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Newsletter Nr. 60. vom 20. September 2007

Liebe Abonnenten der Betanien-Nachrichen,
hier erhalten Sie nach einer längeren Sommerpause die 59. Ausgabe unseres Nachrichten-Newsletters. Vielen Dank für Ihr Interesse!
In 2. Timotheus 1,13 ermahnt Paulus seinen Schüler Timotheus: “ Halte fest das Bild gesunder Worte, die du von mir gehört hast .!“ Stellen wir uns vor, die über 30.000 Verse der Bibel würden auf einzelnen Zetteln stehen und wir würden diese in einer Box kräftig mischen. Wir könnten jeden Tag ein oder mehrere Zettel herausziehen und uns in dieser Weise geistlich ernähren – hier einen Vers und dort einen – jeden Tag – aber entspräche das Gottes Absicht mit seinem Wort? Nein, es wäre nicht das Bild gesunder Worte. Gott hat nicht einzelne Verse inspiriert, sondern ganze Bücher. Bibelbücher sind als zusammenhängende Botschaften gegeben. Und so sollten wir die Bibel lesen, studieren und verkündigen. Wie viele lehrmäßige Eskapaden und Abweichungen – und wie viel daraus resultierendes krankes Glaubensleben – würde uns erspart, wenn wir unseren Glauben nicht aus Bruchstücken zusammenschustern würden, sondern wirklich gefestigt wären im ganzen Ratschluss Gottes, im Bild gesunder Worte und in der „gesunden Lehre“ (1Tim 1,10; 2Tim 4,3; Tit 1,9). Wie sehr wären wir gestärkt in der Kraft des Heiligen Geistes, die dem buchweise inspirierten Wort Gottes innewohnt! Paulus ruft im nächsten Vers auf: „Bewahre das schöne anvertraute Gut .!“ Dafür mögen wir uns einsetzen, dass wir Gottes Wort bewahren und daran festhalten, damit es in seiner Gesamtheit dieser Welt Licht und uns Gläubigen heilsame Kraft spendet.
Herzlich grüßt,
Hans-Werner Deppe

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Eine Auswahl empfehlenswerter Neuerscheinungen aus den letzten Wochen:

Donald Carson: Stolpersteine der Schriftauslegung
Wie man sorgfältig und korrekt mit der Bibel umgeht
Paperback, 158 Seiten, Betanien, 9,50 Euro
Erscheint voraussichtlich am 21. September
www.cbuch.de/product_info.php/info/p2280_Carson–Stolpersteine-der-Schriftauslegung–Vorschau-.html

Paul David Tripp: Krieg der Worte
Spannungsfeld Kommunikation
Paperback, 254 Seiten, 3L, 12,95 Euro
www.cbuch.de/product_info.php/info/p2282_Tripp–Krieg-der-Worte.html

Wayne A. Mack: Vorbereitung auf die Ehe
DinA4-Arbeitsbuch, 168 Seiten, CMD, 16,50 Euro
www.cbuch.de/product_info.php/info/p2283_Mack–Vorbereitung-auf-die-Ehe.html

C.H. Spurgeon: Lieber ein wenig von Christi Liebe …
Band 10 der 3L-Spurgeon-Reihe
Predigten über das Hohelied der Liebe
Hardcover, 224 S., 3L, 10,20 Euro
www.cbuch.de/product_info.php/info/p2284_Lieber-ein-wenig-von-Christi-Liebe–Bd–10-.html

Roger Peugh: Seelsorge und Gebet
Wie Menschen in der Gegenwart Gottes verändert werden
Paperback, 180 Seiten, CMD, 8,50 Euro
www.cbuch.de/product_info.php/info/p2094_Peugh–Seelsorge-und-Gebet.html

C.H. Spurgeon: Männer und Frauen des AT
Hardcover, 720 Seiten, CLV, 16,90 Euro
www.cbuch.de/product_info.php/info/p2291_Spurgeon–M-nner-und-Frauen-des-AT.html

Michael J. Behe: Darwins Black Box
Biochemische Einwände gegen die Evolutionstheorie
Paperback, 484 Seiten, Ingo Resch Verlag, 24,90 Euro
www.cbuch.de/product_info.php/info/p2289_Behe–Darwins-Black-Box.html

Carolyn Mahaney: Anziehungskraft …
… ist mehr als Mann sieht
Paperback, 190 Seiten, 3L, 11,20 Euro
www.cbuch.de/product_info.php/info/p2281_Mahaney–Anziehungskraft—-.html

Weitere Neuerscheinungen und Sonderangebote unter www.cbuch.de
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Verwirrung um ökumenischen „Verhaltenskodex für Bekehrungen“
(js/hwd) Bei einem Kongress der römisch-katholischen Kirche und des Ökumenischen Rates der Kirchen vom 8. bis 12. August in Toulouse wurde die Aufstellung eines Verhaltenskodex für Bekehrungen vereinbart. Für Verwirrung sorgte dabei, dass auch der Direktor des Internationalen Instituts für Religionsfreiheit der WEA, Dr. Thomas Schirrmacher, dort als Gastredner auftrat und laut idea „schwarze Schafe“ unter evangelikalen Missionaren kritisierte. Da die WEA sich in jüngster Vergangenheit der ökumenischen Bewegung angenähert hatte, äußerten manche Evangelikale die Befürchtung, die WEA plane zusammen mit Rom und ÖRK einen Maulkorb-Erlass für Evangelisation.
Schirrmacher wies darauf hin, dass sowohl seine Aussagen als auch die von Ökumene-Vertretern falsch dargestellt worden seien. Er widersprach der Vermutung, Evangelikale sollten einen „Maulkorb“ verpasst bekommen. Mit „schwarzen Schafen“ habe er solche gemeint, „die Menschen mit Gewalt, politischem Druck [und dem] Angebot materieller Vorteile zur Bekehrung drängen“, wie etwa Vertreter des „Wohlstandsevangeliums“. Evangelikale müssten sich von solchen Methoden distanzieren. Schirrmacher wies ferner Vorwürfe zurück, er beteilige sich an der Ökumene. In Toulouse sei weder „der Wunsch geäußert“ worden, „theologisch oder kirchlich zusammen zu kommen“, noch sei irgendeine Vereinbarung unterzeichnet worden. Für ihn bedeute „Anti-Ökumene“ nicht, „dass man mit Menschen anderer Kirchen nicht mehr redet“.
Kommentar: Was macht ein hochrangiger Vertreter der WEA auf einem solchen Treffen? Geht die Allianz, wie manche Kritiker ihr vorwerfen, immer mehr auf Ökumene-Kurs? Dies bestreitet Schirrmacher. Seltsam ist aber, dass er in seinem Vortrag die Evangelische Allianz als „die älteste ökumenische Bewegung“ bezeichnete. Wenn er wirklich nur klarstellen wollte, was die evangelikale Position ist, um diese von unseriösen „Missionaren“ abzugrenzen, dürfte das jedoch vergebliche Liebesmüh‘ sein, denn die ÖRK-Mitgliedskirchen und der Vatikan sehen in evangelikaler Mission grundsätzlich missliebige Konkurrenz. Diese führe, wie es der schwedische ÖRK-Referent Hans Ucko in Toulouse diplomatisch nannte, zu „Spannungen“ mit Rom bzw. dazu, dass die orthodoxe Kirche sich „bedrängt“ fühle. Dass die WEA wirklich positiven Einfluss auf ökumenische Kreise nehmen kann, darf also bezweifelt werden.
Zudem wird ein solcher Verhaltenkodex wohl dazu führen, dass das Evangelium weniger konfrontativ, schonender und unanstößiger verbreitet wird. Hier stellt sich die Frage, ob das Wort vom Kreuz dadurch nicht weiter verwässert und entkräftet wird.

Schon Kleinstkinder lügen
(hwd) Nun haben auch die Psychologen offiziell festgestellt, dass schon Kleinkinder lügen und sie bereits mit zwei Jahren ausgefuchste Schwindler sind. In der London Telegraph war am 1. Juli 2007 unter dem Titel „Babys sind nicht so unschuldig wie sie scheinen“ zu lesen: „Verhaltensexperten haben festgestellt, dass Kinder bereits mit sechs Monaten zu lügen beginnen. Mithilfe zunächst kleiner Täuschungen trainieren sie sich komplexere Betrügereien fürs spätere Leben an. Bisher hatten Psychologen angenommen, das sich entwickelnde Gehirn sei erst mit fünf Jahren zu der schwierigen Kunst des Lügens fähig. Dr. Vasudevy Reddy von der Fakultät für Psychologie an der Universität Portsmouth hat an über 50 Kindern Studien durchgeführt und die Eltern befragt und hat als Ergebnis sieben Täuschungs-Kategorien identifiziert, die von Kindern zwischen sechs Monaten und drei Jahren ausgeübt werden. Kinder lernen schnell, dass sie mit Taktiken wie vorgetäuschtem Weinen (engl. fake crying) und Lachen Aufmerksamkeit erreichen können. Mit acht Monaten treten schwierigere Täuschungsmanöver auf wie z.B. das Verbergen verbotener Handlungen oder das bewusste Stören der Aufmerksamkeit der Eltern.“
Eigentlich hätte jede gläubige Mutter oder jeder gläubige Vater Dr. Reddy dieses Phänomen berichten und ihr somit die ganze Studie ersparen können. Die Bibel enthält bessere Auskünfte über Kinder und ihre Erziehung als alle Psychologiebücher zusammen. Z.B. steht in Sprüche 22,15: „Narrheit ist gekettet an das Herz des Knaben; die Rute der Zucht wird sie davon entfernen.“ Auch schon kleinste Kinder sind unter der Hauptschaft Adams und haben eine verdorbene, sündige Natur. „Die Gottlosen sind verkehrt von Mutterschoß an; die Lügner irren von Mutterleib an“ (Ps 58,4). Nur eine Erziehung in der Kraft des Wortes Gottes kann hier Abhilfe schaffen und Kinder (besser als Erwachsene) zu Gottesfurcht und der daraus resultierenden Weisheit führen (Spr 9,10).
Quelle: wayoflife.org

Verax-Konferenz
(kv/hwd) Am 7. und 8. März 2008 soll in Basel wieder eine Verax-Konferenz stattfinden. Reservieren Sie sich doch das Datum und laden Sie weitere Interessierte und Freunde ein. Themas ist „Gemeinde – bibeltreu und praxisnah. Gemeindeleitung und praktische Gemeindearbeit auf biblischer Grundlage.“ In der christlichen Landschaft in unserer Zeit scheint es ein fast unmöglicher Spagat und auch nicht wünschenswert zu sein, dass praxisorientierte Gemeindearbeit gleichzeitig nach den Anweisungen und Vorgaben des Wortes Gottes gemacht wird. Der Ruf nach zeitgemäßen Methoden und Modellen für die Gemeindearbeit und Mission wird stets lauter. Gleichzeitig gibt es aber auch ein zunehmendes Fragen nach einer Praxis, die sich zwar nicht lediglich an der Tradition orientiert, dennoch aber die Grundsätze des Wortes Gottes nicht verletzt. Dieses Anliegen tragen wir mit und möchten mit dieser Konferenz einen Beitrag zu einer bibelnahen Gemeindepraxis leisten. Referenten sind Prof. Dr. Edgar Andrews, Dr. Martin Erdmann, Andy Vetterli, Kurt Vetterli, Sebastian Heck und Hans-Werner Deppe. Unter www.verax.ws/conference.pdf finden Sie alle nötigen weiteren Informationen.

Ein anhaltendes Verständnis von Gnade
Essay von Kurt Vetterli
Ich habe im Laufe der Zeit den Eindruck gewonnen, dass sehr viele Christen ein mangelhaftes Verständnis der Gnade Gottes ihnen gegenüber haben.
Die Gründe dafür mögen vielfältig sein. Hauptsächlich dürfte es aber an dem arminianischen Klima liegen, das uns umgibt. Hier wird die Gnade Gottes zwar betont, wenn es darum geht, das Heil zu erlangen, das heisst, es wird betont, dass man ohne zusätzliche Leistungen, nur durch den Glauben an Christus, in den Stand des Heils kommen kann.
Danach wird aber – oft nicht ausdrücklich, aber implizit – vermittelt, dass das Bleiben in diesem Stand des Heils in der Hand des Gläubigen liegt. Seine geistlichen Bemühungen, sein „Dranbleiben“ in seiner „Stillen Zeit“, sein Bibellesen, seine Gebete, sein frommes Leben, all das hält ihn bei Jesus. Ich sage nicht, dass diese genannten Dinge ohne Folgen vernachlässigt werden können. Im Gegenteil. Aber es sind nicht unsere geistlichen Bemühungen, die uns im Stand des Heils halten.
Wer so glaubt und lehrt, bewirkt, dass er und andere Gläubige anfangen, sich etwas auf ihre Geistlichkeit einzubilden, sofern sie „erfolgreich“ sind, respektive an Gott und am Glauben zu verzweifeln, wenn sie hier und da von ihrem Fleisch überwunden werden.
Das mit dem „Verzweifeln“ ist vielleicht mit größeren emotionalen Spannungen und Krisen verbunden, ist aber meines Erachtens weniger gefährlich in den Folgen. Der Verzweifelnde wird eher dazu getrieben, zu Christus zu fliehen und Entlastung zu suchen, vielleicht auf diesem Weg sogar Abstand zu seinen falschen Vorstellungen gewinnen. Weitaus gefährlicher ist es im Fall desjenigen, der sich etwas auf seine geistlichen Bemühungen einbildet und sich für fähig hält, sich dadurch selbst im Heil zu bewahren.
Er ist in Gefahr, schnell gesetzlich zu werden, hochmütig auf andere zu schauen und die Gnade Gottes gering zu achten und sie zu vergessen. Er wird immer wieder bemüht sein, seinen Beitrag zum Wohl der Gemeinde so zu betonen und hervorzuheben, dass er auch ganz sicher bemerkt wird. Er wird mit der Zeit immer mehr das Gefühl haben, dass er ein guter Christ ist und dass die andern froh sein können, dass sie ihn haben.
Und er wird gleichzeitig sehr unzufrieden sein, wenn er nicht die Aufmerksamkeit und die Vorzüge erhält, die er sich durch seine Geistlichkeit ja verdient. Welch ein erbärmlicher Zustand!
Mir scheint es, dass wir sehr viele solche Christen haben in unserer Zeit.
Wir können dem entgegenwirken, indem wir immer wieder die Lehren der Gnade hochhalten; in Gesprächen, in der Verkündigung.
Wir dürfen den Widerstand nicht scheuen, den wir erfahren werden, wenn wir die falsche Theologie jener Leute hinterfragen, die meinen, dass Gott eine solche Hochachtung vor dem „freien Willen“ der Sünder hat, dass Er diejenigen zum Heil erwählt, von denen Er lediglich voraussieht, dass sie so gut sein werden, sich zu bekehren.
Die Lehre von der totalen Verdorbenheit des natürlichen Menschen und der bedingungslosen Erwählung derjenigen, die Gott für das Heil vorgesehen hat, ist hervorragend geeignet zur Demütigung von uns arroganten Geschöpfen.
Wer aus der Perspektive dieser biblischen Lehren sich im Licht Gottes erkennt, wird auch sehen, dass er niemals in der Lage sein kann, sich auch nur eine Stunde im Stand des Heils zu bewahren. Es ist Gottes Wirken, das dies vollbringt.
Gott selbst hat das den Seinen durch seinen Bund der Gnade versprochen. Diese erhabene Wahrheit wird uns, wenn wir sie wahrhaftig erkennen, jubeln lassen über jeden Funken der unfassbaren Gnade unseres Gottes.
Wir werden auch noch nach Jahrzehnten des Christseins solche Aussagen machen, wie ich sie kürzlich bei Spurgeon gelesen habe: „Verlass dich drauf; wenn du deine Sünde vergeben erhalten hast und so von dem ewigen Zorn Gottes gerettet wurdest, wirst du keinen Handel mehr mit Gott machen wollen, ob du Fleisch zu essen und gute Kleider zum anziehen hast oder ob du hungrig oder nackt bist. Nein, Herr, ich will schlottern in Lumpen eines Bettlers in voller Zufriedenheit, wenn ich nur begnadigt bin. Ich will im Gefängnis liegen mit einer trockenen Brotrinde als Nahrung, wenn ich nur vor deinem Zorn gerettet sein darf.“
Können wir so etwas über uns selbst sagen? Auch nach vielen Jahren als Christen?
Wenn nein, dann sollten wir uns vielleicht noch einmal neu Gedanken über die biblische Botschaft über die Sünde von uns Menschen und die Gnade Gottes machen – unser Verständnis davon überprüfen.
Quelle:Kurt Vetterli, kvetterli.blogspot.com/

Vatikan-Dialograt neu gestärkt
(hwd) Nachdem viele Beobachter vermutet hatten, der Päpstliche Rat für den Dialog mit den anderen Religionen würde künftig aufgelöst – da er ein Jahr lang ohne Präsident war und vom Leiter des Päpstlichen Kulturrates in Personalunion geführt worden war. Doch Ende Juni hat Papst Benedikt den langjährigen Vatikan-Diplomaten Kardinal Jean-Louis Tauran zum neuen Leiter des Dialogrates berufen. Somit hat der dem Gespräch mit anderen Religionen ein neues Gewicht gegeben. Der französische Kardinal Tauran war von 1990 bis 2003 „Außenminister“ des Vatikans. Er erklärte gegenüber Radio Vatikan, Papst Benedikt habe sich auf seiner Reise letzten Dezember in die Türkei für die Wiederaufwertung des Dialogrates entschlossen:
„Ich glaube, das ist ein Zeichen für die Bedeutung, die der Papst dem Dialog mit anderen Religionen und vor allem mit dem Islam beimisst. Er wollte, dass dieser Rat seine Autonomie wiedergewinnt, um ein effizienteres Werkzeug in diesem Religions-Gespräch zu sein… Ich glaube, (die Debatte um die Regensburger Rede) hat eine entscheidende Rolle gespielt, denn dank diesen Reaktionen konnte der Papst sein Denken deutlicher erklären, und wenn man seine Reden an Botschafter aus Ländern mit islamischer Mehrheit liest, dann sieht man sehr gut einen roten Faden in diesem Denken des Papstes: dass nämlich der interreligiöse Dialog ein Friedensfaktor ist. Religionen stehen für ihn im Dienst des Friedens.“
Quelle: Radio Vatikan

Neues christliches Online-Nachrichtenmagazin
Unter www.ekklesia-nachrichten.com finden Sie seid jüngstem aktuelle Nachrichten aus der Christenheit. Beteiber der Seite ist André Hoek, der konservativ geprägt ist und der Brüderbewegung nahe steht.

Vorab-Informationen über in Vorbereitung befindliche Buchprojekte
Unter www.betanien.de/verlag/material/material.php?id=87 informieren wir jetzt über die Buchprojekte, die beim Betanien Verlag in Vorbereitung sind. Diese Seite wird etwa monatlich aktualisiert. Hier der aktuelle Stand:

Steve Lonetti: Roter Faden durch die Bibel
(Originaltitel: Life Gate)
Paperback Großformat, ca. 200 Seiten, Preis noch unbestimmt
Einführung in Bibel und Evangelium, auch evangelistisch, auch als Lehrmaterial geeignet. Vergleichbar mit dem bekannten Buch „Bist du der einzige, der nicht weiß, was geschehen ist?“ von John Cross. Von der Ausrichtung allerdings weniger auf den „freien Willen“ des Menschen bauend, sondern mehr auf die souveräne Rettergnade Gottes. Mit Unterstützung des EBTC (www.ebtc-berlin.de)
Der Autor ist Pioniermissionar und bekannt durch sein Video „Taliabo“, das bei New Tribes Mission (NTM) erschienen ist.
Stand der Bearbeitung: Übersetzung und Lektorat abgeschlossen. Endredaktion, Satz, Korrektur und Druck im Oktober 2007

Ronald Senk: Das Schwert des Geistes
Der Zusammenhang von Wort und Geist in der Heiligen Schrift
Paperback, ca. 450 Seiten, Preis noch unbestimmt
Diese Masterarbeit zur Pneumatologie zeigt die enge Zusammengehörigkeit von Wort Gottes und Heiligem Geist in der Bibel auf. Eine wichtige Lehr-Handreichung, um charismatische und mystische Fehlentwicklungen aufzudecken und das Wirken des Heiligen Geistes zu verstehen. Akademischer Stil.
Stand der Bearbeitung: Vom Autor abgegebene Fassung liegt vor und wurde lektoriert und korrigiert. Satz und Druck ca. November 2007

John MacArthur: Wem gehört das Geld?
(Originaltitel: Who’s Money is it, anyway?)
Ein biblischer Leitfaden für den Umgang mit Gottes Reichtum
Paperback, ca. 190 Seiten, Preis noch unbestimmt
Stand der Bearbeitung: Übersetzung ist abgeschlossen, derzeit im Lektorat. Erscheint voraussichtlich Ende 2007 / Anfang 2008

Lou Priolo
Originaltitel: Teach them diligently. How to Use Scripture in Child-Raising
(wörtliche Übersetzung des Titels: du sollst sie deinen Kindern einschärfen (nach 5Mo 6,7). Wie man die Heilige Schrift in der Kindererziehung verwendet
Deutscher Titel steht noch nicht fest
Paperback, ca. 200 Seiten, Preis noch unbestimmt
Stand der Bearbeitung: in Übersetzung seit Juli 2007. Erscheint voraussichtlich 2008.

„Homeschooling“: Behörden treten Grundrechte christlicher Eltern mit Füßen
Fall 1: Zwangspsychiatrie wegen Hausunterricht
(js) Am 30.01.07 wurde die damals 15jährige Melissa Busekros aus Erlangen durch 15 Polizeibeamte aus ihrem Zuhause zwangsweise in die geschlossene Jugendpsychiatrie verbracht. Der Grund: eine angebliche Schulphobie und Gefährdung des Kindeswohls. Bis 2004 besuchte Melissa das Gymnasium, schaffte aber die Versetzung in die 8. Klasse nicht und wurde darauf von Amts wegen zur Hauptschule umgemeldet. Da sie aber das Abitur anstrebte, nahmen ihre Eltern den Unterricht erfolgreich selbst in die Hand (alle schulpflichtigen Geschwister Melissas besuchen weiterhin öffentliche Schulen; es ist also kein „typischer“ Fall von Schulverweigerung, vielmehr sorgten hier die Eltern für eine Schulbildung, die der Staat ihrem Kind verweigerte). Lokalpresse wie auch Nachbarn bezeichnen Familie Busekros, die der Hugenottenkirche angehört, als vorbildlich.
Die Art und Weise, wie Amtsgericht, Jugendamt und Psychiatrie in diesem Fall vorgingen, legt den Verdacht nahe, dass das Ergebnis von vornherein feststand. Obwohl für Melissa seit dem Sommer 2006 gar keine Vollzeitschulpflicht mehr bestand, was das Amtsgericht Erlangen am 29.01.07 selbst festgestellt hatte, musste dennoch eine angebliche Schulphobie dafür herhalten, dass dieselbe Richterin Melissas Eltern zwei Tage später das Sorgerecht entzog. Dabei wurden diese nicht vor Gericht angehört (Verstoß gegen GG Art. 103 Abs. 1); auch wurde das psychiatrische Gutachten ohne ihr Wissen oder Einverständnis durchgeführt, als ihnen das Sorgerecht noch nicht entzogen worden war (Verstoß gegen GG Art. 6 Abs. 3). Das Gutachten weist zudem schwere sachliche Mängel auf.
Nach zwei Wochen Psychiatrie kam Melissa Mitte Februar in eine Pflegefamilie bei Würzburg. Ende April verließ sie diese aus eigenem Entschluss und ging zu ihren Eltern zurück, was jedoch kein weiteres Einschreiten der Behörden zur Folge hatte. Zum einen war der Fall inzwischen publik geworden (selbst amerikanische Zeitungen berichteten darüber), zum anderen attestierte nun ein anderer Gutachter, dass Melissa völlig normal sei. Schließlich gab das Oberlandesgericht Nürnberg am 16.05.07 einer Beschwerde Melissas statt und hob die Beschlüsse des Amtsgerichts Erlangen auf.
Allerdings begründete das OLG sein Urteil mit einer angeblichen Änderung der Sachlage. Den Richtern scheint wohl der Mut gefehlt zu haben, das Handeln der Behörden als das zu bezeichnen, was es von Anfang an war: auf gröbste Weise rechtswidrig.
Mehr Informationen: www.netzwerk-bildungsfreiheit.de/html/melissa.html

Fall 2: Steht der angebliche „Erziehungsauftrag des Staates“ über den Elternrechten?
Spätaussiedler aus der Nähe von Heilbronn, die eine private, staatlich nicht anerkannte „Christliche Grund- und Hauptschule“ gegründet haben und ihre zwölfjährige Tochter vom Besuch der öffentlichen Schule befreien lassen wollten, sind mit diesem Anliegen vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gescheitert. Die Eltern, die zu den Evangeliumschristen-Baptisten gehören, bemängeln am staatlichen Schulunterricht, dieser vermittle esoterische Inhalte sowie Evolutionslehre und Sexualkunde auf eine Weise, die ihren christlichen Erziehungszielen zuwiderlaufe.
Das Gericht stuft jedoch in seinem Urteil vom 1. August den vorgeblichen „Lehr- und Erziehungsauftrag des Staates“ höher ein als das Recht der Eltern auf religiöse Erziehung und begründet dies u. a. mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Auch meint das VG Stuttgart, da die staatliche Schule soziale Kompetenzen fördere, seien für das Kind durch die Abmeldung vom Unterricht „unabsehbare Folgen“ zu befürchten, vor denen es geschützt werden müsse. Das Gericht sieht im Verhalten der Eltern die Gefahr der Entstehung religiöser oder weltanschaulicher Parallelgesellschaften, dem entgegenzuwirken sei; zudem wiesen die Lehrkräfte der Heimschule nicht die nötigen fachlichen und pädagogischen Qualifikationen auf.

Die Beschlüsse des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGfM), auf die das VG Stuttgart sich beruft, ignorieren jedoch Grund- und Menschenrechte der Eltern. Das BVerfG lehnte am 31.05.2006 die Annahme einer ähnlichen Klage ab und meinte, die Eltern müssten sich mit der Mehrheitsmeinung der Gesellschaft abfinden (http://schuzh.de/cms/index.php?id=73). Die Rechtsanwältin Gabriele Eckermann kritisierte das Vorgehen des BVerfG in einem offenen Brief (http://schuzh.de/cms/index.php?id=79). Der EGfM entschied im Oktober 2006 ebenfalls zu Ungunsten der Eltern; auf deren Klagebegründung ging er jedoch kaum ein (http://de.liberty.li/magazine/?id=3493&q=).
Ein „Erziehungsauftrag des Staates“ wird zwar oft behauptet, doch das ist irreführend. GG Art. 6 Abs. 2 nennt die Erziehung der Kinder „das natürliche Recht der Eltern“. Der Staat „wacht“ lediglich darüber, womit keine „Lufthoheit über den Kinderbetten“ gemeint ist, sondern ein Schutz der Kinder vor Verwahrlosung bei Versagen der Eltern (Art. 6 Abs. 3). Art. 7 GG Abs. 1 besagt zwar, dass das Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht, garantiert aber auch die Freiheit, Privatschulen zu gründen, namentlich Bekenntnisschulen. Diese dürfen jedoch „in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen“ (Abs. 4). Sofern Eltern bzw. Hauslehrer wie im Fall der „Christlichen Grund- und Hauptschule“ keine akademische Lehrerausbildung haben, kollidieren also GG Art. 6 und 7. Welches Recht steht nun höher? Nach Meinung der Richter das des Staates; die Internationale Erklärung der Menschenrechte
besagt jedoch: „Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll“ (Art. 26 Abs. 3). Ebenso heißt es in Artikel 2 des 1. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention: „Der Staat hat … das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen.“
Warum ignorieren höchste Gerichte diese eindeutigen Grundrechte? Warum lässt man nicht Hausunterricht etwa unter der Voraussetzung zu, dass der Bildungsstand der Kinder regelmäßig extern geprüft wird? Warum werden staatlich anerkannte christliche Bekenntnisschulen in Gießen und Bielefeld in Pressekampagnen boshaft verleumdet? Warum werden Unterrichtsinhalte an öffentlichen Schulen so gestaltet, dass sie christlichen Erziehungszielen direkt zuwiderlaufen, obwohl dies gegen geltendes Recht verstößt? Offenbar, weil der „Marsch durch die Institutionen“ schon so weit oben angekommen ist, dass die Menschenrechte von Christen ideologischer Zwangsindoktrination weichen müssen.

Fall 3: Schulzwang um jeden Preis – auch für eine schwerstbehinderte Fünfjährige
Die fünfjährige Madeleine Zeppich aus dem hessischen Bad Elmstal erlitt bei ihrer Geburt durch Sauerstoffmangel einen Gehirnschaden. Sie ist dadurch motorisch gestört und kann nicht sprechen; zudem benötigt sie fast dauernd ein Sauerstoffgerät. Doch all das hält die Schulbehörden nicht davon ab, auf ihrer vorzeitigen Einschulung mit fünf Jahren zu beharren. Auch der Einwand des behandelnden Kinderarztes und anderer Mediziner, Madeleine werde den Schulalltag nicht überstehen, half nichts. Die Behörden sagten den Eltern des Mädchens, es müsse auf jeden Fall zur Schule – notfalls auch im Krankenwagen. Familie Zeppich zog deshalb jetzt nach Österreich, wo ihre Tochter vom Schulbesuch befreit werden kann. Prominente Unterstützung erhielt sie dabei durch den österreichischen Bundeskanzler Gusenbauer. Derzeit sucht die Familie noch eine erschwingliche behindertengerechte Wohnung.
Unabhängig von diesem Fall halten Fachleute ohnehin nichts von der Einschulung Fünfjähriger. Diese bezeichnet der Psychologe Prof. Dr. Rainer Dollase (Universität Bielefeld) als „Wiederbelebung einer gescheiterten Reform der 70er Jahre“. (KITA Aktuell, Ausgabe Nordrhein Westfalen, Januar 2006, S. 11-12; www.kindergartenpaedagogik.de/1452.html)

Engagement der WEA gegen Christenverfolgung
(js/hwd) Wie der Geschäftsführer des Arbeitskreises der Weltweiten Evangelischen Allianz (WEA) für Religionsfreiheit, Dr. Thomas Schirrmacher, Anfang August bei der Konferenz der Deutschen Evangelischen Allianz in Bad Blankenburg mitteilte, sei 2006 das Leben tausender bedrängter Christen gerettet worden. Der Verfolgung von Christen könne immer häufiger durch rechtzeitige Intervention entgegengetreten werden. Die WEA setze sich mit rund 1000 Rechtsanwälten für die Religionsfreiheit von Christen ein und habe u. a. einen Wandel der türkischen Religionspolitik bewirkt, indem sie beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Freilassung eines orthodoxen Priesters erstritt, der zehn Jahre lang ohne Anklage inhaftiert war und gefoltert wurde. Die Türkei wurde zu einer Schmerzensgeldzahlung in Millionenhöhe verurteilt.
Wie uns ein aus der Türkei stammender Christ nach einem Vor-Ort-Aufenthalt mitteilte, ist die Lage der Christen in der Türkei allerdings weiterhin prekär. Die Stimmung in der Bevölkerung sei zum Teil sehr aggressiv; Christen würden oft bedroht und eingeschüchtert.
Was davon zu halten ist, dass Organisationen, die das gesamte Christentum repräsentieren wollen, beim Europäischen Gerichtshof „streiten“ (und welche Kompromisse womöglich eingegangen werden), sei dahingesellt.

Christenverfolgung
Ägyptische Christin von Polizei und Geheimdienst misshandelt und an islamischen Mob übergeben
(js) Nachdem die 26jährige Ägypterin Eman Muhammad el-Sayed aus Alexandria vom Islam zum Christentum konvertierte, wurde sie am 16. Juli auf offener Straße von Verwandten tätlich angegriffen, die sie zu töten drohten. Passanten riefen die Polizei, die jedoch nicht die Gewalttäter, sondern das Opfer festnahm – angeblich zu dessen Schutz. Ihrem Mann, ebenfalls ein Christ und ehemaliger Moslem, gelang hingegen die Flucht. Auf der Polizeiwache wurde Frau el-Sayed stundenlang verhört, gegen ihren Willen ausgezogen und nackt fotografiert. Außerdem wurde sie mehrmals gefoltert, u. a. mit mit Elektroschocks. Anschließend übergab die Polizei sie an den Geheimdienst, der sie ebenfalls folterte. Am 23. Juli schließlich übergab die Polizei Frau el-Sayed an ihre muslimischen Verwandten, die sie mit Gewalt in ein Auto zerrten und abtransportierten. Ihr weiteres Schicksal ist unbekannt.

Zwei ägyptische Teenager gegen ihren Willen zu Moslems erklärt
(js) Nachdem der Vater von Mario und Andrew Medhat Ramsis 2002 zum Islam konvertierte, trennte er sich von seiner Frau und ließ – ohne ihr Wissen – die Religionszugehörigkeit der beiden Jungen von „Christ“ in „Moslem“ ändern. Nachdem dies bekannt wurde, wurden die 13jährigen gezwungen, gegen ihren Willen in der Schule am Islam-Unterricht teilzunehmen. In ihren Abschlussklausuren im Fach Islam schrieben beide lediglich die Worte „Ich bin Christ“, womit sie nicht nur ihre Versetzung, sondern ihr Leben riskierten. Moslems gilt dies als „Abfall vom Islam“. Erst kürzlich forderten Gelehrte der maßgeblichen Kairoer Al-Azhar-Universität, dass in Ägypten dafür die Todesstrafe wieder eingeführt werden solle.

„Back in the USSR“ – Zurück in der UdSSR?
(js) In verschiedenen ehemaligen Sowjetrepubliken erinnert die Weise, wie der Staat Christen behandelt, immer mehr an alte Sowjetzeiten.

Aserbaidschan: Baptistenpastor zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt
Zaur Balaev, Pastor einer Baptistengemeinde der georgisch sprechenden Minderheit in Aliabad (Nordwest-Aserbaidschan), wurde am 8. August wegen „gewaltsamen Widerstands gegen die Staatsgewalt“ zu zwei Jahren Haft verurteilt. Die Polizei warf Balaev zunächst vor, er habe einen Hund auf sie gehetzt; nachdem aber über 50 Zeugen, darunter auch nichtchristliche Nachbarn, dies widerlegten, behauptete man statt dessen, er habe ein Polizeiauto beschädigt und fünf Polizisten verprügelt. Balaev ist jedoch von schmächtiger Statur und leidet an einem angeborenen Herzfehler.
Gemeindemitglieder, die sich bei der Polizei nach ihm erkundigten, wurden vorübergehend festgenommen; dabei verprügelten Polizisten eine Frau aus der Gruppe. Balaev wurde während der Untersuchungshaft misshandelt. Auch zog er sich ein Nierenleiden zu und erlitt zweimal einen Herzanfall. Am 4. Juni wurde er in die 250 km entfernte Stadt Gäncä verlegt. Seiner Familie, die sich für die Fahrt dorthin verschulden musste, wurde ein Besuch verweigert.
Am 8. August wurde Balaev zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Inzwischen läuft das Berufungsverfahren. Nachdem sich auch die OSZE für Balaev eingesetzt hat, hofft sein Anwalt auf einen Freispruch.
Die Verfassung Aserbaidschans garantiert zwar völlige Religionsfreiheit; tatsächlich aber werden religiöse Minderheiten dort seit mehreren Jahren diskriminiert. Der Präsident des Baptistenbundes von Aserbaidschan, Ilja Sentschenko, sprach von Einschüchterungsversuchen durch den Staat und nannte weitere konkrete Fälle von Behördenwillkür gegenüber Baptisten.

Weißrussland: Geldstrafe für Gemeindefreizeit
Der weißrussische Baptist Viktor Orechov wurde am 24. August mit einer Geldstrafe von umgerechnet 42 Euro belegt, weil er eine christliche Gemeindefreizeit organisiert hatte. Nach dortigen Verhältnissen entspricht dies knapp einem halben Monatslohn. Orechov sagte, er sei anscheinend allein deshalb verurteilt worden, weil er gläubig sei. Bereits im November 2005 hatte man wegen „Abhalten eines nicht registrierten Gottesdienstes“ umgerechnet 54 Euro Geldstrafe gegen ihn verhängt.

Kasachstan: Razzia und Spionagevorwürfe gegen evangelische Christen
Am 24. August beschlagnahmte die Polizei in Karaganda und Oskemen bei Razzien das Eigentum der dortigen „Grace Presbyterian Church“. Gegen den Pastor Igor Kim und drei weitere Gemeindemitglieder wird wegen angeblichen Hochverrats ermittelt. Die „Grace Presbyterian Church“ wurde 1991 durch Joseph Yu gegründet, ein amerikanischer Missionar koreanischer Abstammung. Yu wurde 2002 aus Russland abgeschoben, die Wiedereinreise nach Kasachstan wurde ihm ohne Angabe von Gründen verweigert. Er bezeichnete die erhobenen Spionagevorwürfe als absurd. 2006 wurde der US-amerikanische Missionar Dan Ballast genötigt, Kasachstan zu verlassen. Er hatte in Oskemen eine Baptistengemeinde gegründet.
Die Bevölkerung Kasachstans ist zu 47 % islamisch und zu 46 % christlich. Der Islam ist jedoch vorherrschend, besonders seitdem das Land 1991 von der Sowjetunion unabhängig wurde.

Usbekistan: Druck auf Christen aller Konfessionen
Auch in Usbekistan steht eine Gemeinde der „Grace Presbyterian Church“ vor Gericht. Am 5. September sollte sie sich wegen angeblicher finanzieller Unregelmäßigkeiten verantworten. (Das Ergebnis dieser Verhandlung ist bisher noch nicht bekannt.) Ihr droht die Aberkennung ihres Rechtsstatus und damit der Entzug allen Eigentums. Seit dem 24. August wird der Pfingstler Makset Dschabbarbergenov wegen „illegaler religiöser Aktivitäten“ steckbrieflich gesucht. Um einer Verhaftung zu entgehen ist er untergetaucht. Obwohl Usbekistan die internationale Deklaration der Menschenrechte anerkannt hat, verbieten seine Gesetze jegliche Religionsausübung unregistrierter Gemeinschaften.

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© 2007 bei den Autoren. Beiträge von Joachim Schmitsdorf, Kurt Vetterli und Hans-Werner Deppe

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