Eine Erklärung zum bapt. Glaubensbekenntnis(1689) für heute.

Basiert auf "Biblische Lehre" - aber damit die Praxis nicht zu kurz kommt, ein Extra-Forum

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Jörg
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Über das Jüngste Gericht

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Gegenüber diesem Einwand können verschiedene Entgegnungen vorgebracht werden:
1. Es stimmt zwar, dass diese Ausdrucksweise in manchen Fällen dafür gebraucht werden mag, um damit eine endende Zeitdauer zu bezeichnen und einfach soviel bedeutet wie „geraume Zeit“ oder etwas dergleichen, doch es steht zweifelsohne genauso fest, dass dies die besten und einzigen Worte waren, die den biblischen Schreibern dafür zur Verfügung standen, wenn sie die Vorstellung einer ewigen Zeitdauer ausdrücken wollten. Alexander Hodge sagt: „Die deutlichsten Ausdrücke, welche die griechische Sprache zur Verfügung stellt, werden im Neuen Testament dazu gebraucht, um damit die nicht endende Zeitdauer der strafenden Qualen für die Verlorenen zu beschreiben. Dieselben Worte ( aion, aionios und aidios) werden dafür verwendet, die ewige Existenz Gottes (1Tim 1,17; Röm 1,20; 16,26), Christi (Offb 1,18), des Heiligen Geistes (Hebr 9,14) und die nicht endende Zeit des Glücks der Heiligen zum Ausdruck zu bringen ...“
2. In der überwiegenden Mehrheit der Texte, in denen diese Ausdrucksweise verwendet wird, hat sie die Bedeutung der endlosen Fortdauer. Wenn sie im Blick auf das kommende Zeitalter und nicht für dieses Zeitalter gebraucht wird, dann bezieht sie sich stets auf die endlose Fortdauer. William Shedd sagt: „In der weitaus größten Zahl an Vorkommen bezieht sich aion und aionios auf das künftige, nicht endende Zeitalter und nicht auf das gegenwärtige, vergängliche Zeitalter, auf die Ewigkeit und nicht auf die Zeit. So sagt auch Stuart: ‚... In all den Fällen, in denen sich aionios auf die zukünftige Zeit bezieht, bezeichnet es eine endlose Fortdauer...‘“
3. Für die ewige Seligkeit der Gerechten wird genau die gleiche Ausdrucksweise verwendet wie für die ewige Höllenqual der Gottlosen. Daher untergräbt jeder Einwand, der die ewig anhaltende Strafe für die Gottlosen leugnet, ebenso die ewige Fortdauer der Seligkeit der Gerechten (vgl. Mt 25,46). Derartige Theorien über die biblischen Begriffe sind weder ein geschützter noch ein sicherer Zufluchtsort vor der ewigen Strafe.
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Jörg
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B. Ihre betonten Verneinungen

Die Ansicht, dass diese Ausdrucksweise eine ewige Höllenqual bezeichnet, wird zudem durch die Aussagen der Heiligen Schrift untermauert, welche die Qual der Gottlosen als unendlich, unaufhörlich oder endlos bezeichnen (Mt 3,12; 5,26; Mk 9,43.48; Lk 3,17).

C. Ihre unterschiedlichen Ausdrucksweisen

In der Bibel werden unterschiedliche Begriffe gebraucht, die auf äußerst unterschiedliche Weise die völlige Hoffnungslosigkeit und nicht endenden Höllenqualen zum Ausdruck bringen (Mt 13,41-42; 24,51; 25,30). Wenn man diese Ausdrücke zusammen mit den ernsten Warnungen davor, kein derartiges Urteil auf sich zu laden, betrachtet, dann sprechen sie von der letzten Endgültigkeit und Hoffnungslosigkeit der Hölle. Die Warnungen vor der Sünde, die nicht vergeben werden kann, in Matthäus 12,31-32 und Markus 3,29 sprechen ebenfalls davon. Auch Matthäus 26,24 und Markus 14,21 beinhalten unweigerlich dieselbe Lehre, indem sie von denjenigen sprechen, für die es besser gewesen wäre, wenn sie niemals geboren worden wären. In der Bibel wird der Zustand nach der Auferstehung überall als der endgültige und ewige Zustand des Menschen betrachtet, doch sagt die Bibel dabei auch deutlich, dass die Gottlosen körperlich auferweckt werden, um den göttlichen Zorn zu empfangen (Dan 12,1-2; Joh 5,29; Apg 24,15). Diese Belege zeigen, dass sich die Lehre von den nicht endenden Höllenqualen durch die Bibel eindeutig belegen lässt. Zwei Irrlehren haben trotzdem versucht, diese Aussagen in Frage zu stellen. Daher ist es notwendig, diese kurz anzusprechen und gewisse zusätzliche Argumente gegen sie anzuführen. Die Allversöhnungslehre (Universalismus) behauptet, dass ausnahmslos alle Menschen eines Tages errettet werden.Dieser Auffassung steht das einhellige Zeugnis der Heiligen Schrift entgegen, das deutlich macht, dass es zwei parallele, aber einander völlig entgegengesetzte Schicksale gibt. Die Allversöhnung beinhaltet auch die biblisch offenkundige Absurdität, dass sogar der Satan errettet werde. (Wenn geleugnet wird, dass der Satan errettet werde, und statt dessen behauptet wird, dass nur Menschen errettet würden, dann muss der Häretiker unbedingt darauf hingewiesen werden, dass die verdammten Menschen dasselbe Schicksal wie der Teufel und seine Engel erleiden werden, vgl. Mt 25,41.) Die Allversöhnung muss auch die Aussage Jesu verwerfen, dass es für manche Menschen besser gewesen wäre, wenn sie niemals geboren worden wären. Denn wenn die Allversöhnungslehre Recht hätte, wäre es immer besser, geboren worden zu sein.
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Jörg
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Bei den wenigen Anhaltspunkten, die zugunsten der Allversöhnungslehre zitiert werden, handelt es sich um dieselben Gründe, die von Arminianern ins Feld geführt werden, um die Theorien eines allgemeingültigen Sühnopfers und der bedingten Erwählung zu begründen, nämlich die allgemein gehaltenen und allumfassenden Ausdrücke der Bibel („alle Menschen“, „die Welt“ etc.). Dies entkräften dieselben Überlegungen, die auch den Arminianismus widerlegen. Es ist schlicht eine Tatsache, dass diese Ausdrücke in der Bibel nicht ausnahmslos alle Menschen bezeichnen, sondern vielmehr alle Erwählten oder die ganze Menschheit. Die Erwählten können errettet werden und in ihnen die ganze Welt, ohne dass damit jeder einzelne Mensch errettet ist.Die Vernichtungslehre (Annihilationismus) ist die in unseren Tagen wahrscheinlich noch weiter verbreitete Häresie. Sie wird sogar von führenden Evangelikalen vertreten oder zumindest geduldet. Diese Lehre besagt, dass an einem bestimmten Zeitpunkt, nach einer gewissen Zeit der Bestrafung in der Hölle, sowohl die Körper als auch die Seelen der Gottlosen ausgelöscht werden und somit aufhören zu existieren. Die Strafe für die Sünde, der Tod und der zweite Tod werden als eine endgültige Auslöschung oder vollkommene Vernichtung betrachtet. Verschiedene Überlegungen verdeutlichen die Torheit dieser Ansicht: Erstens lässt sie sich nicht mit der Aussage Christi vereinbaren, dass es für manche besser gewesen wäre, wenn sie niemals geboren worden wären. Denn sie würde ja davon ausgehen, dass deren Zustand schlussendlich derselbe sein würde, als ob sie niemals geboren worden wären.
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Jörg
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Zweitens besteht sie darauf, die biblischen Ausdrucksweisen für die Vernichtung mit der philosophischen Anschauung der Annihilation gleichzusetzen. Vernichtung bedeutet in der Bibel jedoch nie, dass etwas völlig aufhört zu existieren. Es bedeutet so viel wie Untergang. Schließlich stellt die Vernichtungslehre die biblische Lehre über die Sündenstrafe auf den Kopf. Als Jesus freiwillig und stellvertretend die Strafe für unsere Sünden auf sich nahm, wurde er weder vernichtet noch ausgelöscht, vielmehr wurde er mit Leid und Qual an Leib und Seele bestraft. Die Vernichtungslehre widerspricht somit logischerweise der Lehre vom stellvertretenden Sühnopfer. Jede Lehre über die Liebe Gottes, die darin endet, dass die Lehre von der ewigen Strafe in Frage gestellt oder geleugnet wird, ist eine Irrlehre. Es ist eine Lehre, die Gott verweichlicht, indem sie seine vollkommene Gerechtigkeit unterschätzt und die fundamentale Bosheit der Sünde herunterspielt. Wenn nun jemand entschlossen an der Lehre von der ewigen Strafe festhält, darf dies nicht mit einer sadistischen Freude darüber verwechselt werden. Der, der mit völligem Recht von sich behaupten konnte, dass er sanft und demütig ist, warnte in der Heiligen Schrift auch am häufigsten, nachdrücklichsten und deutlichsten vor der Gefahr des ewigen Feuers.
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Jörg
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Anhang A:
Die Quellen des baptistischen
Glaubensbekenntnisses von 1689


Einleitung
Vielen modernen Baptisten würde es gewiss sehr schwer fallen, selbst für ein kurz gefasstes Studium eines 300 Jahre alten Dokumentes auch nur den geringsten Enthusiasmus aufzubringen. Die calvinistischen und reformiert-baptistischen Gemeinden, die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts in der englischsprachigen Welt und darüber hinaus entstanden sind, haben jedoch guten Grund, sich mit diesem Dokument auseinander zu setzen, das mehr als irgendein anderes ihre Identität auf den Punkt bringt. Diese Baptisten sollten zumindest anerkennen, wie notwendig es ist, das Erbe der “Particular Baptists” und deren Platz in der Geschichte der Christenheit zu verstehen. Das baptistische Glaubensbekenntnis von 1689 (auch bekannt unter dem Namen „Zweites Londoner Bekenntnis“) wurde von den “Particular Baptists” für die Dauer von nahezu zweihundert Jahren seit der Unterzeichnung als Bekenntnisgrundlage anerkannt. Bis heute ist es das Glaubensbekenntnis der meisten reformierten Baptisten. Da es von den amerikanischen Baptisten 1742 mit einigen wenigen Veränderungen als Philadelphia Glaubens-bekenntnis (“Philadelphia Confession of Faith”) übernommen wurde, bean-sprucht es im 300. Jahr seiner Veröffentlichung zurecht die Aufmerksam-keit der englischsprachigen Baptisten beiderseits des Atlantiks (und Pazi-fiks). Nachdem der Autor dieses Buches durch das Bekenntnis hindurch gelehrt hat, ist er davon überzeugt, dass diese Aufmerksamkeit sowohl die Einheit als auch die Beständigkeit der reformiert-baptistischen Gemeinden stark fördern wird. Das Glaubensbekenntnis von 1689 wurde ursprünglich bereits im Jahre 1677 abgefasst. Auch wenn es den Zuspruch der meisten weithin bekannten Baptisten jener Zeit fand, scheint es doch hauptsächlich durch Nehemiah Coxe und seinen Mitpastor William Collins vorbereitet worden zu sein. William Collins war auch einer der Mitunterzeichner im Jahre 1689, Nehemiah Coxe ist bereits ein Jahr zuvor (1688) verstorben. Die Ältesten William Collins und Nehemiah Coxe sind weit weniger bekannt als andere Unterzeichner des Bekenntnisses wie Hanserd Knollys (der auch das erste Londoner Baptistenbekenntnis von 1644 unterzeichnet hatte), William Kiffin und Benjamin Keach (Autor mehrerer Bücher, die immer noch aufgelegt werden). Das Bekenntnis wurde 1689 unterzeichnet, nachdem die Vorsehung den englischen Baptisten im vorangehenden Jahr (1688) durch die Glorreiche Revolution („Glorious Revolution“) ein höheres Maß an religiöser und bürgerlicher Freiheit beschert hatte. In der ersten allgemeinen Versammlung der englischen “Particular Baptists”, bei der die Vertreter von 107 Gemeinden zugegen waren, wurde das Bekenntnis angenommen. Ich möchte unsere Aufmerksamkeit auf die Quellen lenken, aus denen das Bekenntnis schöpft. Neben dem Beitrag der Ältesten William Collins und Nehemiah Coxe (und jedem, der sonst noch mit ihnen zusammengearbeitet hat), lassen sich wenigstens drei unterschiedliche und wichtige Quellen nachweisen. Es erscheint angebracht, diese Quellen zu studieren, um dadurch größeren Aufschluss über die lehrmäßigen Wurzeln und die religiöse Identität der Väter der partikular baptistischen Bewegung zu gewinnen. Dies wird wiederum nicht ohne praktische Bedeutung für die reformierten Baptisten der Gegenwart bleiben. Wir werden zuerst die Quellen selbst, zweitens die Charakterisierung dieser Quellen, drittens den Umgang mit den Quellen und viertens die Bedeutung der Quellen untersuchen.
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I. Die Quellen
Die Quellen des baptistischen Glaubensbekenntnisses von 1689 sind, geordnet nach ihrer Wichtigkeit:
Quellen des baptistischen Glaubensbkenntnisses von 1689
A. Das Westminster Glaubensbekenntnis (1646)
B. Die Savoy-Erklärung (1658)
C. Das Erste Londoner Baptistenbekenntnis (1644/1646)
D. Das Werk der Ältesten William Collins und Nehemiah Coxe (und jedem, der sonst noch mit ihnen zusammengearbeitet hat) (1677)

II. Eine Charakterisierung der Quellen
A. Das Westminster Glaubensbekenntnis (1646) Das Westminster Bekenntnis wurde auf der Westminster Versammlung (“Westminster Assembly”) von puritanischen Theologen vorbereitet und 1646 erstmals veröffentlicht. Da bei dieser Versammlung Puritaner mit einer presbyterianischen Überzeugung vorherrschend waren, fanden sich darin presbyterianische Auffassungen über die Gemeindeleitung durch eine Hierarchie von Presbyterien und Synoden, die Säuglingstaufe und die Vorstellung von einer presbyterianischen Staatskirche wieder.

B. Die Savoy-Erklärung (1658)
Die Savoy-Erklärung stellt eine moderate Revision des Westminster Bekenntnisses dar. An diese Überarbeitung des Westminster Bekenntnisses wurden 30 kurze Artikel angefügt, in denen die kongregationalistische Gemeindeordnung beschrieben wird. Diese Revision wurde im Jahre 1658 von sechs Puritanern mit kongregationalistischen Glaubensüberzeugungen vorgenommen, unter ihnen Thomas Goodwin und John Owen. Ihre Überar-beitung spiegelt ihre ablehnende Haltung gegenüber einer presbyterianischen Gemeindeleitung mit ihrer Hierarchie von kirchlichen Instanzen wider und besteht andererseits auf der Unabhängigkeit jeder einzelnen Ortsgemeinde. Diese Revision lässt auch ihre Ablehnung gegenüber der Vorstellung einer Staatskirche erkennen und nähert sich der Forderung nach Religionsfreiheit an. In ziemlich inkonsequenter Weise bestanden diese
Kongregationalisten allerdings darauf, dass ein persönliches Glaubenszeugnis für die Gemeindegliedschaft notwendig sei, obwohl sie auch weiterhin die Säuglingstaufe praktizierten.

C. Das erste Londoner Baptistenbekenntnis (1644/1646)
Das erste Londoner Baptistenbekenntnis wurde 1644 von sieben Gemeinden der “Particular Baptists” im Raum London vorbereitet. Es stellt in 53 Artikeln den calvinistischen Glauben dieser frühen “Particular Baptists” dar. Es verteidigt die Lehren der Gnade, ein baptistisches Verständnis von der Taufe und der Gemeinde und weist ausdrücklich eine ganze Reihe der Sonderlehren der niederländischen und deutschen Anabaptisten zurück. Sein Titel betont gerade das letzte Ziel: Ein Glaubensbekenntnis von sieben Gemeinden oder Kirchen Christi, die gewöhnlich (aber zu Unrecht) Anabaptisten genannt werden. Unter diesem Vorzeichen lehnt dieses Bekenntnis ausdrücklich den freien Willen ab — unter den Anabaptisten war eine pelagianische Sicht des freien Willens weit verbreitet — und unterstützt die Lehre von der göttlichen Einsetzung der staatlichen Obrigkeit (üblicherweise leugneten die Anabaptisten, dass die staatliche Obrigkeit durch Gott eingesetzt war, bestenfalls hielten sie diese für ein notwendiges Übel).

D. Das Werk der Ältesten William Collins und Nehemiah Coxe (1677)
Die Ältesten William Collins und Nehemiah Coxe der Petty France Gemeinde in London (und möglicherweise noch andere) waren dafür verantwortlich, dass aus Auszügen aus den oben genannten Dokumenten ein einheitliches Glaubensbekenntnis entwickelt wurde. Hier und da gibt es im Glaubensbekenntnis von 1689 auch Worte, Phrasen und manchmal ganze Abschnitte, die nicht aus den oben erwähnten Vorlagen entnommen wurden. (Besonders bemerkenswert ist hierbei Kapitel 26,10, wo die Unterstützung von Pastoren behandelt wird.) Diese Dinge müssen von Collins, Coxe oder aus einer anderen Quelle stammen.
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Jörg
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III. Der Umgang mit den Quellen
Dieser Hinweis auf Collins und Coxe bringt uns zu der Frage, wie Collins und Coxe bei ihrer Editionsarbeit mit diesen Materialien tatsächlich umgegangen sind. Der größte Teil dessen, was sich im Bekenntnis von 1689 wiederfindet, stammt ursprünglich aus dem Westminster Bekenntnis. Dies hat viele Ausleger zu der Annahme veranlasst, dass das Westminster Bekenntnis die direkte oder unmittelbare Quelle sei, die von den beiden Ältesten überarbeitet wurde. Dies ist nicht ganz richtig. Es gibt deutliche Hin-weise darauf, dass Collins und Coxe bei ihrer Arbeit unmittelbar und direkt auf die Savoy-Erklärung zurückgriffen. Es ist somit äußerst wahrscheinlich, dass die Ausdrucksweise des Westminster Bekenntnisses, die das Bekenntnis von 1689 beherrscht, nahezu ausschließlich durch den Filter der Savoy Erklärung eingeflossen ist. Nach dem eingehenden Studium dieser Schriftstücke sind mir nur äußerst wenige Beispiele vor Augen, in dem die Ausdrucksweise des Westminster Bekenntnisses der Formulierung der Savoy Erklärung vorgezogen wurde. Andererseits enthält das Bekenntnis von 1689 „Kapitel 20: Über das Evangelium und das Ausmaß seiner Gnade“ das einzige Kapitel, das in der Savoy-Erklärung dem Westminster Bekenntnis hinzugefügt wurde. Ebenfalls folgt es der Savoy-Erklärung bei der Streichung von „Kapitel 30: Von der Kirchenzucht“ und „Kapitel 31: Von den Synoden und Konzilien“ des Westminster Bekenntnisses. Die weitreichenden Abweichungen vom Westminster Bekenntnis in „Kapitel 15: Über Buße zum Leben und zur Erlösung“ und „Kapitel 25: Über Ehe“ spiegelt ebenfalls nur die pauschale Übernahme des Wortlauts der Savoy-Erklärung wider. Auch „Kapitel 26: Über die Gemeinde“ zeigt, wie intensiv man sich an die Savoy-Erklärung angelehnt hat. In den Abschnitten 1-4 des Kapitels folgt man weitgehend der Vorgabe von Kapitel 26 der Savoy-Erklärung, während in den Abschnitten 5-15, die von der Ortsgemeinde handeln, alle bis auf zwei Abschnitte aus dem Anhang zur Savoy-Erklärung über die kongregationalistische Gemeindeordnung entnommen sind. Nur 14 der insgesamt 160 Abschnitte, die das Bekenntnis von 1689 enthält, stammen nicht aus der Savoy-Erklärung. Noch wichtiger erscheint die Tatsache, dass die Struktur des Bekenntnisses der Savoy-Erklärung entspricht und die 32 Kapitelüberschriften fortlaufend exakt mit denen der Savoy-Erklärung übereinstimmen. Die einzige Ausnahme findet sich in Kapitel 28, wo wir statt der Überschrift „Über die Sakramente“ die Überschrift „Über die Taufe und das Abendmahl“ finden. Doch auch wenn die Wertschätzung der Baptisten für die Savoy Erklärung und das Westminster Bekenntnis nicht zu übersehen ist, gibt es dennoch genügend Hinweise darauf, dass sie nicht sklavisch von diesen Dokumenten abhängig waren. Dies ist daran erkennbar, dass es in den wichtigen Fragen des Bundes, des Staates und der Taufe von diesen Dokumenten abweicht. Ebenfalls zeigt es sich daran, dass an verschiedenen Stellen das Erste Londoner Baptistenbekenntnis herangezogen wurde. Bedeutsame Beiträge aus dem Ersten Londoner Baptistenbekenntnis finden sich an folgenden Stellen wieder: 2,1.3; 3,1.3; 6,1.3; 8,2.8-10; 10,2; 13,3; 14,2; 17,1; 24,3; 26,11. Des weiteren kann man dies an den Überarbeitungen durch Collins und Coxe ablesen. Bedeutende Beispiele finden sich an folgenden Stellen: 1,1; 4,2; 5,2; 6,1; 7,2.3; 8,8-10; 14,1-2; 17,1.3; 22,5; 23,3; 24,3; 26,1-2.10.12-13; 27,2; 28,1-2; 29,1-4; 30,1.5; 31,1. Darüber hinaus gibt es weitere kleine Veränderungen, die jedoch nicht sehr umfangreich oder bedeutsam sind. Nur ganze sechs Abschnitte von insgesamt 160 Abschnitten stellen eigenständige Beiträge von Collins und Coxe dar (7,3; 26,10; 28,1-2; 29,2.4). Das Ergebnis dieser Untersuchung lässt sich wie folgt zusammenfassen: Von den insgesamt 160 Abschnitten des Glaubensbekenntnisses von 1689 stammen 146 aus der Savoy-Erklärung (die vielfach das Westminster Bekenntnis widerspiegelt), acht stammen aus dem Ersten Londoner Baptistenbekenntnis und sechs von Collins und Coxe.
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IV. Die Bedeutung der Quellen
All dies mag für einen Historiker oder eine geschichtlich interessierte Person äußerst faszinierend sein, doch dem gewöhnlichen Christen mag dies ziemlich langweilig erscheinen. Ich hoffe, Ihnen zeigen zu können, dass dies in Wirklichkeit für diejenigen, die gerne aus der Geschichte der Gemeinde Jesu Christi etwas lernen wollen, einige äußerst praktische Lektionen enthält.
1. Die Entstehungsgeschichte dieses Bekenntnisses lehrt uns, dass diese geschätzten Glaubensväter keinen Wert auf Eigenständigkeit und Originalität legten, sondern dass sie statt dessen die Einheit und die gut bewährten Pfade der Lehre als wesentlich wichtiger betrachten. Sie waren sich nicht zu gut oder zu klug oder so sehr auf sich selbst bedacht, als dass sie ihren eigenen Glauben unbedingt auf ihre eigene besondere Weise hätten zum Ausdruck bringen müssen. Im Gegenteil, sie trachteten vielmehr danach, ihre Übereinstimmung mit ihren reformierten und puritanischen Brüdern herauszustellen. Im Vorwort der ersten Ausgabe des Bekenntnisses von 1677 tun sie eben diese Absicht kund: „Hiermit erklären wir vor Gott, den Engeln und Menschen unsere herzliche Übereinstimmung mit ihnen [d. h. den Presbyterianern und Kongregationalisten] in der rechten protestantischen Lehre, die sie mit einer solch klaren biblischen Grundlage bekräftigt haben.“ Wir müssen die Weisheit, welche diese baptistischen Glaubensväter an den Tag legen, besonders würdigen. Es wäre für sie ein Leichtes gewesen, auf die Verfolgung, die sie von vielen puritanische Brüder erdulden mussten, in der Form zu reagieren, dass sie zwischen sich selbst und den Kongregationalisten bzw. Presbyterianern die größte nur vorstellbare Distanz aufbauten, mit genau derselben Entschlossenheit, mit der sie auch ihre Irrtümer ablehnten. Doch genau das taten sie nicht. Sie hatten verstanden, dass Neuerung sehr häufig lediglich ein anderes Wort für Häresie ist. Sie lassen das Bewusstsein erkennen, dass die wahre Gemeinde Christi im rechten Sinne katholisch ist. Sie wollten nicht in erster Linie ihre Unterscheidungsmerkmale betonen, sondern ihre Verbundenheit mit der historischen Christenheit. Dies beinhaltet wichtige Lektionen für die reformierten Baptisten unserer Tage. Wie oft ist es geschehen, dass kleine, isolierte und verschmähte Grüppchen von reformierten Baptisten oder anderer reformierter Christen ihre Unterscheidungsmerkmale zu sehr betont haben und eine Überempfindlichkeit im Blick auf alle möglichen Eigenarten und Verschobenheiten an den Tag legen! Diese Dinge haben ihren Dienst nicht selten weitgehend oder sogar völlig zerstört. Wir brauchen denselben katholischen Geist, wie ihn unsere ersten Glaubensväter hatten. Wir müssen, ohne dabei unsere Überzeugungen preiszugeben, unsere geistliche Einheit mit anderen konservativen und reformierten Christen betonen. Wir dürfen auch keine Marotten, Meinungen oder Philosophien über dieses oder jenes zur Voraussetzung für die Gliedschaft in unseren Gemeinden erheben, sondern müssen vielmehr die Einheit in der Wahrheit einfordern, wie sie sich als Zusammenfassung der biblischen Wahrheit in unserem Bekenntnis wiederfindet(Phil 2,1-4).
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2. Die Entstehungsgeschichte dieses Bekenntnisses lehrt uns, dass die Bewegung der “Particular Baptists” und der reformierten Baptisten auf reformierte und puritanische Ursprünge zurückzuführen ist. Wenn aus der oben dargebotenen Untersuchung irgendetwas deutlich wurde, dann dies. Sowohl das Erste Londoner Baptistenbekenntnis als auch das Glaubensbekenntnis von 1689 hatten die Absicht, den Unterschied zwischen den “Particular Baptists” und den Anabaptisten deutlich hervorzuheben. Diejenigen, die ihre geistliche Abstammung auf die Anabaptisten Kontinentaleuropas zurückführen möchten, können dies gerne tun, doch müssen sie dann auch dazu bereit sein, den Anspruch auf das partikular und calvinistisch baptistische Erbe aufzugeben. Es mag sein, dass man in bestimmten Abschnitten des Glaubensbekenntnisses von 1689 gewisse Sympathien für die verfolgten Anabaptisten erkennen kann. Es mag auch sein, dass manche durch einen allgemeinen oder indirekten Einfluss kontinentaleuropäischer Anabaptisten dazu ermutigt wurden, über die Glaubenstaufe nachzudenken. Doch finden sich die unmittelbaren Wurzeln bei der Entstehung der partikular-baptistischen Gemeinden in London und Großbritannien insgesamt, in den separatistischen Puritanergemeinden, die später als Independente oder Kongregationalisten bezeichnet wurden. Diese Bewegung wurde von Männern wie Thomas Goodwin, John Owen, Philip Nye, William Bridge und Jeremiah Burroughs angeführt. Viele von ihnen saßen auch in der Westminster Versammlung (“Westminster Assembly”), weshalb ihre puritanische Identität über jeden Zweifel erhaben ist. Mehr als 90 Prozent der Abschnitte des Glaubensbekenntnisses von 1689 finden sich auch in der Savoy-Erklärung, die von kongregationalistischen Puritanern verfasst wurde. Wenn also jemand behauptet, Baptisten könnten nicht reformiert sein, dann zeugt dies nur von historischer Unkenntnis oder theologischen Vorurteilen. Egal, ob dieser Einwand von Leuten aus traditionell reformierten Denominationen oder von Leuten aus baptistischen Kreisen vorgebracht wird — er hat im Licht der historischen Untersuchung keinen Bestand.
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3. Die Entstehungsgeschichte dieses Bekenntnisses hilft uns, ein angemessenes und unabhängiges Urteil auf der Grundlage des Wortes Gottes zu treffen (1Kor 7,23). Manche haben versucht, das Gewicht des Glaubenskenntnisses von 1689 als Zusammenfassung der Identität des partikular und calvinistisch baptistischen Erbes zu entkräften. Sie haben behauptet, dass die “Particular Baptists” durch die Umstände, welche die Verfolgung mit sich brachte, übermäßig stark durch die Tradition des Westminster Bekenntnisses beeinflusst worden seien. Einer derartigen Behauptung können mehrere triftige Erwiderungen entgegengehalten werden. An dieser Stelle genügt der Hinweis, dass das Glaubensbekenntnis von 1689 im Vergleich mit dem Westminster Bekenntnis und der Savoy-Erklärung stets eine eigenständige Beurteilung und die Freiheit, diese Dokumente zu bearbeiten, erkennen lässt. Es wäre verkehrt, die Übereinstimmungen und die Unterschiede zwischen dem Glaubensbekenntnis von 1689 und der Savoy-Erklärung gegeneinander ausspielen zu wollen. Die oben dargebotene kurze Auflistung der Abschnitte, die in signifikanter Weise durch Collins und Coxe sowie durch das Erste Londoner Baptistenbekenntnis beeinflusst worden sind, lassen deutlich genug erkennen, dass man weder sklavisch von der Westminster Tradition abhängig war noch dass man sie strikt befolgte. Wenn man auch kleinere Veränderungen im Wortlaut berücksichtigen würde, könnten die Belege noch um ein Vielfaches vermehrt werden. William Lumpkin argumentiert folgendermaßen: „Es fehlt nicht an Hinweisen auf die eigenständige Denkleistung des oder der Autoren des Versammlungsbekenntnisses [des Glaubensbekenntnisses von 1689]. Das Abendmahl wird nicht auf die biblisch getauften Gläubigen beschränkt, wie das im baptistischen Glaubensbekenntnis von 1644 der Fall war. Besonders baptistische Betonungen, die im Versammlungsbekenntnis auftauchen, betreffen folgende Themen: die Verpflichtung, das Evangelium zu allen Zeiten allen Nationen zu verkünden (neu: Kapitel 20), das Singen von ‚Lobliedern und geistlichen Liedern‘ (das dem ausdrücklichen Befehl des Westminster Bekenntnisses zum Singen der Psalmen hinzugefügt wurde, Kapitel 22), die Vermeidung des Begriffs ‚Sakrament‘ und der presbyterianischen Definition der Sakramente (Kapitel 27) und die Möglichkeit von Laienpredigern (Kapitel 26,11). Hinzu kommt, dass die charakteristische baptistische Betonung der Gemeinde dadurch hervorgehoben wird, dass Kapitel 26 auf fünfzehn [Lumpkin spricht fälschlich von neun] sehr detaillierte Abschnitte erweitert wird. Als erstes partikular-baptistisches Bekenntnis für London und die Grafschaften ist dieses Bekenntnis ein historischer Meilenstein, doch seine künftige Bedeutung ließ sich 1677 noch kaum absehen.“
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4. Die Entstehungsgeschichte dieses Bekenntnisses lehrt uns die wahren Unterscheidungsmerkmale der partikular-baptistischen und reformiert-baptistischen Bewegung. Viele, die der reformierten Lehrtradition angehören, wurden gelehrt, dass alle Baptisten Arminianer seien, doch ist der Arminianismus offenkundig kein Unterscheidungsmerkmal für die Baptisten. Einige moderne Baptisten würden auch gerne zu dem Schluss kommen, dass ein baptistisches Unterscheidungsmerkmal in einer ablehnenden Haltung gegenüber dem Alten Testament und den Zehn Geboten besteht, doch das Glaubensbekenntnis von 1689 ist ein beredtes Zeugnis, das gegen diese Ansicht spricht. Die baptistischen Unterscheidungsmerkmale beinhalten gewiss auch keine anabaptistische Haltung gegenüber der staatlichen Obrigkeit. Gemeinsam mit ihren reformierten und puritanischen Brüdern verwarfen die “Particular Baptists” den Arminianismus, Antinomismus und Anabaptismus.
Die Unterscheidungsmerkmale der “Particular Baptists” sind sodann folgende:
1. Die Unabhängigkeit der Ortsgemeinde gegenüber einer hierarchischen Kirchenautorität.
2. Sie glauben, dass nur diejenigen zur Gemeinde gehören sollen, die sich glaubhaft zu Jesus Christus bekennen. Diese beiden Unterscheidungsmerkmale teilen sie auch mit den kongregationalistischen Puritanern.
3. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal stellt natürlich die Gläubigentaufe dar.
4. Ein zusätzliches Unterscheidungsmerkmal besteht in der klaren und unzweideutigen Forderung nach Religionsfreiheit und in der Trennung von Staat und Kirche.
5. All dies erfordert ein weiteres Unterscheidungsmerkmal: Sie vertreten eine Sicht der göttlichen Bünde, die nicht den Vorrang des Neuen Bundes und die Verschiedenheit zwischen den Bünden leugnet, während gleichzeitig die Einheit der Bünde Gottes betont wird. Doch sogar hierbei geben sie sich damit zufrieden, den Gnadenbund mit genau denselben Worten wie das Westminster Bekenntnis und die Savoy-Erklärung zu definieren (Kapitel 7,2). Es sind also diese großen Themen, durch die sich die “Particular Baptists” und die reformierten Baptisten konfessionell von anderen Christen unterscheiden.




Anhang B:
Überblick und Gedankenentwicklung im baptistischen Glaubensbekenntnis von 1689


Kapitel

1-8.......... 1. Abteilung: Die Grundlagen christlichen Denkens

1..............1. Einheit— Die Heilige Schrift

2-3...........2. Einheit—Gott
2..............I.............. Gottes Wesen
3..............II............. Gottes Ratschluss

4-6...........3. Einheit— Die ursprüngliche Schöpfung
4..............I............... Schöpfung
5..............II.............. Vorsehung
6..............III............. Sünde

7..............4. Einheit— Gottes Bund

8..............5. Einheit— Christi Person und Werk

9-20 2. Abteilung: Erfahrbare Religion: das angewandte Heil

9..............1. Einheit— Der Hintergrund: Der freie Wille

10-18........2. Einheit— Die Segnungen und Gnaden
10-13.......................I... Die Segnungen, die Gott verleiht

10................ ........A.Wirksame Berufung
11.........................B. Rechtfertigung
12.........................C. Adoption
13.........................D. Heiligung
14-18...,,II.. Die Gnadengaben, die der Mensch ausübt
14.........................A. Glaube
15.........................B. Buße
16.........................C. Gute Werke
17.........................D. Beharren
18.........................E. Gewissheit

19-203. Einheit— Die Mittel
19.........................I. Gottes Gesetz
20.........................II. Gottes Evangelium

21-30 3. Abteilung: Die göttlichen Institutionen

21......1. Einheit— Freiheit des Gewissens

22-232. Einheit— Gottesdienst
22....................I......... Überblick über die Gottesverehrung
23II.................. Religiöse Gelübde

243. Einheit—Staatliche Obrigkeit

254. Einheit—Ehe

26-30....5. Einheit— Die Gemeinde
26I..... Überblick über die Gemeinde
27II.... Die Gemeinschaft der Gemeinde
28-30....III.... Die Sakramente der Gemeinde

31-32 4. Abteilung: Die kommende Welt

311. Einheit— Der Zwischenzustand und die Auferstehung

322. Einheit— Das Jüngste Gericht
Wer sich nur nach dem, was er fühlt, richtet, der verliert Christus. (Martin Luther)

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