 2. Wenn Paulus in Römer 13 damit fortfährt, über das Gesetz zu sprechen, spricht er interessanterweise nur von der „zweiten Tafel“ des Gesetzes. 3. Der historische Zusammenhang von Römer 13 führt die Vorstellung ad absurdum, dass weltliche Herrscher religiöse Übeltäter bestrafen sollten. Paulus spricht in Römer 13 in keiner idealistischen Weise, sondern auf dem Hintergrund des tatsächlichen Verhaltens der römischen Regierung, wie sie zu seinen Lebzeiten an der Macht war. Zweifelsohne boten die römischen Kaiser keinen Anlass dazu, sich bei religiösem Fehlverhalten fürchten zu müssen (Röm 13,1.3-4).

Über Ehe

Verfasst: 17.02.2014 04:57
von Jörg
25.Über Ehe

1. Eine Ehe besteht zwischen einem Mann und einer Frau. Weder ist es irgendeinem
Mann gestattet, gleichzeitig mehr als eine Frau, noch irgendeiner Frau,
gleichzeitig mehr als einen Mann zu haben.1
1. 1Mose 2,24 verglichen mit Mt 19,5-6; 1Tim 3,2; Tit 1,6.

2. Die Ehe ist zur gegenseitigen Hilfe von Mann und Frau bestimmt,1 zur Vermehrung der Menschheit durch legitime Nachkommen2 und zur Vermeidung von Unreinheit.3
1. 1Mose 2,18; Spr 2,17; Mal 2,14.
2. 1Mose 1,28; Ps 127,3-5; 128,3-4.
3. 1Kor 7,2.9.

3. Allen Menschen, die in der Lage sind, zurechnungsfähig ihre Einwilligung zu geben, ist es erlaubt zu heiraten.1 Doch ist es die Pflicht der Christen, die Ehe im Herrn zu schließen. Daher sollen diejenigen, die sich zur wahren Religion bekennen, nicht mit Ungläubigen oder Götzendienern die Ehe eingehen, noch sollen Gottesfürchtige unter fremdartigem Joch gehen, indem sie solche heiraten, die ein gottloses Leben führen oder an verdammenswerten Irrlehren festhalten.2
1. 1Kor 7,39; 2Kor 6,14; 1Tim 4,3; Hebr 13,4.
2. 1Kor 7,39; 2Kor 6,14.

4. Eine Ehe darf nicht zwischen den Graden von Blutsverwandtschaft oder Verschwägerung bestehen, die im Wort verboten sind. Auch kann keine solch blutschänderische Ehe durch irgendein menschliches Gesetz oder durch das beiderseitige Einverständnis der Partner jemals rechtmäßig werden, so dass diese Personen wie Mann und Frau zusammenleben dürften.1
1. 3Mose 18,6-18; Am 2,7; Mk 6,18; 1Kor 5,1

Über Ehe

Verfasst: 19.02.2014 05:12
von Jörg
Gliederung des Kapitels
Abschnitt 1-4


1 I. Der Grundsatz der monogamen Ehe

2 II. Die wichtigsten Gründe für die Ehe
A. Die gegenseitige Hilfe von Mann und Frau
B. Die Vermehrung der Menschheit durch legitime Nachkommen
C. Die Vermeidung von Unreinheit

3-4 III. Die erlaubten Partner für die Ehe
A. Die allgemeine Regel: Freiheit
B. Die konkreten Einschränkungen
1. Die christliche Einschränkung
2. Die natürliche Einschränkung

Bevor der Inhalt dieses Kapitels kommentiert wird, soll erst etwas darüber gesagt werden, was es nicht beinhaltet. Dieses Kapitel versäumt es, zwei entscheidende Fragen zur Ehe anzusprechen. Auf Grund des erschreckenden moralischen Niederganges in unserer Gesellschaft ist dieses Versäumnis nicht mehr so harmlos, wie dies in vergangenen Zeiten war. Gemeinden und Pastoren brauchen gerade heute ein klares Verständnis über die Frage der Ehe. Der erste Mangel in der Darstellung ist das Fehlen einer Definition von Ehe. Das ist ein beachtenswertes Versäumnis, doch ist dies nicht ungewöhnlich. In den hitzigen Debatten über Ehescheidung und sexuelle Unmoral unserer Tage vergisst man diese grundlegende Frage auch oft. Wer von einer falschen oder ungenauen Antwort auf diese Frage ausgeht oder diese Frage erst gar nicht stellt, wird nahezu sicher zu einem falschen oder ungenauen Ergebnis kommen oder wirre Vorstellungen über sexuelle Unmoral und Ehescheidung entwickeln. Ehe ist, um einen hilfreichen Ausdruck von Jay Adams zu benutzen, „ein Bund der Kameradschaft“.1 Es geht also um ein öffentlich und formal geschworenes Versprechen, das sich ein Mann und eine Frau gegenseitig geloben, wodurch sie in die eheliche Einheit eintreten, die dazu gedacht ist, dass sie ein mehrdimensionales Leben der Kameradschaft miteinander führen. Diese Definition enthält sowohl einen Hinweis auf die maßgebliche Bestimmung der Ehe als auch auf die Handlung, die bei der Eheschließung vollzogen wird. Die maßgebliche Bestimmung der Ehe besteht darin, dass ein Mann und eine Frau im jeweils anderen Ehepartner einen Gefährten hat (1Mose 2,18.24; Spr 2,17; Mal 2,14). Aus diesen Bibeltexten geht hervor, dass diese intime Gemeinschaft sexuelle, berufliche, verbale und emotionale Seiten hat. Die Handlung, die bei der Eheschließung vollzogen wird, beinhaltet eine Verpflichtung und das Schließen eines Ehebundes (1Mose 2,24; Spr 2,17; Mal 2,14; Hes 16,8). Ein Bund ist mehr als ein Versprechen (Hebr 6,17-18). Es ist ein Versprechen oder eine Verpflichtung, die öffentlich und formal durch das Schwören eines Eides bekräftigt wird (1Mose 21,22-32; 26,28-31; 31,44-54; Hes 17,13-19). Der öffentliche und formale Charakter dieser Bundesschlüsse zeigt sich daran, dass sie in der Bibel häufig durch die Anwesenheit von Zeugen und den Austausch von greifbaren Zeichen oder Symbolen begleitet sind.

Über Ehe

Verfasst: 21.02.2014 05:14
von Jörg
Aus dem Wesen der Ehe ergeben sich mehrere wichtige Konsequenzen. Sexuelle Gemeinschaft konstituiert keine Ehe. Manche achtlose Bibelleser sind durch Texte wie 1. Korinther 6,16 zu dem voreiligen Schluss gekommen, dass dies der Fall sei. Das ist Humbug. Ehe wird durch den Ehebund konstituiert. Dies ist in der Tat so sehr der Fall, dass in der Bibel zwei Menschen rechtlich als verheiratet gelten, selbst wenn sie niemals zusammengelebt haben. Bei jüdischen Ehen wurde der Bund oft einige Zeit vor dem Vollzug der Ehe geschlossen, aber ein solcher Mann und eine solche Frau wurden bereits als verheiratet betrachtet (vgl. 5Mose 22,24; Hos 2,18.21; Mt 1,18-20.24). Aus diesem Grund wurde Unzucht nach der Verlobung (nachdem der Ehebund geschlossen worden war), aber noch vor der sexuellen Gemeinschaft in der Ehe als Ehebruch betrachtet (5Mose 22,22-29). Öffentliche Eheschließungen, in denen ein Gelübde (ein Eid) abgelegt wird, Ringe getauscht werden, Zeugen gegenwärtig sind und Gott angerufen wird, sind keine leeren Traditionen. Diese Feiern stellen den Rahmen für den Ehebund dar. Ein solcher Ehebund darf nicht würdelos durchgeführt, leichtfertig geschlossen oder gleichgültig missachtet werden. Jegliche sexuelle Gemeinschaft außerhalb eines solchen Ehebundes ist Sünde. Sexuelle Gemeinschaft zwischen zwei Leuten, die nicht in ernsthafter Weise ein Ehegelübde voreinander abgelegt haben, ist eine Übertretung des Gesetzes Gottes. Wer über eine derartige Übertretung keine Buße tut, wird unausweichlich dem Zorn Gottes in der Hölle verfallen sein (1Kor 6,9-11; Eph 5,5-7).

Über Ehe

Verfasst: 23.02.2014 07:09
von Jörg
Im baptistischen Glaubensbekenntnis von 1689 fehlt außerdem jegliche Aussage über die Ehescheidung. Dies ist weniger entschuldbar als die vorherige Auslassung, da das Westminster Bekenntnis eine hervorragende Aussage zu diesem Thema enthält. Aus irgendeinem Grund wurden die beiden Abschnitte zu diesem Thema in der Savoy-Erklärung und, ihr folgend, im baptistischen Glaubensbekenntnis von 1689 nicht übernommen. Möglicherweise war diese Auslassung durch die Rücksichtnahme auf Brüder, welche die Aussagen des Westminster Bekenntnisses ablehnten, veranlasst worden. Wie es auch gewesen sein mag — eine Aussage, wie sie im Westminster Bekenntnis getroffen wird, ist in unserer heutigen Situation von entscheidender Bedeutung. Auch wenn das Westminster Bekenntnis zugesteht, dass verdorbene Menschen versuchen werden, Gründe für eine Ehescheidung ausfindig zu machen, so räumt es doch das Recht auf Ehescheidung und Wiederheirat in zwei und nur in diesen zwei Fällen ein: Ehebruch und mutwilliges Verlassen. Die biblische Lehre über Ehescheidung und Wiederheirat lässt sich anhand von drei Themen zusammenfassen: Gottes Einstellung zur Ehescheidung, die wesentliche Natur der Ehescheidung und die angemessenen Gründe für Ehescheidung. Gottes Einstellung zur Ehescheidung lässt sich in zwei knappen Aussagen zusammenfassen. Als eine Negation der Ehe, die Gott in der Schöpfung als einen Segen verordnet hat, hasst Gott die Ehescheidung, weil sie immer die Folge von Sünde ist (Mal 2,16; Mt 19,6). Als eine Notwendigkeit in einer gefallenen Welt, die unter dem Fluch steht, ist sie von Gott erlaubt, denn es ist nicht in jedem Fall Sünde, sich scheiden zu lassen oder geschieden zu werden. Gott hatte einmal bestimmten Leuten befohlen, sich scheiden zu lassen (Esra 10,1-14). Josef, ein gerechter Mann, zog die Scheidung in Betracht (Mt 1,18-19). Gott selbst schied sich von Israel, nachdem er mit diesem Volk einen Ehebund geschlossen hatte (Jer 3,8; Hes 16,8.59). Das Wesen der Ehescheidung muss im Licht der Identität der Ehe verstanden werden, wie sie oben skizziert wurde. Da die Ehe nicht durch eine sexuelle Beziehung konstituiert wird, wird die Ehescheidung auch nicht durch den Ehebruch vollzogen (Mt 1,18-19). Da die Ehe durch einen formal geschlossenen Ehebund errichtet wird, muss die Ehescheidung durch einen formalen Scheidebrief vollzogen werden (5Mose 24,1-4; Jes 50,1; Jer 3,8). Da der Zweck der Ehe in der Kameradschaft besteht, löst die Ehescheidung diese Kameradschaft auf (5Mose 24,2; Jes 50,1; Jer 3,8). Da nun die Ehescheidung den Ehebund auflöst, ist es einem Gläubigen folglich freigestellt, erneut zu heiraten, vorausgesetzt, dass gerechtfertigte Gründe zu der Scheidung geführt hatten. Diese Schlussfolgerung des gesunden Menschenverstandes bestätigt auch die Implikation von 1. Korinther 7,15: „Wenn aber der Ungläubige sich scheidet, so scheide er sich. Der Bruder oder die Schwester ist in solchen Fällen nicht gebunden.“

Über Ehe

Verfasst: 25.02.2014 04:48
von Jörg
Es besteht ein Kontrast zwischen dieser Aussage und dem Verbot zu heiraten in Vers 10 und 11 des vorausgehenden Textzusammenhanges. Dieser Gegensatz führt zwangsläufig zu dem Ergebnis, dass jemand frei ist, nochmals zu heiraten, wenn er nicht gebunden ist. Dieses Verständnis von der Vorstellung der Gebundenheit wird durch 1. Korinther 7,39 bestätigt, wo die Ungebundenheit mit der Freiheit, erneut zu heiraten, gleichgesetzt wird. 1. Korinther 7,27-28 bekräftigt ausdrücklich, dass, wenn jemand an keine Frau gebunden ist, er nicht sündigt, wenn er heiraten sollte. Das Wort „los werden“ in Vers 27 bezieht sich eindeutig auf die Ehescheidung. Man beachte den Zusammenhang: „Bist du an eine Frau gebunden, so suche nicht los zu werden.“ Auch Matthäus 19,9 bestätigt, dass Ehescheidung und Wiederheirat sündig sind, außer wenn sie auf Grund von sexueller Unmoral geschehen. Wie John Murray in seiner meisterhaften Abhandlung über Ehescheidung sorgfältig nachgewiesen hat, bezieht sich die in diesem Vers genannte Ausnahme sowohl auf die Wiederheirat als auch auf die Ehescheidung selbst. Jesus lehrt hier also, dass die Wiederheirat nach einer Scheidung in bestimmten Fällen keine Sünde ist. Es gibt zwei — und nur zwei — angemessene Gründe für Ehescheidung. Da die Ehe ein Bund der Kameradschaft ist, sind die einzig rechtmäßigen Gründe für die Ehescheidung diejenigen, die genau diesem Wesen zuwiderlaufen. Mutwilliges Verlassen ist die absolute Negation des Kameradschaftsbundes. Daher stellt dies einen rechtmäßigen Grund für eine Ehescheidung dar (1Kor 7,15). Ehebruch ist die vollkommene Verletzung des höchsten Vorrechts und des heiligen Kernbestandes des Ehebundes (1Mose 2,24). Aus diesem Grund stellt auch dies für die verletzte Seite einen rechtmäßigen Grund zur Scheidung dar (Mt 5,31-32; 19,9). Von dem Recht auf Ehescheidung muss nicht Gebrauch gemacht werden. Es kann sehr unklug sein, von einem derartigen Recht Gebrauch zu machen. Doch ist es keine Sünde, wenn die verletzte Seite dieses Recht für sich in Anspruch nimmt.

Über Ehe

Verfasst: 27.02.2014 04:47
von Jörg
Nachdem wir nun zwei Fragen behandelt haben, die nicht in diesem Kapitel enthalten sind, können wir nun damit fortfahren, seinen Inhalt zu entfalten:


I. Der Grundsatz der monogamen Ehe (Abschnitt 1)

1. Mose 2,24, Matthäus 19,5-6, 1. Timotheus 3,2 und Titus 1,6 lehren ganz klar, dass Monogamie die Norm Gottes für die Ehe ist. Darüber hinaus lehren 1. Mose 2,24 und Matthäus 19,5-6 eindeutig, dass dies eine seit der Schöpfung gültige Norm für die Ehe ist. Die Fälle von Polygamie bei einigen alttestamentlichen Heiligen wie bei Abraham, Jakob, David und anderen waren eine klare Verletzung von Gottes Gebot für die Ehe. Auf Grund der geringeren Erkenntnis in der alttestamentlichen Zeit offenbarten solche Fälle von Polygamie nicht in derselben Weise eine Verhärtung des Herzens, wie dies heute der Fall wäre. Wenn man im Licht des Evangeliums solche polygamen Ehen schließen würde, würde dies ein viel gefährlicheres Maß an Herzenshärte erkennen lassen.


II. Die wichtigsten Gründe für die Ehe (Abschnitt 2)

Die drei wichtigsten Gründe für die Ehe, die in Abschnitt 2 genannt werden, machen deutlich, dass das Zeugen von Kindern, auch wenn es ein Grund für die Ehe ist, nicht der einzige Anlass für die Ehe ist. Der römische Katholizismus betrachtet die Fortpflanzung als den einzigen Grund für die Ehe. Dies ist falsch, wie die in Abschnitt 2 angeführten Schriftbelege zeigen. Die Sexualität darf nicht als ein notwendiges Übel betrachtet werden, das nur zum Zwecke der Fortpflanzung gegeben wurde. Dennoch ist die Fortpflanzung ein Grund für die Ehe. Wenn man die Sexualität und die Ehe losgelöst von der Fortpflanzung betrachtet, lässt dies manchmal eine unblische Sicht von Ehe und Kindern erkennen. Die Bibel betrachtet Kinder als einen Segen (1Mose 1,28; Ps 127,3-5; 128,3-4). Sie als einen Fluch zu betrachten, ist auf die schreckliche Selbstsucht unserer modernen Gesellschaft zurückzuführen. Das Bekenntnis lässt ganz klar eine bodenständige Sicht der biblischen Lehre über die Ehe erkennen, wenn es festhält, dass die Ehe „zur Vermeidung von Unreinheit“ bestimmt ist (Kapitel 25,2; vgl. 1Kor 7,2-5.9). Die von Gott verordnete Lösung für Nöte mit sexueller Lust, wie sie bei unverheirateten jungen Männern und Frauen häufig vorkommen, ist keine glorreiche große geistliche Erfahrung, sondern häufig das Eingehen einer christlichen Ehe.

Über Ehe

Verfasst: 01.03.2014 07:37
von Jörg
III. Die erlaubten Partner für die Ehe (Abschnitt 3-4)

A. Die allgemeine Regel: Freiheit
Die Bibel enthält keine weiteren Einschränkungen für eine rechtmäßige Ehe als nur diejenigen, die in diesen beiden Abschnitten genannt werden. Wie das Bekenntnis festhält, ist es, abgesehen von diesen Einschränkungen, „[a]llen Menschen … erlaubt zu heiraten“ (25,3). Ältere Leute dürfen heiraten. Behinderte Menschen dürfen heiraten. Leute aus verschiedenen ethnischen Hintergründen können einander heiraten. Alle möglichen Leute dürfen heiraten. Doch wir dürfen dabei die Frage der Freiheit nicht mit der Frage nach der Ratsamkeit verwechseln. Denn etwas, was nicht sündig ist, mag dennoch unweise sein (1Kor 7,25-40).

B. Die konkreten Einschränkungen
1. Die christliche Einschränkung
Für einen Christen ist es Sünde, wenn er jemand anderen als einen Christen heiratet (1Kor 7,39; 2Kor 6,14). Der Gehorsam gegenüber diesem Gebot macht es erforderlich, dass man Versuchungen meidet, die Anlass dazu geben könnten, es zu brechen. Der Gehorsam gegenüber diesem Gebot erfordert es also, dass christliche Singles die Gemeinschaft mit den unbekehrten Teilen des anderen Geschlechts meiden sollten, was Christen schon häufig dazu verleitet hat, nicht im Herrn zu heiraten (Ps 1,1; Spr 1,10; 2,20; 13,20; 2Kor 6,14-18; 2Tim 2,22). Gehorsam gegenüber diesem Gebot erfordert folglich auch, dass christliche Singles das christliche Bekenntnis des Gegenübers biblisch beurteilen, bevor sie sich mit ihm auf eine romantische Beziehung einlassen.

Über Ehe

Verfasst: 03.03.2014 04:50
von Jörg
2. Die natürliche Einschränkung
Niemand darf in den Graden der Blutsverwandtschaft und Verschwägerung, die durch das Wort Gottes verboten sind, heiraten. Verschwägerung kennzeichnet eine Beziehung, die durch die Ehe entstanden ist, und Blutsverwandtschaft bezeichnet eine Beziehung, die auf biologischer Verwandtschaft beruht. Die Gesetze des Wortes Gottes zu dieser Frage sind in 3. Mose 18,6-18 enthalten. Dort wird gelehrt, dass man innerhalb bestimmter Grade keinen seiner biologischen oder angeheirateten Verwandten heiraten darf. Man darf niemanden, der näher mit einem verwandt ist als ein Cousin ersten Grades, heiraten. Doch verbietet die Bibel die Ehe zu Cousins ersten Grades und entfernteren Verwandten nicht. Der Einwand, dass diese Gebote Teil des mosaischen Gesetzes sind und daher für Christen nicht bindend seien, wird durch folgende Überlegungen entkräftet: Es handelt sich hierbei um keine Zeremonialgesetze, die nur Israel gegeben worden wären. Auch Heiden werden für ihre Übertretung zur Rechenschaft gezogen (3Mose 18,24-30). Außerdem betrachtet auch das Neue Testament sie als immer noch gültig (Mk 6,18; 1Kor 5,1). All dies bedeutet, dass wir nicht einfach davon ausgehen dürfen, dass die mosaischen Gesetze für uns keine Bedeutung mehr hätten. Außerdem zeigt sich hier, dass uns nicht nur die Zehn Gebote etwas angehen. Die Regel, die das Neue Testament in dieser Frage anwendet, lautet: Die alttestamentlichen Gesetze gelten auch für uns, es sei denn, sie sind ausdrücklich oder ihrem Prinzip nach aufgehoben worden. Gewöhnlich werfen die Gebote über die Verschwägerung und Blutsverwandtschaft gewisse Fragen auf. Hatten nicht Adams Kinder ihre Brüder und Schwestern geheiratet? Hat nicht Abraham seine Schwester geheiratet? (1Mose 20,12). Die Antwort auf diese Fragen lautet natürlich: Ja. Diese Schwierigkeit lässt sich dadurch lösen, dass man davon ausgeht, dass die wohlbekannten genetischen Probleme, die im Zusammenhang mit der Übertretung dieser Gebote auftreten, erst nach der Zeit Abrahams in Erscheinung traten und dass diese Gesetze (zumindest teilweise) wegen dieser genetischen Probleme eingerichtet wurden.

Über die Gemeinde

Verfasst: 05.03.2014 05:12
von Jörg
26. Über die Gemeinde

1. Die katholische oder weltweite Gemeinde,1 die (im Blick auf das innere Wirken des Geistes und der Wahrheit der Gnade) unsichtbar genannt werden kann, besteht aus der Gesamtzahl der Erwählten, die in Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft unter Christus, ihrem Haupt, in eins vereinigt sind. Sie ist die Braut, der Leib und die Fülle dessen, der alles in allen erfüllt.2
1. Mt 16,18; 1Kor 12,28; Eph 1,22; 4,11-15; 5,23-25.27.29.32; Kol1,18.24; Hebr 12,23.
2. Eph 1,22; 4,11-15; 5,23-25.27.29.32. Kol 1,18.24; Offb 21,9-14.

2. Alle diejenigen auf der ganzen Welt, die den Glauben des Evangeliums bekennen und im entsprechenden Gehorsam gegenüber Gott durch Christus leben, wobei sie ihr eigenes Bekenntnis nicht durch irgendwelche Irrtümer, die das Fundament umkehren, oder durch unheiligen Umgang zerstören, sind sichtbare Heilige und können so genannt werden.1 Und aus solchen sollen sich die einzelnen Ortsgemeinden zusammensetzen.2
1. 1Kor 1,2; Röm 1,7-8; Apg 11,26; Mt 16,18; 28,15-20; 1Kor 5,1-9.
2. Mt 18,15-20; Apg 2,37-42; 4,4; Röm 1,7; 1Kor 5,1-9.

3. Die reinsten Gemeinden unter dem Himmel sind Vermischung und Irrtum unterworfen,1 und manche sind so entartet, dass sie nicht einmal mehr Gemeinden Christi sind, sondern Synagogen Satans.2 Dennoch hatte Christus immer ein Reich in dieser Welt, und er wird es auch bis zu ihrem Ende haben, das aus denen besteht, die an ihn glauben und seinen Namen bekennen.3
1. 1Kor 1,11; 5,1; 6,6; 11,17-19; 3Joh 9-10; Offb 2-3.
2. Offb 2,5 verglichen mit 1,20; 1Tim 3,14-15; Offb 18,2.
3. Mt 16,18; 24,14; 28,20; Mk 4,30-32; Ps 72,16-18; 102,29; Jes 9,6-7; Offb 12,17; 20,7-9.

4. Der Herr Jesus Christus ist das Haupt der Gemeinde, auf den durch die Einsetzung des Vaters alle Macht zur Berufung, Einsetzung, Ordnung und Leitung der Gemeinde in höchster und souveräner Weise übertragen worden ist.1 Auch der römische Papst kann in keiner Weise ihr Haupt sein, vielmehr ist er der Antichrist, der Mensch der Gesetzlosigkeit und der Sohn des Verderbens, der sich in der Gemeinde gegen Christus auflehnt und sich über alles, was Gott heißt, überhebt; ihn wird der Herr bei der Erscheinung seiner Ankunft vernichten.2
1. Kol 1,18; Eph 1,20-23; 4,11-16; 5,23-32; 1Kor 12,27-28; Joh 17,1-3; Mt 28,18-20; Apg 5,31; Joh 10,14-16.
2. Das Bekenntnis spielt auf 2Thess 2,2-9 an.

Über die Gemeinde

Verfasst: 07.03.2014 05:14
von Jörg
5. In der Ausübung der ihm in dieser Weise anvertrauten Macht, ruft der Herr Jesus mittels des Dienstes seines Wortes durch seinen Geist diejenigen aus der Welt zu sich, die ihm von seinem Vater gegeben worden sind,1 damit sie in uneingeschränktem Gehorsam vor ihm leben, wie er es ihnen in seinem Wort vorgeschrieben hat.2 All denen, die so berufen wurden, hat er geboten, ihm gemeinsam in einzelnen Gemeinschaften oder Ortsgemeinden nachzufolgen, zu ihrer gegenseitigen Erbauung und um den Gottesdienst, den er von ihnen in der Welt fordert, in angemessener Weise öffentlich abzuhalten.3
1. Joh 10,16.23; 12,32; 17,2; Apg 5,31-32.
2. Mt 28,20.
3. Mt 18,15-20; Apg 14,21-23; Tit 1,5; 1Tim 1,3; 3,14-16; 5,17-22.

6. Die Glieder dieser Gemeinden sind auf Grund ihrer Berufung Heilige, die (in ihrem Bekenntnis und durch ihren Lebenswandel) sichtbar ihren Gehorsam gegenüber dieser Berufung Christi offenbar machen und belegen;1 und die bereitwillig darin übereinkommen, gemeinsam Christus seiner Anordnung entsprechend nachzufolgen, indem sie sich selbst nach Gottes Willen dem Herrn und einander völlig hingeben, wobei sie öffentlich bekennen, dass sie sich den Anordnungen des Evangeliums unterordnen.2
1. Mt 28,18-20; Apg 14,22-23; Röm 1,7; 1Kor 1,2 verglichen mit 1,13-17; 1Thess 1,1 verglichen mit 1,2-10; Apg 2,37-42; 4,4; 5,13-14.
2. Apg 2,41-42; 5,13-14; 2Kor 9,13.

7. Jeder einzelnen Gemeinde, die sich auf diese Weise versammelt, hat er — gemäß seinem Willen, der in seinem Wort dargelegt ist — all die Macht und Autorität gegeben, die auf jeden Fall notwendig ist, damit sie die Anordnung bezüglich des Gottesdienstes und der Gemeindezucht ausführen können, was er ihnen in Verbindung mit Geboten und Regeln für den rechten Gebrauch und die rechte Ausübung dieser Macht zu befolgen geboten hat.1
1. Mt 18,17-20; 1Kor 5,4-5.13; 2Kor 2,6-8.

8. Eine Ortsgemeinde, die sich im Sinne Christi versammelt und vollständig eingerichtet ist, besteht aus Amtsträgern und Gliedern. Die von Christus berufenen Amtsträger, die von der (zu diesem Zwecke eigens zusammengerufenen) Gemeinde bestimmt und ausgesondert werden sollen, um die besondere Verwaltung der Anordnungen wahrzunehmen und die Vollmacht, die er ihnen anvertraut, und die Pflicht, zu der er sie beruft, auszuüben, was bis zum Ende der Welt beibehalten werden soll, sind Aufseher oder Älteste und Diakone.1
1. Phil 1,1; 1Tim 3,1-13; Apg 20,17.28; Tit 1,5-7; 1Petr 5,2.