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Newsletter Nr. 51. vom 27. Juli 2006

Liebe Abonnenten der Betanien-Nachrichten,
hiermit erhalten Sie die 50. Ausgabe unseres Nachrichten-Newletters. Vielen Dank für Ihr Interesse!
Es ist ein geflügeltes Wort, daß nur schlechte Nachrichten gute Nachrichten sind. Dies deshalb, weil die weltliche Presse nun einmal vorwiegend von der Neugier und Sensationslust fleischlich gesinnter Menschen lebt, die Gott nicht kennen. Beim Zusammenstellen dieser Nachrichten beschlich mich manchmal die Frage: unterscheide ich mich hier von „weltlichen“ Journalisten? Nein, es geht nicht darum, eine „fromme Bildzeitung“ zu publizieren. Leider ist die Nachrichtenlage so, daß sich schlechte oder bedenkliche Meldungen auch im christlichen Bereich häufen. Genau das hat uns die Bibel für die letzten Tage vorausgesagt (siehe z.B. 1Tim 4); nicht jedoch, um unsere Neugier zu befriedigen, sondern um uns (wie Pfr. Wilhelm Busch einmal sagte) „endzeitfest“ zu machen. Gottes Wort hält nicht mit „Kleingedrucktem“ hinterm Berg. Jesus fragt alle, die ihm nachfolgen wollen: „Hast du die Kosten überschlagen“ (vgl. Lk 14,28)? Aber er ermutigt uns auch, trotz allem nach vorne zu sehen: Nichts, was
geschieht, entgleitet der Hand Gottes. Am Ende wird er über alles Böse triumphieren, und seine Kinder sind bei ihm geborgen. „Fürchte dich nicht, du kleine Herde! Denn es hat eurem Vater gefallen, euch das Reich zu geben“ (Lk 12,32).
Wohl dem, der sich treu zu Jesus hält!
In diesem Sinne grüßt Sie herzlich
Joachim Schmitsdorf

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Korrekturen
(hwd) Zwei Fehler aus unserem letzten Newsletter Nr. 49 müssen wir richtig stellen:
Der Bund Freier evangelischer Gemeinden (FeG) ist nicht Vollmitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen ACK, sondern nur Gastmitglied.
Das Buch „Das Kreuz der Gesegneten“ stammt nicht von Peter Wenz, sondern von Wolfhard Margies. Wir bitten um Entschuldigung für diese Versehen.

„Calling all Nations“ in der Krtik
(hwd) Die charismatisch-evangelikale Großveranstaltung „Calling all Nations“ (CAN, vgl. Newsletter Nr. 49) am 15. Juli im Berliner Olympiastadion wurde von 22.000 Teilnehmern besucht; ursprünglich hatten die Veranstalter mit 50.000 gerechnet. Der Hauptinitiator Noel Richards hatte eigenen Angaben zufolge eine Vision empfangen, dass er Stadien mit Christen füllen sollte. Obwohl das Stadion zu drei Vierteln leer war, sei die Atmosphäre „entspannt und fröhlich“ gewesen und zogen die Veranstalter eine „durchgängig positive Bilanz“, wenngleich offen blieb, ob die Kosten gedeckt werden können, u.a. eine Stadionmiete von 450.000 Euro. In säkularen und christlichen Medien geriet die Veranstaltung in die Kritik. Der ARD-Journalist Markus Spieker beklagte in idea Spektrum, dass ihm nicht als Journalist Einlass gewährt wurde: „Nationen werden gerufen, einzelne verprellt. Ich gehe zurück zum Parkplatz. Aus dem Betonrund schallen Lobpreislieder.“
Der idea-Redakteur Christian Starke bemängelte, dass dem „Anbetungsgottesdienst“ das Kernstück fehlte: die Predigt. Daher sei es lediglich ein 10-stündiges Anbetungskonzert gewesen (rund 100 Worship-Lieder standen drei Kurzansprachen gegenüber), oder, wie der Berliner Tagesspiegel titulierte, ein „religiöses Pop-Spektakel“. Starke wies auch darauf hin, dass eine solche „Jesus-Jubelparty“ ein einseitiges Bild vom Christsein vermittle: „Die Fürbitte für Verfolgte fehlte.“ Zudem habe die Veranstaltung, zu deren Leitungskreis auch Vertreter der Ev. Allianz und Freikirchen gehörten, eine „zu starke charismatisch-pfingstlerische Handschrift“ und einen „gewissen Hang zur Gigantomanie“.
Vielsagend auch der Bericht des „Tagesspiegel“: „Die Verklärungsformen dieser Liebe ähnelten denen [der gleichzeitig in Berlin stattfindenden Loveparade] im Tiergarten allerdings sehr: Ausgebreitete Arme, verzückte Gesichter, Tanzen und Wiegen im Rhythmus. Die . Jesus-Anhänger . scheuten sich auch nicht, Haut zu zeigen. Was äußerlich wie ein Pop-Konzert aussah, war die bislang größte evangelikale Veranstaltung in Deutschland.“
Besonders heftige, aber journalistisch unseriöse Kritik kam von der ARD-Sendung „Panorama“, die am 20. Juli unter dem Titel „Kampf den Dämonen – Radikale Christen in Deutschland“ über das Treffen berichtete. Der Beitrag beschrieb weniger die Veranstaltung selbst, als vielmehr den übertriebenen Dämonen-Glauben charismatischer Teilnehmer. Dazu wurden Szenen aus extrem charismatischen „Befreiungsdiensten“ sowie Kommentare eines EKD-Sektenexperten und einer Aussteigerin aus der charismatischen Szene eingespielt. Kritisiert wurde auch, dass Krankenheilungen unter psychischem Druck erwartet werden und dass es vordergründig oft ums Geld ginge. Unfairerweise wurde das pauschale Fazit gezogen, der Glaube der CAN-Teilnehmer beruhe „auf Angst, Intoleranz und Einschüchterung“.
Unter http://www.ndrtv.de/panorama/archiv/2006/0720/sektenchristen.html steht sowohl der Text (pdf) als auch das Video (real-Player erforderlich) der Panorama-Sendung zur Verfügung. Wenngleich die Reportage unberechtigte und unseriöse Pauschalverurteilungen fällt, liefert sie doch einen interessanten Einblick in charismatische Vorstellungen und Praktiken.

Wird persischer Christ aus Deutschland in den Iran abgeschoben?
Letzte Gerichtsverhandlung am 26. Juli – im Iran droht ihm die Todesstrafe
(js) Ansbach. Der iranische Asylbewerber Reza Mamipour Abri soll in seine Heimat abgeschoben werden, obwohl er bekennender Christ ist. Dort droht ihm die Todesstrafe wegen „Abfalls vom Islam“.
Am 26. Juli (11.00 Uhr, Saal 5) wird über seinen Fall am Verwaltungsgericht Ansbach in letzter Instanz verhandelt. Bei der ersten Verhandlung 2003 vertrat das Gericht den Standpunkt, Abri sei im Iran nicht gefährdet, wenn er seinen Glauben verheimliche. Seit 1981 gilt jedoch im Iran das sog. „islamische Gesetz der Vergeltung“, das jeden mit dem Tod bedroht, der „den Propheten [Mohammed] beleidigt“. Dazu zählt auch, wenn sich jemand vom Islam abwendet. Reza Mamipour Abri bekehrte sich 1995 im Iran zu Christus und war deshalb mehrere Monate im Gefängnis, wo man ihn mißhandelte. Nachdem er freigelassen wurde, gelang es ihm nach Deutschland zu fliehen. Hier stellte er einen Asylantrag, den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zweimal ablehnte.
Laut einem Gutachten des Beauftragten der ev.-luth. Landeskirche Hannovers für die Seelsorge an Iranern, Hans-Jürgen Kutzner, kann im Iran jeder einen „abtrünnigen“ Moslem töten, ohne dafür strafrechtlich verfolgt zu werden. Dies war auch Ende 2005 im Fall des vom Islam konvertierten freikirchlichen Pastors Ghorban Tori so: Er wurde von Unbekannten entführt und erstochen; bis heute wurden keine Ermittlungen zur Ergreifung der Täter eingeleitet.
Unter anderem setzt sich die christliche Menschenrechtsgruppe „Christian Solidarity International“ für Reza Abri ein. Ingrid Seigis, Geschäftsführerin der deutschen Sektion, fragte gegenüber der Presse: „Soll es jetzt einen zweiten Fall Abdul Rahman geben?“ Der Afghane Rahman war vom Islam zum Katholizismus konvertiert und stand deshalb in Kabul vor Gericht; bei einer Verurteilung wäre er hingerichtet worden. Auf internationalen Druck hin wurde das Verfahren aber offiziell „wegen Formfehlern“ eingestellt, Rahman fand in Italien Asyl.
Die christliche Internetseite www.soulsaver.de hatte für Reza Abri eine Unterschriftenaktion gestartet und informiert weiter über das Ergebnis der Verhandlung.
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Nachtrag 27.7.06: Nur wenige Minuten nach Aussendung des Newsletters wurde bekannt, dass Reza M. in Deutschland bleiben darf.
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Kommentar
Gelten Grundrechte in Deutschland nicht mehr für Christen?
(js) Eins vorweg: die Betanien-Nachrichten sind keine politischen Nachrichten und wollen es weder sein noch werden. Wenn sich aber Politik oder Rechtsprechung in Glaubensdinge einmischen, darf man als auch Christ seine Meinung sagen. Z. B. hat der Apostel Paulus seine Rechte als Staatsbürger eingefordert (Apg 16,37ff; 25,12; 28,19; ob uns in dieser Welt immer Gerechtigkeit widerfährt, steht allerdings auf einem anderen Blatt).
Der Fall Reza Mamipour Abri
In Artikel 16 des deutschen Grundgesetzes steht: „Politsch verfolgte genießen Asylrecht.“ Religion und Politik sind im Islam untrennbar miteinander verbunden; wer sich vom Islam abwendet, wird politisch verfolgt und muß um sein Leben fürchten. Das ist schlicht eine Tatsache, auch wenn manche gerne ihre Augen davor verschließen. Wenn es heißt, man könne ja seinen Glauben verheimlichen, um im Iran einer Verfolgung zu entgehen, ist das schon eine Dreistigkeit sondergleichen: Religionsfreiheit ist immer positive Religionsfreiheit, d.h. sie schließt die Freiheit ein, seinen Glauben zu bekennen. Sie wird nicht nur von Art. 4 GG garantiert, sondern auch von der Internationalen Deklaration der Menschenrechte, die von Deutschland ratifiziert wurde und somit für Gesetzgebung und Rechtsprechung bindend ist. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach von 2003 hingegen geht darüber hinweg und verhöhnt den christlichen Glauben, der per Definition missionarisch ist (Mt 28,19-20). Und es ist eine
unglaubliche Heuchelei: daß der iranische Staat Reza Abri allein wegen seines Glaubens verfolgt hat, wird stillschweigend anerkannt, nicht aber, daß dies ein Asylgrund sei. Meint man etwa, die iranischen Behörden würden einen kollektiven Gedächtnisschwund erleiden, wenn Abri künftig schön brav den Mund hält?
Das Asylrecht wurde in das Grundgesetz aufgenommen, weil die Väter der Verfassung die zahllosen Fälle von Juden noch in frischer Erinnerung hatten, die vor der Verfolgung durch die Nazis fliehen wollten, von vielen Staaten aber an der Einreise gehindert bzw. nach Deutschland zurückgeschickt wurden – in den sicheren Tod. So machten sich „demokratische Rechtsstaaten“ zu Helfershelfern der Nazischergen. Wer heute Christen den Mullahs ans Messer liefert, ist um keinen Deut besser. Bleibt nur zu hoffen, daß Reza Abri diesmal Richter findet, bei denen Recht und Gerechtigkeit nicht zwei verschiedene Welten sind. Das bisherige Handeln der deutschen Behörden und Gerichte im Fall Reza Abri ist eine Schande; es tritt Grundgesetz und Menschenrechte mit Füßen.
Bitte beten Sie für Reza Abri! Setzen Sie sich für ihn ein, wie es Ihnen möglich ist!

Iran: Pastor Ali Kaboli gegen Kaution wieder auf freiem Fuß
(js) Der 51jährige iranische Pastor Ali Kaboli (51), der am 2. Mai festgenommen worden war (wir berichteten), wurde am 12. Juni gegen Zahlung einer Kaution aus der Haft entlassen. Seine Lage ist aber nach wie vor unsicher, da ihm weiterhin ein Prozeß droht. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (Frankfurt/Main) und idea hatten Kaboli zum „Gefangenen des Monats Juni“ erklärt und dazu aufgerufen, ihn zu unterstützen. In seinem Haus traf sich bisher eine unabhängige Gemeinde; ferner hat Kaboli am Kaspischen Meer als reisender Evangelist gewirkt. Dort sollen die iranischen Behörden besonders hart gegen Christen vorgehen.

Philippinen: Pastor und seine Tochter erschossen
(js) Zamboanga, Mindanao. Auf der philippinischen Insel Mindanao wurden am 3. Juni der 47jährige evangelikale Pastor Mocsin L. Hasim und seine 22jährige Tochter Mercilyn erschossen. Sie fielen vermutlich islamischen Extremisten zum Opfer. Hasim war vor seiner Bekehrung Moslem. Er hatte bereits mehrfach zuvor Morddrohungen erhalten und war aufgefordert worden, wieder zum Islam zurückzukehren. Er hinterläßt eine Frau und zwei Söhne. Rund 83 % der Philippinos sind katholisch, 4,6 % gehören dem Islam an. Etwa 7 % sind Protestanten. Auf den Philippinen kämpfen militante Moslems seit längerem für einen islamischen Staat.

Nigeria: Christin verprügelt und zu Tode gesteinigt
(js) Izom, Nigeria. In Nigeria haben radikale Moslems am 28. Juni eine Christin verprügelt und zu Tode gesteinigt. Sie hatte vorher auf offener Straße Traktate verteilt und Moslems das Evangelium bezeugt. Diese erklärten, dadurch würde der Prophet Mohammed beleidigt, und griffen die Christin tätlich an. Die Frau suchte Schutz bei der Polizei, worauf die aufgebrachte Menge die Polizeiwache umstellte und versuchte, sie zu stürmen und in Brand zu setzen. Die Polizisten versuchten zunächst, die Frau in Sicherheit zu bringen; als sie aber erkannten, daß sie gegen die ihnen zahlenmäßig überlegenen Angreifer keine Chance hatten, lieferten sie ihnen die Frau aus, um ihr eigenes Leben zu retten.

Christliche Heimschul-Eltern bleiben unbeugsam
Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert – Eltern überlegen, den internationalen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen
(js) Alsfeld/Karlsruhe. Sigrid und Michael Bauer aus Gemünden-Ehringshausen (Vogelsbergkreis, Hessen) unterrichten seit 2001 ihre Kinder zuhause, weil sie u.a. mit den Inhalten des Sexualkunde- und Biologieunterrichts nicht einverstanden sind. Sie kritisieren, dort würden ihre Kinder mit Werten indoktriniert, die ihren christlichen Glaubensgrundsätzen widersprächen. Dies laufe dem im deutschen Grundgesetz verankerten Recht der Eltern zur Erziehung der Kinder zuwider. Das zuständige Schulamt hatte daraufhin Strafantrag gegen die Eheleute Bauer gestellt, da Heimunterricht gegen die in Deutschland bestehende Schulpflicht verstoße. In erster Instanz vor dem Amtsgericht Gießen wurden Bauers zwar freigesprochen, doch legte die Gegenpartei Berufung ein. In allen folgende Instanzen unterlagen Bauers vor Gericht. Zuletzt wurden sie zur Zahlung einer Geldbuße von insgesamt 2.000 Euro verurteilt, wobei die Staatsanwaltschaft sogar eine Haftstrafe gefordert hatte. Die Eheleute Bauer legten
schließlich Verfassungsbeschwerde ein; am 20. Juni teilte das Bundesverfassungsgericht jedoch mit, daß es diese nicht zur Entscheidung annehmen werde, d.h. zu einer Verhandlung kam es erst gar nicht.
In der Erklärung des Bundesverfassungsgericht heißt es u.a., das Urteil der Vorinstanz sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die allgemeine Schulpflicht diene dem legitimen Ziel, den staatlichen Erziehungsauftrag durchzusetzen; der Sexualkundeunterricht verletze nicht das Neutralitätsgebot. Ebensowenig sei zu beanstanden, dass die Evolutionslehre vermittelt und die Schöpfungsgeschichte allein im Religionsunterricht behandelt werde. Die Eltern könnten nicht beanspruchen, dass ihre Kinder vollständig von fremden Weltanschauungen verschont blieben. Ein solches Recht gewähre die Verfassung nicht.
Die Initiative „Schulunterricht zu Hause“ (im Internet: www.schuzh.de) kritisierte diese Entscheidung scharf. Sie verstoße gegen rechtsstaatliche Grundsätze und höhle die in der Verfassung gegebenen Grundrechte weiter aus.

Kommentar
Wer hat die „Lufthoheit über deutschen Kinderzimmern“?
(js) Nicht nur christliche Asylbewerber aus islamischen Ländern, auch Christen mit deutscher Staatsbürgerschaft haben es hierzulande zunehmend schwer. Das mußten die Eheleute Bauer aus Hessen erfahren, die jetzt mit ihrer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe scheiterten. Wer in Deutschland seine Kinder von der Schule abmeldet und sie zuhause unterrichtet, darf also mit höchstrichterlichem Segen zu Bußgeldern verurteilt werden. Nun mag man ja zum Thema Heim- statt Schulunterricht durchaus verschiedener Meinung sein; doch wie Behörden und Gerichte in diesem und ähnlichen Fällen mit christlichen Eltern umgehen, ist alarmierend. Merkwürdig erscheint vor allem, wie das Bundesverfassungsgericht begründet, darüber nicht entscheiden zu wollen. Denn so hat es bereits eine Entscheidung getroffen, und zwar eine, die die Grundrechte der Eltern erheblich beschneidet.
Wo z.B. steht im Grundgesetz etwas von einem „Erziehungsauftrag des Staates“, auf den sich Karlsruhe beruft? Fehlanzeige. Statt dessen ist die Erziehung der Kinder „das natürliche Recht der Eltern“ (so GG Art. 6 im Wortlaut). Der Staat darf nur dann darin eingreifen, wenn Kinder zu verwahrlosen drohen. Ist das etwa der Fall, wenn man die Kinder im christlichen Sinn zu anständigen und sozial verantwortlichen Menschen erzieht? Bauers und andere Eltern, die ihre Kinder von der Schule genommen haben, lassen sie ja nicht verdummen, sondern unterrichten sie zuhause – und das in der Regel mit Ergebnissen, von denen staatliche oder Ersatzschulen nur träumen können. Es mutet schon seltsam an, welchen Eifer manche Staatsdiener hier an den Tag legen. Solchen Eltern gebührt eher das Bundesverdienstkreuz statt Bußgeld oder Haftandrohung, denn sie setzen um, wovon Politiker in Sonntagsreden gerne sprechen: Sie bilden die Keimzelle der Gesellschaft und wehren sich gegen dekadente Einflüsse, denen
ihre Kinder in der Schule ausgesetzt sind – sei es durch den Lernstoff, sei es durch das dortige (a-)soziale Umfeld (Stichwort Rütlischule in Berlin).
Zugegeben, im deutschen Grundgesetz ist auch die Schulpflicht verankert. Heißt das aber, daß der Staat Kinder auch gegen den Willen ihrer Eltern ideologisch beeinflussen darf? Nach Meinung der Verfassungsrichter sei das ja nicht der Fall (das wissen sie sogar, ohne den Fall überhaupt geprüft zu haben). Doch der Vorwurf, die Kinder würden durch die Schule indoktriniert, ist angesichts der amtlichen Lehrpläne nicht von der Hand zu weisen. Heilige Kühe sind insbesondere die sog. „Sexualkunde“, die man nach biblischem Maßstab getrost Verführung zur Hurerei nennen kann, sowie die Evolutionslehre, die nicht nur in den Massenmedien, sondern auch in Schulbüchern als unstrittige Tatsache dargestellt wird. Daß diese im diametralen Widerspruch zum christlichen Glauben und somit zum Erziehungsziel christlicher Eltern steht, ist heutzutage leider selbst vielen Frommen nicht klar. (Wer hierzu mehr wissen will, dem sei das Buch von Werner Gitt empfohlen: Schuf Gott durch Evolution? Bielefeld: CLV)
Auf die Beschwerde der Bauers, daß sogar spiritistische Methoden wie Stilleübungen oder Phantasiereisen Einzug in den Unterricht gehalten haben, geht das Verfassungsgericht mit keiner Silbe ein. So etwas müssen christliche Eltern also anscheinend hinnehmen. Nicht hinnehmen müssen Eltern hingegen, daß im Klassenzimmer ein Kreuz hängt. Auch kann ein christlicher Lehrer an einer staatlichen Schule Ärger bekommen, wenn er seinen Glauben den Schülern gegenüber bezeugt oder gar dafür wirbt. Das nämlich verstößt gegen seine Neutralitätspflicht. So etwas nennt man mit zweierlei Maß messen.
Auf den Punkt gebracht: der Staat hat also das Recht, Kinder gegen den Willen ihrer Eltern zu erziehen. Das hatten wir schon mal in Deutschland, nämlich in der DDR und im „Dritten Reich“. Nicht gerade gemütliche Aussichten.

Immer mehr Iraker werden Christen
(js) Bagdad. Laut dem irakischen Ex-General Georges Sada (er fiel bei Saddam in Ungnade, als er sich weigerte, Kriegsgefangene erschießen zu lassen) haben sich Einmarsch der US-Truppen im Irak etwa 5.000 Moslems zu Christus bekehrt, was mehr seien als je zuvor. Dies sei dadurch möglich, daß die USA im Irak Religionsfreiheit durchgesetzt hätten. Besonders offen für das Evangelium seien die Kurden im Nordirak. Beispielsweise habe eine neugegründete evangelikale Gemeinde mehr als 800 Mitglieder, davon die Mehrzahl Neubekehrte.
Allerdings scheint dies mit einem stark mystischen Trend vermischt zu sein: etwa 80 Prozent der neubekehrten Iraker sagt, ihnen sei Jesus in einer Vision oder im Traum erschienen. Die Bibel sagt jedoch, daß der Glaube aus der Predigt kommt. Wo im Neuen Testament Engel erschienen sind, haben sie an Menschen verwiesen, die das Evangelium verkündigten.
97 Prozent der 27 Millionen Iraker sind Moslems; etwa 650.000 (2,4%) sind nominell Christen, davon die überwiegende Mehrzahl Orthodoxe und Katholiken.

Kubanischer Pastor wieder frei
(js) Havanna. Der pfingstkirchliche Pastor Carlos Lamelas ist nach mehr als vier Monaten wieder freigelassen worden. Vermutlich ist dies auf den massiven Protest von Christen aus aller Welt zurückzuführen. Lamelas sagte, er sei von dem „Berg von Briefen“ überwältigt, die seine Familie während der Haftzeit erhalten hatte. Er war am 20. Februar unter dem Vorwurf der Fluchthilfe verhaftet worden, was er stets zurückgewiesen hatte. Eigentlicher Grund dürfte sein Widerstand gegen die staatliche Kontrolle seines Gemeindeverbandes sein. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur idea ernannten ihn im April 2006 zum „Gefangenen des Monats“.

Neue chinesische Bibelübersetzung erschienen
(js) Hongkong. Wie der Weltbund der Bibelgesellschaften mitgeteilt hat, ist nach sechsjähriger Arbeit jetzt eine revidierte Fassung des Neuen Testaments auf chinesisch erschienen. Die Neuübersetzung war notwendig geworden, weil die bisherige Fassunf von 1919 sprachlich stark veraltet und so nur noch schwer oder gar nicht mehr verständlich war. In den letzten Jahrzehnten hat sich die Bedeutung chinesischer Worte zum Teil erheblichen verändert. Beispielsweise stand das Wort „yi-chuan“ früher für „Tradition“, während es heute „Genetik“ bedeutet. Außerdem sind in die Revision die Ergebnisse der neutestamentlichen Textforschung eingeflossen, so daß die Übersetzung auch wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. Bis 2010 soll auch die Revision des Alten Testaments beendet sein.

Gipfeltreffen der Weltreligionen
(hwd) Vom 3. bis 5. Juli fand in Moskau im Zusammenhang mit dem G-8-Gipfel ein „Gipfeltreffen der Weltreligionen“ statt. Eingeladen hatte der Interreligiöse Rat in Russland, dem die Orthodoxe Kirche, die Muslime, die Juden und die Buddhisten angehören. Etwa 200 Delegierte aller großen Weltreligionen nahmen teil, darunter 65 religiöse Führungspersonen wie z.B. Kurienkardinäle aus dem Vatikan. Themen waren die Bedeutung der Religionen für den Weltfrieden und die Menschenrechte, die Beziehungen zwischen Religion und Politik und ein gegenseitiges Bekehrungsverbot der Kirchen und Religionen“. Ausdrücklich gefordert wurde eine systematische Einbeziehung religiöser Führungspersönlichkeiten in die Arbeit der Vereinten Nationen. Russlands Präsident Wladimir Putin forderte, dass Christen und Muslime sich nicht gegeneinander abgrenzen und es auf keinen Fall zu Konfrontationen zwischen den Religionen kommen dürfe. Zur Gewaltvermeidung rief er zu einem „breitest möglichen“ interreligiösen Dialog auf. (Radio Vatikan, epd u.a.)

Neues „Forum abrahamitischer Religionen“
(hwd) In Wien wurde am 21. Juni von Vertretern des Judentums, des Christentums und des Islam das „Forum abrahamitischer Religionen“ gegründet. Die Initiative ging vom Ökumenischen Rat der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ) aus. Das Gremium versteht sich als offizielle Kontaktstelle für interreligiöse Belange und will das Vertrauen und Verständnis zwischen den Religionen fördern. Bereits im Mai wurde in der Schweiz ein ähnlicher „Rat der Religionen“ gegründet (wir berichteten). (Radio Vatikan u.a.)

„Jungfrau Maria“ soll Ökumene fördern
(hwd) In Italien wurde vom Chefredakteur der italienischen Tageszeitung „Corriere della sera“, Magdi Allam, einem Muslim, eine Kampagne gestartet, bei der Marienwallfahrtsorte den Dialog zwischen Muslimen und Christen fördern sollen. Allam ruft die Muslime Italiens auf, italienische Marienwallfahrtsorte zu besuchen und Parallelen zu ihrem Glauben zu entdecken. Maria nimmt auch im Islam eine wichtige Rolle ein und ist dort nach Fatima, der jüngsten Tochter Mohammeds, die bedeutendste Frau. Daher werden in islamisch geprägten Ländern Marienwallfahrtsorte durchaus auch von Muslimen aufgesucht. In Italien soll diese Praxis nun auch in einem traditionell „christlich“ geprägten Land gefördert und dem interreligiösen Dialog zunutze gemacht werden.

Methodisten unterzeichnen Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre
(hwd) In Anwesenheit des Präsidenten des Päpstlichen Einheitsrats, Kardinal Walter Kasper, und des Generalsekretärs des Lutherischen Weltbunds, Ishmael Noko, haben Repräsentanten der Methodisten die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre unterzeichnet, die bereits am 31. 10. 1999 vom Lutherischen Weltbund und der römisch-katholischen Kirche unterschrieben worden war. Die Unterzeichnung wurde auf der Weltkonferenz des Methodistischen Weltrates in Seoul vorgenommen. Der Methodistische Weltrat repräsentiert weltweit über 70 Millionen Methodisten.

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© Betanien Verlag, 2006. Beiträge von Joachim Schmitsdorf und Hans-Werner Deppe

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